Verstoßt die CSU & CDU gegen MenschenRechte?
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mfg Günter Mühlbauer
http://www.abgeordnetenwatch.de/dorothee_baer-575-37455--f289342.html#q289342
Sehr geehrte Frau MdB Bär / CSU,
bei einem Gespräch mit der Bundesjustitzministerin am 23. Januar 2011 fragte ich Sie:" Wann entlich die unehelichen Kinder, ihr RECHT auf den Vater bekommen, Daher fordern wir unter anderem das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt." Die Ministein Leutheusser-Schnarrenberg antwortete: "Die Frage ist wie der Vater das gemeinsame Sorgerecht bekommen könnte. Sie und die FDP wären für das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt, damit ist aber der Koalitionspartner die CDU und am aller wenigsten die CSU damit einverstanden". (Siehe Video: www.youtube.com <http://www.youtube.com/watch?v=A8pf4zOBGxI> ab ca. der 3:00 Minuten)
Frage:" Frau Bär warum ist ihre Partei gegen das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt, und warum verstoßen SIe die "Chrislichen" Partei somit weiterhin gegen Menschenrechte.
Nicht jeder hat so verständnisvolle Kindesmütter wie unser Landesvater, er lebte auch die "Christliche nächsten Liebe" wörtlich aus...
Ausser dem was kann ein Kind dafür ob es in der Ehe. ausser der Ehe oder neben bei entstanden ist?
Wenn das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt gesetzlich geregelt wäre , würde sich auch manch eine Frau sich es genauer überlegen, von wem sie ein Kind wolle.
Kinder brauchen zu einer gesunden Entwicklung beide Elternteile & Großeltern.
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Mit freundlichen Grüßen
Günter Mühlbauer
TRENNUNGSELTERN-Initiative
Tel.: 0941 447196
Nicht Sorgerecht, sondern BETREUUNGSRECHT !!!!!
Der Begriff Sorgerecht ist eine reine Worthülse!!!!!!
Ich habe das gemeinsame Sorgerecht und ich kann mir damit den Hintern abwischen, die Exe macht trotzdem was sie will und kein Gericht hindert sie daran!!!! Ihr müsst nicht 10 Jahre vor Gericht erbittert streiten bis ihr das erkennt, die Justiz legt es darauf an, dass Väter finanziell und nervlich zerhottet werden!!!!
Es MUSS das gemeinsame Betreuungsrecht eingefordert werden, denn es betreuen ja beide Elternteile das Kind. Wenn die gemeinsame Betreuung erfolgt, dann erledigt sich damit auch die "herrschende Meinung", die seit 50 Jahren kündet: "Frau=Betreuungsunterhalt" u. "Vater=Barunterhaltspflicht"
Sogenannten Mütter geht es nur um das Geld, deswegen muss dies aus Betreuungssachen konsequent ausgegrenzt werden. Dagegen wird natürlich die Trennungs- und Scheidungsindustrie konsequent Sturm laufen. Die verdienen ja satt daran. Im Falle der gemeinsamen Betreuung, das kann nur 50:50 sein, hebt sich die Barunterhaltspflicht wechselseitig auf.
Wir sollten uns nicht mehr mit dem Begriff "Sorgerecht" befassen, die da oben wollen das nicht begreifen und deswegen wird sich daran auch nichts ändern. Wenn sich in Jahren mal was ändert, dann wird eine neue Generation entrechteter Väter merken, dass sie genauso weit sind wie ihre eigenen Väter vor 20-30 Jahren!
Ganz wichtig ist, dass Elternteile, die die Betreuung des anderen Elternteils boykottieren, ihre Recht auf Betreuung ersatzlos verlieren. Dies dient ausschließlich den Kindesinteressen!