Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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LG Coburg: Abtreibung ist MORD!

Strafmaß für Abtreibung, Monday, 21.03.2011, 16:32 (vor 5416 Tagen)

Coburg - Das Landgericht Coburg verurteilte am Montag einen Arzt aus Schmalkalden in Thüringen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und versuchten Schwangerschaftsabbruchs zu zehn Jahren Gefängnis. Der Mediziner hatte - nach Ansicht des Gerichts - seiner Freundin blutverdünnende Mittel verabreicht, um einen Schwangerschaftsabbruch herbeizuführen.
Der Anklage zufolge hatte der Arzt der Frau die Medikamente heimlich in den Tee gerührt. Er habe so verhindern wollen, dass das Kind zur Welt kommt und seine Ehefrau davon erfährt. Eine Abtreibung hatte die Schwangere zuvor abgelehnt.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,752232,00.html

Ein Urteil, das wieder einmal drastisch das Ausmass der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen verdeutlicht. Die Frau darf das Kind straffrei und staatsfinanziert (!) umbringen, wenn ihr das Kind nicht in den Kram passt, der Mann sich nicht einmal finanzieller Verpflichtungen entledigen.
Bisher war mir ja nicht bekannt, dass Aspirin einen Abort auslösen kann.

Der interessanteste Punkt aber ist der festgestellte Tatbestand: nicht nur versuchte Abtreibung, nicht versuchter Totschlag, sondern glasklar und eindeutig: versuchter Mord. Damit haben wir es gerichtlich festgestellt schriftlich: ABTREIBUNG IST MORD

AW

FEMhunter, Monday, 21.03.2011, 16:44 (vor 5416 Tagen) @ Strafmaß für Abtreibung

Wenn der Mann "sein Bestes" erst mal hergegeben hat, dann ist es zu spät. Lebenslang ist er staatlich versklavt. Irgendwie kann ich den Mann, mal abgesehen von der schändlichen Fremdgängerei, sogar irgendwie verstehen. Wenn Frauen sagen "Mein Bauch gehört mir!", dann können Männer auch sagen "Mein Ding aber auch!"

Wenn der 10 Jahre bekommt und ein Kind ca. 200.000 EUR Unterhalt kostet, dann spart er 20.000 EUR/Jahr zzgl. Miete und Nebenkosten. Also rechnerisch ist das die Lösung im Sinne der FDP: "Arbeit muss sich wieder lohnen!"

AW

der_quixote, Absurdistan, Monday, 21.03.2011, 17:06 (vor 5416 Tagen) @ FEMhunter

Also, wenn selbst Akademiker, dazu Mediziner jetzt nicht mehr wissen sollen wie man Spass haben kann ohne Risiko (Verhüten,Vasektomie), dann muss man sich nicht wundern, dass die Lohnnebenkosten ständig steigen und die Zahl der Tafeln ständig steigt

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen können.

der_quixote, Absurdistan, Monday, 21.03.2011, 17:02 (vor 5416 Tagen) @ Strafmaß für Abtreibung

...oder wenigstens sauberer recherchieren.

Schmalkalden

Arzt wegen versuchten Mordes angeklagt

Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung muss sich seit Montag ein Arzt vor dem Coburger Landgericht verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Schmalkaldener eine Haftstrafe sowie der Entzug seiner Approbation. Zum Prozessauftakt wies der Angeklagte nach Angaben eines Gerichtssprechers die Vorwürfe zurück.

Dem 41-jährigen Mediziner wird vorgeworfen seiner Geliebten ab Ende 2006 mehrfach das Blutverdünnungsmittel Marcumar verabreicht zu haben, um einen Schwangerschaftsabbruch herbeizuführen. Laut Anklageschrift wollte der verheiratete Arzt verhindern, dass sie das gemeinsame Kind austrägt und so seine Ehefrau etwas von der Liaison erfährt. Seine heimliche Gefährtin lehnte eine Abtreibung rigoros ab. Als sie dem Mediziner von der Schwangerschaft erzählte, soll er ihr Geld für eine Abtreibung angeboten haben.

Laut Anklage löste der Schmalkaldener Arzt wiederholt Tabletten zur Blutverdünnung in Tee auf und verabreichte seiner Geliebten heimlich das Getränk. Er habe ihr geraten, möglichst viel von dem Tee zu trinken, da er gut für die Schwangerschaft sei. Als sich die Frau im Juni 2007 wegen Zahnfleisch- und Nasenbluten in einer Klinik untersuchen ließ, flog die Tat auf. Bei einem Bluttest wurden blutverdünnende Medikamente nachgewiesen, die die Blutgerinnung der Schwangeren erheblich gestört hatten. Der restliche Verlauf der Schwangerschaft verlief komplikationslos, die ehemalige Geliebte brachte ein gesundes Kind zur Welt.

Für den Prozess vor dem Landgericht Coburg sind zunächst vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird am 4. November erwartet.

Es ist hier vom Blutverdünner Marcumar die Rede.

Nebenwirkung:

Nebenwirkungen (sog. UAW’s, unerwünschte Arzneimittelwirkungen) und Interaktionen mit anderen Medikamenten

Zu den häufigsten unterwünschten Wirkungen der Cumarin-Therapie gehören leichtere Blutungen mit Blutergussbildung (Hämatom).
In der Regel sind diese harmlos (2-5 % der Patienten), so dass das Absetzen des Medikaments ausreicht, bis die Konzentration der Gerinnungsfaktoren im Blut in zwei bis drei Tagen wieder ansteigt.
Bedrohlicher sind Blutungen aus den ableitenden Harnwegen oder im Magen, die insbesondere nach Überdosierung auftreten können.
Dann reicht die Zeitspanne bis zur Neusynthese der Gerinnungsfaktoren nicht aus und Vitamin K muss verabreicht werden, damit sofort in der Leber neue Gerinnungsfaktoren gebildet werden können.
Die Gerinnung normalisiert sich dann innerhalb weniger Stunden. In (seltenen) Notfällen, d.h. z.B. lebensbedrohlichen Blutungen innerhalb des Gehirns, werden die fehlenden Gerinnungsfaktoren direkt infundiert (über die Vene als Konzentrat verabreicht).
Eine ebenfalls sehr seltene, aber schwerwiegende Komplikation der Cumarintherapie wird durch die initial verstärkte Gerinnung ausgelöst:
Sehr kleine Gerinnsel (sog. Mikrothromben) verstopfen kleinste Venen und Kapillaren, die die Haut und das darunter gelegene (lat.: subcutane) Fettgewebe versorgen.
In der Folge sterben die betroffenen Zellen ab (medizinisch: Nekrose) und werden bläulich-schwarz. Diese Durchblutungsstörung tritt drei bis acht Tage nach Beginn der Behandlung mit Cumarinen / Marcumar auf und macht sich zu Beginn durch eine schmerzhafte Hautrötung bemerkbar.
Dann muss die Behandlung abgebrochen und mit Heparin, das allerdings nicht als Tablette eingenommen, sondern nur per Infusion direkt in die Vene gegeben werden kann, fortgesetzt werden.
Eine blau-gesprenkelte Verfärbung an den Fußsohlen oder Zehen kann auftreten, ist aber im Gegensatz zu den obig beschriebenen „Cumarin-Nekrosen“ harmlos und reversibel:
Dieses „Purple Toes Syndrome“ (englisch: Lila Zehen - Syndrom“) kann nach längerer, etwa drei bis achtwöchtiger Behandlung mit Cumarinen / Marcumar auftreten und bessert sich durch Hochlagern der Füße. Auch diese Nebenwirkung der Cumarin / Marcuamr - Therapie ist selten.

Wann darf Marcumar nicht gegeben werden?

In der Schwangerschaft dürfen Cumarine generell nicht verabreicht werden, da es sowohl in frühen Stadien der Kindesentwicklung zu schweren Schäden kommen kann („Embryopathien“, dritte bis achte Schwangerschaftswoche) als auch in den späteren, in der Regel nicht mehr so empfindlichen Entwicklungsstadien („Fetopathien“, ab der neunten Schwangerschaftswoche).
Auch in der Stillzeit (siehe auch Stillen) muss alternativ Heparin verwendet werden, da Phenprocoumon (Marcumar) sich auch in der Muttermilch anreichert und so Blutungen beim Kind verursachen kann.

Marcumar muss! einige Tage vor Operationen abgesetzt werden ansonsten kann der Patient verbluten oder schwere Schädigungen erleiden. Wenn Du einen Verwandten/Bekannten hast, der mal einen Herzinfarkt hatte bzw. dem ein Stent eingesetzt wurde, frag mal nach.
Aber ich hatte nicht den Eindruck, dass es Deine Intention war sich zu informieren.
Marcumar ist auch ugs. als Rattengift bekannt. die Ratte stösst sich und verblutet später innerlich.

Das Schwein hat nicht nur den Tod der Mutter in kauf genommen. sondern auch den Tod des Kindes bzw. schwere Missbildungen des Kindes

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Eben!

Bero, Monday, 21.03.2011, 17:40 (vor 5416 Tagen) @ der_quixote

Aber ich hatte nicht den Eindruck, dass es Deine Intention war sich zu
informieren.

Vor allen Dingen ging es mir wirklich nur am Rande um Arzneimittel. Danke aber für die Information.

Das Schwein hat nicht nur den Tod der Mutter in kauf genommen. sondern
auch den Tod des Kindes bzw. schwere Missbildungen des Kindes

Den Tod des anderen Schweines, das ihm ein Kind angehängt hat. Jede Wette, dass die ihn gezielt gelinkt hat. Moralische Gründe werden es nicht gewesen sein, die sie eine Abtreibung hat ablehnen lassen. Ossi-Weiber haben keine. Nein, sie wollte das Kind gegen den Willen von dessen Vater, ein Doktor lohnt sich halt. Und das Kleine hat nun einen schwer vorbestraften Papi, der es von Anfang an nicht wollte.

Das Wesentliche des Beitrages hast du leider nicht erfasst. Abtreibung ist jetzt Mord nach deutscher Rechtssprechung

Da kapiert's mal wieder einer nicht

Beelzebub, Tuesday, 22.03.2011, 01:44 (vor 5415 Tagen) @ Bero

Das Wesentliche des Beitrages hast du leider nicht erfasst. Abtreibung
ist jetzt Mord nach deutscher Rechtssprechung

Das wesentliche hast du mal wieder nicht begriffen: der Mann wurde wegen versuchten Mordes zum Nachteil der Schwangeren verurteilt, nicht zum Nachteil des Fötus. Hätte er nur versucht, den Fötus "umzubringen", ohne die Schwangere dabei in Gefahr zu bringen, wäre er - bei guter Verteidigung - wahrscheinlich mit einer Bewährungsstrafe davongekommen.

Abtreibung war in Deutschland noch nie einem Mord gleichgesetzt (außer im dritten Reich und auch dort nur bei "arischen" Schwangerschaften) und wird es auch nie sein - und das ist auch gut so. Schon weil jede Abtreibung einen entrechteten und geplünderten Vater weniger bedeutet.

@ Holger

Ich kann mir gut vorstellen, dass das Urteil einer Revision standhält. Da das heimliche Beibringen von Gift grundsätzlich als heimtückisch im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB gilt - übrigens sehr zum Leidwesen feministischer Juristinnen - reicht es für einen Mordversuch aus, wenn der Täter zumindest bedingten Tötungsvorsatz hatte. Für einen bedingten Tötungsvorsatz reicht es, dass er den Tod der Frau zumindest für möglich gehalten und in Kauf genommen hat, was der Fall sein dürfte, da Mediziner für gewöhnlich über die (Neben)wirkung von Marcumar Bescheid wissen.

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Da kapiert's mal wieder einer nicht

Konsequent, Tuesday, 22.03.2011, 23:11 (vor 5415 Tagen) @ Beelzebub

Abtreibung war in Deutschland noch nie einem Mord gleichgesetzt, und das ist auch gut so. Schon weil jede Abtreibung einen entrechteten und geplünderten Vater weniger bedeutet.

Abtreibungen sind für Frauen bei besonderen psychischen Gründen ja bis zum Geburtstermin möglich, und wegen postpartialer Unzurechnungsfähigkeit auch noch kurz danach recht stiefmütterlich bewertet. Jeder getöteter Säugling ist auch ein entrechteter und geplünderter Vater weniger.
Hoffe auf deine ideelle Unterstützung

Da kapiert's mal wieder einer nicht

Bero, Wednesday, 23.03.2011, 10:17 (vor 5414 Tagen) @ Beelzebub

Das wesentliche hast du mal wieder nicht begriffen: der Mann wurde wegen
versuchten Mordes zum Nachteil der Schwangeren verurteilt, nicht zum
Nachteil des Fötus. Hätte er nur versucht, den Fötus "umzubringen", ohne
die Schwangere dabei in Gefahr zu bringen, wäre er - bei guter
Verteidigung - wahrscheinlich mit einer Bewährungsstrafe davongekommen.

Mit solcher Abwegigkeit habe ich tatsächlich nicht gerechnet. Ich bitte um Vergebung für meine begrenzte Vorstellungskraft die deutsche Justiz betreffend. Dem Schweinehund will ich nicht das Wort reden, auch seine Rücksichts- und Skrupellosigkeit nicht bestreiten. Aber MORD bedeutet Vorsatz, nicht Inkaufnahme. Vorsatz ist hier nur gegenüber dem altersmäßig definierten Nicht-Menschen gegeben

Nicht eindeutig

Susi, Wednesday, 23.03.2011, 12:24 (vor 5414 Tagen) @ Bero

Soviel wie ich rausfinden konnte, war die "Affäre" sofort Verhandlungsunfähig - komisch oder? Ich finde das Urteil sowie die ganze Situation nicht eindeutig und völlig überzogen - im Gegensatz dazu wie manche Kinderschänder verurteilt werden . . . ! Und hier gibt es eindeutige Beweise und dieser Prozess ist "nur" ein Indizienprozess mit vielen Wiedersprüchen seitens der Anklage!!

Genau

Susi, Tuesday, 22.03.2011, 13:40 (vor 5415 Tagen) @ Bero

Den Tod des anderen Schweines, das ihm ein Kind angehängt hat. Jede
Wette, dass die ihn gezielt gelinkt hat. Moralische Gründe werden es nicht
gewesen sein, die sie eine Abtreibung hat ablehnen lassen. Ossi-Weiber
haben keine.

In Sachen "Ossi-Weiber" - das nimmst du mal schön zurück - gell ;-) - denn soviel ich erlesen konnte stammt diese Affäre aus Bayern!

Nein, sie wollte das Kind gegen den Willen von dessen Vater,
ein Doktor lohnt sich halt. Und das Kleine hat nun einen schwer
vorbestraften Papi, der es von Anfang an nicht wollte.

Hier gebe ich dir voll und ganz Recht, Frauen können, wenn sie wollen, so was von Bösartig werden.
Ich verstehe nur die deutsche Rechtssprechnung nicht, hier haben nur Indizien und keine Beweise der Affäre zu dem Urteil geführt!
Die arme, unschuldige Affäre

LG Coburg: Abtreibung ist MORD!

Holger, Monday, 21.03.2011, 17:35 (vor 5416 Tagen) @ Strafmaß für Abtreibung

Genau das steht da eben nicht: diese überzogene Strafe kriegt er für die Körperverletzung der Frau, für den Abtreibungsversuch gibt's extra.
Sein Fehler dabei: er hätte erst einen Beratungsschein sich holen müssen, bekanntermaßen ist dann Abtreibung straffrei :-))).

Was das für ein 'Mediziner' war, hätte mich auch interessiert: ein hübscher Hormoncoktail hätte gereicht, die Idee mit Marcumar war ziemlich schwachsinnig.

Es handelte sich auch nicht um Aspirin, sondern Marcumar, damit kann man schon Unheil anrichten. Diese Blutungen sind aber gut beherrschbar, wenn man rechtzeitig Hilfe sucht.

Ich denke, das Urteil ist nicht revisionsfest: bestenfalls gefährliche Körperverletzung; er wird aber in jedem Falle ordentlich verknackt werden, Frauenleben sind nun mal heilig.
Am Besten, er setzt sich gleich mal mit Dino in Verbindung, werden ne Menge Unterhaltsschulden auflaufen

Juristisch sehr schwierig!

Tom, Tuesday, 22.03.2011, 21:43 (vor 5415 Tagen) @ Holger

Ooops, juristisch eine sehr grenzwertige Geschichte.
Also: Mit 10 Jahren Haft wurde tatsächlich der versuchte Mord an der Frau bestraft, nicht am Kind. Mord an Ungeborenen gibt es nicht: Das wäre ein eigener Straftatbestand, (unerlaubter) Schwangerschaftsabbruch, und der wird wenn überhaupt viel milder bestraft.
Also Mordversuch an der Frau. Mord setzt aber Mordabsicht vorraus, und die war sicher nicht gegeben: Der Mann Wollte den Fötus töten, nicht die Frau. Dabei hat er allerdings den möglichen, aber eher wenig wahrscheinlichen Tod der Frau billigend in Kauf genommen. Ist meines Erachtens kein versuchter Mord.Sonst müßte man jeden Raser wegen versuchten Mordes verurteilen. Und wenn er tatsächlich jemanden überfährt wegen vollendeten Mordes. Denn er hat ja den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen genau wie der Arzt in diesem Prozeß.
Zusätzlich erschwerend ist noch, daß es ein reiner Indizienprozeß war

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