Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wahlrecht

Rainer ⌂, Friday, 18.03.2011, 10:43 (vor 5419 Tagen) @ FEMhunter

Die beste Gelegenheit für einen Denkzettel wegen kinder- u.
väterfeindlicher Politik in diesem Land. Macht euern Wahlschein ungültig!

Stimmenthaltung und ungültige Stimme = Nichtwahl

Eine Stimmenthaltung und die Abgabe einer ungültigen Stimme haben beide den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis – nämlich keinen. Nur in einem Ausnahmefall – der Abgeordnetenhauswahl in Berlin (bis 2004 auch bei der Landtagswahl im Saarland) – gilt für die Berechnung der 5 %-Hürde die Zahl der abgegebenen statt der gültigen Stimmen und könnte so einen marginalen Einfluss haben. Im übrigen zählen sowohl für die Sitzverteilung als auch für die Prozentangaben im Wahlergebnis stets nur die gültigen Stimmen.

Einfluss auf Statistik

In der amtlichen Wahlstatistik werden ungültige Stimmen explizit aufgeführt – mehr aber auch nicht. Es wird nicht festgehalten, warum die Stimmen ungültig sind: Ob dem Wähler etwa die Stimmabgabe zu kompliziert war und er aus Unkenntnis keine gültige Stimme abgegeben hat oder er sich bewusst enthalten bzw. gar Protest ausdrücken wollte. Zur Begründung der ungültigen Stimmabgabe oder der Wahlenthaltung gibt es auch kein Feld auf dem Stimmzettel. Erklärungen oder Sprüche auf dem Stimmzettel sehen nur die Wahlhelfer vor Ort.

Häufig wird die Wahlbeteiligung als Gradmesser für die Zufriedenheit der Bürger mit dem politischen System angesehen. Die Wahlbeteiligung setzt sich aber aus den gültigen und ungültigen Stimmen zusammen. Wer nicht zu einer höheren Wahlbeteiligung beitragen will, sollte also zu Hause bleiben.

http://www.wahlrecht.de/lexikon/ungueltig.html

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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