Ritalin unterliegt nicht umsonst dem Betäubungsmittelgesetz
.......und ich könnte "brechen", wenn ich höre, wievielen Kindern der Scheiß verschrieben wird. In dem genannten Fall kommt erschwerend hinzu, dass Risperdal eigentlich erst Jugendlichen verschrieben werden sollte. Nur bei mentaler Retardierung ist eine Verschreibung eher erlaubt und das auch nur dann, wenn es temporär eingesetzt wird und mit einer begleitenden Psychotherapie einhergeht. Das ist in dem genannten Fall ja nicht wirklich gegeben
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- Nach Ritalin nun Risperdal- Verbrechen an den Kinder -
Krankenschwester,
23.03.2011, 21:55
- Nach Ritalin nun Risperdal- Verbrechen an den Kinder - Kurti, 23.03.2011, 22:13
- Ritalin unterliegt nicht umsonst dem Betäubungsmittelgesetz -
Lausemädchen,
23.03.2011, 22:21
- Ritalin unterliegt nicht umsonst dem Betäubungsmittelgesetz -
Krankenschwester,
23.03.2011, 22:26
- Ritalin unterliegt nicht umsonst dem Betäubungsmittelgesetz -
Lausemädchen,
23.03.2011, 22:58
- Ritalin unterliegt nicht umsonst dem Betäubungsmittelgesetz - Krankenschwester, 24.03.2011, 08:03
- Ritalin unterliegt nicht umsonst dem Betäubungsmittelgesetz -
Lausemädchen,
23.03.2011, 22:58
- Ritalin unterliegt nicht umsonst dem Betäubungsmittelgesetz -
Krankenschwester,
23.03.2011, 22:26
- Die GenossInnen werden schon wissen, was sie tun! -
Bero,
23.03.2011, 23:08
- Die GenossInnen werden schon wissen, was sie tun! - karlma, 24.03.2011, 10:51