Wann wird aus der „Hilfestellung“ des Sportlehrers eine sexuelle Belästigung?
Wann wird aus „Hilfestellung“ bei Turnübungen sexuelle Belästigung? Diese Frage soll das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag, 22. März, klären. Ein mittlerweile pensionierter Lehrer des Gymnasiums Bad Nenndorf klagt gegen einen Schuldspruch, demzufolge der Mann Schülerinnen unsittlich berührt haben soll.
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Darüber hinaus geht es indes auch um Grundsätzliches: Darf ein männlicher Pädagoge Mädchen im Turnunterricht überhaupt bei der sogenannten Hilfestellung und zu Demonstrationszwecken anfassen? Und wann wird aus einer Berührung ein sexuelles Vergehen? Die gerichtliche Erörterung dieser Fragen könnte Folgen für den Sportunterricht haben, denn männliche Lehrer könnten das Turnen, wo bei der „Hilfestellung“ Körperberührungen schwer vermeidbar sind, aus dem Plan streichen. Oder sie könnten sich sträuben, Klassen zu unterrichten, in denen sich auch Mädchen befinden, um sich vor etwaigen Verdächtigungen zu schützen. Behrens betont jedoch, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht etwa einem Grundsatzurteil entspricht. Was der Richter letztlich formuliere, könne allenfalls eine Signalwirkung haben und bei der Entscheidungsfindung in ähnlich gelagerten Prozessen herangezogen werden.
Dazu passt auch ein anderer Fall, der aber umso deutlicher aufzeigt, von wem unsere Kinder instrumentalisiert und manipuliert werden, und von wem normalerweise sozial adäquates "männliches" Verhalten gezielt pathologisiert und kriminalisiert wird:
Experte informiert Schulleitung
Groß sei die Hilflosigkeit unter Lehrern, wie gestern bei der Pressekonferenz im Gymnasium klar wurde. "Wann eine Grenzüberschreitung vorliegt, ist immer auch eine Gratwanderung", erklärte Elisabeth Peitzmeier-Stoffregen. Christian Spoden hatte dazu einen Fragebogen mitgebracht, bei dem die Lehrer ankreuzen konnten, ob bestimmte Verhaltensweisen sexuelle Belästigung, keine Belästigung oder akzeptables Verhalten seien. "Da kamen unterschiedliche Antworten zustande," sagte die stellvertretende Schulleiterin.
Verwundert ist Christian Spoden, wie er im Gespräch mit dem WESER-KURIER erklärte, wenn ihm Fragen gestellt werden wie: "Was sollen wir denn machen, wenn da ein leicht bekleidetes Mädchen vor uns sitzt?" Das Lehrerkollegium hat sich nach Aussage der Schulleitung auch schon mit diesem Thema beschäftigt, denke über eine eventuelle Kleiderordnung nach.
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Und ein weiterer Vorfall zeigt, wie erstaunlich auch die Wahrnehmung unter Schülern sein kann. Gleichstellungsbeauftragte Christine Schröder bekam vergangene Woche Besuch von einigen Mädchen aus der Haupt- und Realschule. "Die Mädchen haben gefragt, ob ich wüsste, was am Gymnasium los sei. Daraufhin habe ich gefragt: Was ist denn eurer Meinung nach los?" Die Antwort war: "Eine Schülerin hat einen Lehrer verführt." Christine Schröder besprach daraufhin mit den Mädchen das Thema "Umgang mit Schutzbefohlenen". "Eine Schülerin kann barbusig in der Klasse sitzen, dann muss der Lehrer eben sagen: Zieh dir was an," erklärte die Fachkraft zur Kindeswohlgefährdung. "Es besteht offenbar ein hoher Aufklärungsbedarf", meinte Christine Schröder. "Ich weiß, dass diese Gerüchte zu den Opfern zurückkehren, die Angst bekommen, überhaupt noch in die Schule zu gehen." Am Ende hätten die Schülerinnen der HRS erkannt, wer Opfer und wer Täter sei."
Mir schwillt die Galle ...!
Der nachweislich radikalfeministisch aktive Christian Spoden (Mitbegründer BIG Berlin, Ex-Mitarbeiter von "mannege", offenbar Mitglied im "EuroPROFEM - The European Men Profeminist Network") ist auf alle Fälle ein Kandidat für einen der vorderen Plätze in der Sozialverbrecherliste. Denn dessen volksverhetzendes profeministisches Engagement (Siehe Google) geht weit über eine nur pudelige Mitläuferei hinaus. Und es ist unglaublich, über wieviel "institutionelle" Macht solche Leute verfügen, dass die von sich aus einfach in die Schulen gehen und dort unsere Kinder ideologisch indoktrinieren (und neurotisieren) können - unter dem Deckmäntelchen der "Opferhilfe". Genau DAS ist der "Mißbrauch mit dem Mißbrauch"!
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