Antwort auf die "Argumentationshilfe" der FES
Die Friedrich-Ebert-Stiftung, besser: die Frauen- und Geschlechterforschung daselbst, hat aus der Not heraus eine Argumentationshilfe erschaffen. Mir der sollen Feministen ab sofort mit "Widerlegungen" von "Antifeministischen Behauptungen" versorgt werden.
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=176400&page=1&category=0&order=time
Na, das können wir doch auch!
Also, hier sind sie, die Antworten auf die von hochbezahlten Feministen erdachten "Widerlegungen".
Ich verstehe diese Antwort auf die Argumentationshilfe als Entwurf. Fehlende kurze Widerlegungen der Widerlegungen (ein bis zwei Sätze) bitte an: Argus@online.de
Norbert
Gute Zusammenstellung.
Sehr gute Arbeit und ich freue mich schon auf die Ergänzungen. Einziger Wermutstropfen ist die Gestaltung der Webseite. Die könnte graphisch besser aufbereitet sein, damit durch Lesbarkeit die inhaltliche Wirkung verstärkt wird. Die grüne Hintergrundfarbe blendet leider stark und die Augen ermüden schnell.
Antwort auf die "Argumentationshilfe" der FES
Hi Norbert,
das war bitter nötig, denn wir erleben, dass die ständige Wiederholung von Lügen, diese im öffentlichen Bewusstsein zur Wahrheit macht.
Die Perseussöhne haben etwas ähnliches gestartet. Dort habe ich auch in den Kommentaren schon etwas geschrieben zB zur Quote. Es ist ein ein fundamentaler Unterschied, wenn der Staat durch Quote diskriminiert, um angebliche Diskriminierung auszugleichen oder ob ein kleiner Zirkel von machtbewussten Menschen sich gegenseitig Aufträge, Posten, etc. zuschiebt.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass nicht diejenigen durch die Quote bestraft werden, die eventuell vielleicht diskriminiert haben (anders als bei den Schadenersatzansprüchen wegen behaupteter Diskriminierung), sondern unbeteiligte.
Die Quote führt zu einem Wertungswiderspruch, dass - nimmt man die Antidiskriminierungsgesetzgebung ernst - ein Arbeitgeber eine Frau einstellen muss, um die Quote zu erfüllen und gleichzeitig Schadenersatz nach dem AGG zahlen müsste, denn der auf den Posten sich bewerbende Mann wird allein wegen seines Geschlechts nicht genommen.
Falls den Quotenbefürwortern dieses Dilemma bewusst ist, zeigt es, dass es eben nicht um die Beseitigung von Benachteiligung geht (denn die wird nicht besser, wenn man Männer benachteiligt) sondern um die Besserstellung einiger weniger Frauen.
Mannomann
Strafbares Verhalten Pflicht
Antidiskriminierungsgesetzgebung ernst - ein Arbeitgeber eine Frau
einstellen muss, um die Quote zu erfüllen und gleichzeitig Schadenersatz
nach dem AGG zahlen müsste, denn der auf den Posten sich bewerbende Mann
wird allein wegen seines Geschlechts nicht genommen.
Sehr interessanter Gedanke! Der Staat macht also nach seinen eigenen Definitionen straf- und sanktionierbares Handeln zur Verpflichtung. Der Arbeitgeber hat keine Chance mehr, egal, wie er sich entscheidet.
Dieses Land ist zu einem perfiden Freiluft-Irrenhaus verkommen. Da helfen auch keine Reformen mehr, das muss erst richtig zusammenkrachen
Strafbares Verhalten Pflicht
Das Freiluft-Irrenhaus konnte man auch an anderer Stelle bewundern. Schade dass es Hemsut einfach nicht gelingen will, es wieder in Gang zu bringen
Arghhh - meine Augen!
dieses Grün...