Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Teilweiser Freispruch für Wiener Väter-Rechtler

pappainaustria, Thursday, 31.03.2011, 22:24 (vor 5406 Tagen)

Der 48-jährige Wiener Väter-Rechtler, der sich in einem fünftägigen Verfahren im Wiener Landesgericht verantworten musste, weil er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Vertreter der Richterschaft und der Jugendwohlfahrt in Furcht und Unruhe versetzen wollte, ist am Donnerstag von den zentralen Anklagepunkten freigesprochen worden.

Für Richter Stefan Apostol waren die inkriminierten gefährlichen Drohungen, Nötigungen, Verleumdungen und auch der angeklagte Widerstand gegen die Staatsgewalt nicht gegeben. Der 48-Jährige wurde folglich lediglich wegen übler Nachrede, öffentlicher Beleidigung und Missbrauch von Tonaufnahmegeräten schuldig erkannt und zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Zudem muss er sich einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.

Für Richter Apostol war vor allem die E-Mail, die der Vater einer fünf- und 13-jährigen Tochter im Streit um das Obsorgerecht für seine Kinder seiner zuständigen Richterin geschickt hatte, keine Drohung, obwohl darin die Passagen "Ich gehe meinen Weg bis zum Ende, aber nicht am Papier" vorkamen. Diese seien aus dem Zusammenhang gerissen worden, übte Apostol in der Urteilsbegründung deutliche Kritik an der Staatsanwaltschaft.

Apostol konnte auch nicht nachvollziehen, weshalb Besuche, die der Angeklagte mit Gesinnungsgenossen bei Richtern und Jugendwohlfahrts-Behörden absolviert hatte, diesem seitens der Anklage als versuchte Nötigung oder Drohung ausgelegt wurden. Dass der 48-Jährige bei diesen Besuchen die Behördenvertreter heimlich gefilmt hatte und die Clips im Internet landeten, wertete der Strafrichter jedoch als Missbrauch von Tonaufnahmegeräten im Sinn des § 120 StGB. Die Schuldsprüche wegen Beleidigung und übler Nachrede bezogen sich auf schriftliche Äußerungen und Postings, in denen er Richtern und Verwaltungsbeamten Amtsmissbrauch und Kindesmisshandlung unterstellte und diese als "Kinderschänder" und "brutale Kinderfolterer" verunglimpfte. "Diese Aussagen sind nicht grenzwertig, sondern jenseitig", bemerkte Apostol

http://kurier.at/nachrichten/2086307.php

http://wien.orf.at/stories/507631/

http://derstandard.at/1297821963354/Wien-Vaeter-Rechtler-von-zentralen-Anklagepunkten-freigesprochen

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Teil-Freispruch-fuer-Wiener-Vaeter-Rechtler/21694580

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2711819/teilweiser-freispruch-fuer-wiener-vaeter-rechtler.story

http://www.vol.at/wiener-vaeter-rechtler-freigesprochen/news-20110331-04014731

http://www.salzburg.com/online/ticker/gastrojobs/Teilweiser-Freispruch-fuer-Wiener-Vaeter-Rechtler.html?article=eGMmO...

http://www.nachrichtzeiger.at/naachr/teil-freispruch_fur_wiener_vter-rechtler-572176

http://www.vienna.at/wiener-vaeter-rechtler-freigesprochen/news-20110331-04023917

http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Nachrichten/NachrichtenTicker/2502078-53/freispruch-f%C3%BCr-wiener-v%C3%A4ter-rec...

http://www.pr-inside.com/de/teilweiser-freispruch-fuer-wiener-vaeter-rechtler-r2511228.htm

http://relevant.at/chronik/oesterreich/100304/teilweiser-freispruch-fuer-wiener-vaeter-rechtler.story

http://www.austria.com/teilweiser-freispruch-fuer-wiener-vaeter-rechtler/apa-1143867000

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/646518/Wien_Vaeterrechtler-in-zentralen-Punkten-freigesprochen?_vl_bac...

Teilweiser Freispruch für Wiener Väter-Rechtler

Kurti, Wien, Thursday, 31.03.2011, 23:14 (vor 5406 Tagen) @ pappainaustria

Zudem muss er sich einer psychiatrischen oder
psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.

Damit ist mindestens so gestraft wie mit einem Gefängnisaufenthalt.

Gruß, Kurti

Teilweiser Freispruch für Wiener Väter-Rechtler

LatexTester, Friday, 01.04.2011, 05:19 (vor 5406 Tagen) @ Kurti

Damit ist mindestens so gestraft wie mit einem Gefängnisaufenthalt.

Die Auflage des Richters ist insofern bemerkenswert, als damit der Versuch unternommen wird, den betroffenen Vater durch das Urteil als geisteskrank oder mental beeinträchtigt zu klassifizieren. Diese Form der Verurteilung wird i. d. R. nicht gewählt, wenn solche Straftatbestände zur Verhandlung stehen. Damit wird indirekt auch zugegeben, dass die Gegenwehr gegen österreichische Familienrechtszustände einer Spezialbehandlung bedarf; ähnlich wie auch die sozialistischen Diktaturen über den Straftatbestand hinaus Dissidenten und Widersacher als Geisteskranke eingestuft und weggesperrt hat. Besser kann der Richter Gesinnungsjustiz nicht zum Ausdruck bringen

AW: Teilweiser Freispruch für Wiener Väter-Rechtler

FEMhunter, Friday, 01.04.2011, 10:39 (vor 5405 Tagen) @ LatexTester

Die große Frage ist doch eigentlich: Warum bekennen die sich nicht öffentlich zu solchen Machenschaften? Sollen sie doch ganz klar, laut und deutlich sagen: Ja, wir sind ein femfaschistisches System, welches Männer per Gesetz benachteiligen und diskriminieren möchte. Das pfeifen doch mittlerweile die Spatzen von den Dächern, aber die sagen es einfach nicht!

powered by my little forum