Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Umgang mit dem eigenen Kind - keine Unterhaltspflicht?

FemokratieBlog ⌂, Monday, 21.03.2011, 18:44 (vor 5416 Tagen)

Ich werde zukünftig in unregelmäßigen Abständen Umfragen einstellen, die ich aber meisten nicht kom­mentieren werde. Sollten Unklarheiten bestehen, gibts ja auch noch die Kommentarfunktion ;-)

Weiterlesen > http://femokratieblog.wgvdl.com/umgang-kind-unterhaltspflicht/03-2011/

Gesetzgeber ermöglicht und fördert Umgangsboykott

FEMhunter, Tuesday, 22.03.2011, 09:40 (vor 5415 Tagen) @ FemokratieBlog

Recht ist nicht gleich Recht und in diesem mutmaßlichen Rechtsstaat, reinste Auslegungssache. Recht ist, was Frau gut tut. Die wahren Kindesinteressen spielen im Schatten der Trennungs- u. Scheidungsindustrie keinerlei Rolle.

Das Wort "Umgang" ist ein völlig falscher Begriff, eine sogenannte Worthülse zur Vernebelung von noch logisch denkenden Menschen. Kein Vater "umgeht" sein Kind beim Umgang, sondern er darf es nur weniger betreuen, als die Kindesmutter, die siegreich ihre Beute im Großteil der Fälle vom Acker schleppen kann. Mit dieser Worthülse "Umgang" indusziert uns Männern die herrschende Meinung einen "gefühlten Unterschied", der aber so nicht existiert. Die sogenannte Mutter "betreut" und der Vater hat nur "Umgang".

Grundsätzlich stehe ich auf dem Standpunkt und da bin ich im Sinne dieser Abstimmung NICHT allein, dass Umgang und Unterhalt kausal zusammenhängen. Eine sogenannte Mutter, die die Betreuung durch den Vater boykottiert, gehört nicht noch zusätzlich belohnt. Faktisch ist es doch so, dass mit der Durchsetzung von Umgamgsboykott die sogenannte Mutter ihren Betreuungsanteil steigern kann und wenn ihr dies zu einem Anteil von nur 51% zu ihren Gunsten gelingt, dann wird der Vater automatisch, laut "herrschender Meinung", sofort per Gesetz in die Barunterhaltspflicht abgedrängt.

Fazit: Für die sogenannte Kindesmutter lohnt sich der Umgangsboykott auf jeden Fall in finanzieller Hinsicht und der Gesetzgeber bietet ihr dazu die notwendigen Rechtsmittel an. Das eine sogenannte Mutter davon natürlich Gebrauch macht, versteht sich von selbst, schließlich bewegt sie sich dabei ausdrücklich im Rahmen der Gesetze. Der Gesetzgeber ist damit klar in moralischer Sicht der Täter! Solch eine Gesetzgebung kann man keinesfalls als Recht bezeichnen, charakterisiert dies doch eine zutiefst im Rechtssystem verankerte Menschenverachtung, wenn billigend in Kauf genommen wird, dass ein Kind auf Grund der geförderten Vaterlosigkeit ein Leben lang traumatisiert und in seiner Entwicklung geschädigt wird!

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