Falschaussage? Kachelmanns Anwalt stellt Strafantrag Tag 32 im Prozess
Falschaussage? Kachelmanns Anwalt stellt Strafantrag
Tag 32 im Prozess gegen den Wetter-Experten
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Nach zweiwöchiger Prozess-Pause stellte Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn (63) am Montag Strafantrag gegen eine Zeugin – wegen angeblicher Falschaussage!
http://www.bild.de/BILD/news/2011/03/21/joerg-kachelmann/anwalt-stellt-strafantrag.html
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Liebe Grüße
Oliver
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Falschaussage? Kachelmanns Anwalt stellt Strafantrag Tag 32 im Prozess
Weil der „Focus“ und BILD am SONNTAG über die Aussagen der Schweizer Zeugin berichteten, unterstellt Schwenn der Frau, ihre Geschichte verkauft zu haben.
Geschickter Schachzug. Denn wenn sie selbst nicht geplaudert hat, können die Informationen nur von den Beteiligten der Vernehmung, z.B. der Staatsanwaltschaft, durchgesickert sein. Und das gebe noch mehr Aerger
Falschaussage? Kachelmanns Anwalt stellt Strafantrag Tag 32 im Prozess
Auch lustig in diesem Link':
"Allice Schwarzer spricht über ihr Schweigen"
LOL Prust
Kann denn Die nie ihre Schandschnautze halten? Jetzt labert Sie, weil sie mal nicht gesabbelt hat.
Falschaussage? Kachelmanns Anwalt stellt Strafantrag Tag 32 im Prozess
Die dreckige Giftspritze soll an ihrem eigenen Kot ersticken.
Wenn die Kinder da sind, zieht der freundliche Herr Loreth „was Helles“ an und nicht das dunkle Jackett wie heute: „Das macht ihnen Angst.“
Die Kinder, die hier aussagen, sind vermutlich Opfer von sexuellem Missbrauch. Durch einen Nachbarn, Onkel – oder gar den eigenen Vater.
Es sind Kinder, die die Angst meist nur zu gut kennen. Oft geht es um das Sorgerecht, weil die Mutter sich getrennt hat. Aber da hat das Kind als „Opferzeuge“ von vornherein ganz schlechte Karten. Denn beim Kindesmissbrauch gilt in Deutschland seit dem 1.9.2009 der sogenannte „Strengbeweis“.
„Schlüssige Hinweise auf Missbrauch“ aus Sicht von Psychologen zum Beispiel oder eindeutig scheinende Zeichnungen eines Kindes genügen nicht mehr.
Der „Strengbeweis“ bedeutet, so die Vorsitzende des „Vereins Alleinerziehender Mütter und Väter“ und Familienrechtlerin Edith Schwab, „dass Kinder unter vier, fünf Jahren schutzlos sind, weil sie nicht als ‚gerichtsfeste‘ Zeugen gelten“.
Da steht dann Aussage gegen Aussage. So wie im Fall Kachelmann.
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...