Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wortspielereien

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Sunday, 13.03.2011, 23:56 (vor 5423 Tagen)

Die Woche trötete mir ein Richter was von "herrschender Meinung" im Gerichtssaal. Wenn ich das mal im wahrsten Sinne des Wortes auseinandernehme, dann ist es die "Meinung der Herrschenden" und nicht die des Volkes! Es müsste ja sonst richtigerweise "Volkes Meinung" heißen. Machts aber eben nicht und woraus sich ja im Umkehrschluss ergibt, dass es nicht "Volkes Meinung" ist, also eben die "herrschende Meinung". Da die "herrschende Meinung" nix mit "Volkes Meinung", gerade im Familienrecht, gemein hat, ergibt sich wiederum kausal, dass nicht das Volk herrscht! Mit Worthülsen wie "Demokratie" etc. versuchen die uns aber genau das ständig zu induzieren!

Wenn Richter die "herrschende Meinung" künden, dann sind sie faktisch auch nicht, wie im GG getrötet, unabhängig. Denn sonst würden sie ja Recht in ihrem Namen sprechen, genau das machen sie aber nicht. "Im Namen des Volkes" steht über jedem Urteil, genauso wie bei Adolf, bei Erich und nun auch bei Angela. Man darf ja auch nicht vergessen, wer den Richtern jeden Monat das Geld aufs Konto überweist. Damit ist ja auch klar, wessen Meinung sie wirklich künden!

Jaja, der gefühlte Rechtsstaat .........

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Wortspielereien

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Monday, 14.03.2011, 00:15 (vor 5423 Tagen) @ Referatsleiter 408

Die Woche trötete mir ein Richter was von "herrschender Meinung" im
Gerichtssaal. Wenn ich das mal im wahrsten Sinne des Wortes
auseinandernehme, dann ist es die "Meinung der Herrschenden" und nicht die
des Volkes ...

Es ist aber beides nicht gemeint.

Für die Auslegung von Gesetzen gibt es Kommentare (fürs BGB z.B. den Palandt). In diesen Kommentierungen wird gesammelt, wie obere Gerichte entschieden haben, daraus ergibt sich dann die "herrschende Meinung", also die, die bei den Gerichten überwiegt. Der Gegensatz dazu ist die "Mindermeinung".

Ein Richter ist aber keinesfalls gezwungen, entsprechend der "herrschenden Meinung" zu urteilen, er darf auch zur Mindermeinung neigen oder ganz anders entscheiden - unabhängig eben. Ein Richter hängt sich nur gern an die herrschende Meinung, um in der nächsten Instanz nicht aufgehoben zu werden - er will ja schließlich auch mal Gerichtspräsident werden. ;-)

Viele Grüße
Wolfgang

Noch einer ....

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Monday, 14.03.2011, 00:18 (vor 5423 Tagen) @ Referatsleiter 408

Mein Lieblingsparagraph unter den Schwachsinnigsten, übrigens auch "herrschende Meinung", ist der § 1592 "Vaterschaft"

Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,

http://dejure.org/gesetze/BGB/1592.html

"Getrennt lebende" Männer müssen daraus resultierend eigentlich sofort beim zuständigen Familiengericht per Eides statt erklären, dass sie mit ihrer Ex keinen Sex mehr haben. Stellt euch mal vor, die macht mit ihrem Neuen ein Kind, ist noch nicht geschieden und ihr habt die Unterhaltsklage des JA/Amt für Familienförderung an der Backe! Streitwert 3000 EUR, das sind für den Anwalt 1000 und das Gericht ca. 400 EUR. Nur um feststellen zu lassen, dass ihr nicht der Vater seid! Irre, diese "herrschende Meinung"!

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Danke für die Erläuterung!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Monday, 14.03.2011, 00:20 (vor 5423 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Ich bin kein Jurist, ich bin noch normal, deswegen versuche ich mir manches mit Logik zu erklären. Ich weiß, dass Logik im Gerichtssaal nichts zu suchen hat. Aber bei mir kommts eben immer wieder durch .....

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

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Wortspielereien

Bero, Monday, 14.03.2011, 00:24 (vor 5423 Tagen) @ Referatsleiter 408

des Volkes" steht über jedem Urteil, genauso wie bei Adolf, bei Erich und
nun auch bei Angela. Man darf ja auch nicht vergessen, wer den Richtern
jeden Monat das Geld aufs Konto überweist. Damit ist ja auch klar, wessen
Meinung sie wirklich künden!

Aber genau da hakt es doch. Sie berufen sich auf das Volk, fraglos zahlt dieses auch. Aber sie vertreten eben gerade nicht dessen Rechtsempfinden, sondern allein das Interesse der Herrschenden.
Beim Adolf war das übrigens etwas anders. Die Justiz damals sprach nämlich wirklich meist einfach unabhängig Recht, zum Leidwesen der Nazis. Beispiele dafür mögen die Urteile zum Reichstagsbrand oder im Rahmen der antikatholischen Kinderschänder-Kampagnen sein. Die Nazis haben hier - anders als andere totalitäre Regimes - nicht sonderlich viel Energie weiter darauf verwendet, die gesamte Justiz total gleichzuschalten, sondern sie haben sehr simpel mit dem Volksgerichtshof eine Paralleljustiz installiert. Politisch relevante Prozesse (das waren natürlich nicht wenige) zog dieser an sich, ansonsten herrschte tatsächlich weitgehend Rechtsstaatlichkeit

Danke für die Erläuterung!

Bero, Monday, 14.03.2011, 00:35 (vor 5423 Tagen) @ Referatsleiter 408

Ich bin kein Jurist, ich bin noch normal, deswegen versuche ich mir manches
mit Logik zu erklären. Ich weiß, dass Logik im Gerichtssaal nichts zu
suchen hat. Aber bei mir kommts eben immer wieder durch .....

Du kommst ohne weiteres auch (und gerade!) mit Logik dort hin, wie unsere Justiz aktuell urteilt. Justiz ist ja eben nicht die Durchsetzung von Gerechtigkeit, sondern die Wahrung des Anscheins. Ihre wesentliche Aufgabe besteht in der Sicherung der Machtverhältnisse. Gerecht ist also das, was dem Staat Kosten spart. Das kann auch extrem ungerecht ausfallen nach landläufigem Verständnis, solange die Betroffenen keine Probleme machen. Und Väter machen ja keine. Sie winseln ein wenig, kriegen aber trotz hunderttausendfacher Betroffenheit kaum eine Handvoll Leute auf die Straße. Sie wehren sich auch ansonsten kaum wahrnehmbar, sind tief gläubig, was die Identität von Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit angeht. Und sie fressen jeden "Kindeswohl"-Scheiss, den man ihnen vorsetzt.
Tja, würdest du als Richter anders handeln? Würdest du einem Rechte zusprechen, der die eigentlich gar nicht will oder zumindest diesen Eindruck hinterlässt?

Danke für die Erläuterung!

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Monday, 14.03.2011, 00:37 (vor 5423 Tagen) @ Bero

.... Justiz ist ja eben nicht die Durchsetzung von
Gerechtigkeit, sondern die Wahrung des Anscheins ...

Du bist ein Kenner! :-)

Viele Grüße
Wolfgang

Das Jugendamt nicht zu vergessen

Rainer ⌂, Monday, 14.03.2011, 02:37 (vor 5423 Tagen) @ Bero

Die Nazis haben hier - anders als andere totalitäre Regimes - nicht
sonderlich viel Energie weiter darauf verwendet, die gesamte Justiz total
gleichzuschalten, sondern sie haben sehr simpel mit dem Volksgerichtshof
eine Paralleljustiz installiert.

Das Jugendamt als Paralleljustiz nicht zu vergessen. Gerade der rechtliche Komplex wurde doch von den Nazis in den Jugendämtern installiert.
http://www.carookee.com/forum/Staatsterror/41/26312991

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger Volksvertreter verkaufen ... [kT]

Borat Sagdijev, Monday, 14.03.2011, 09:48 (vor 5423 Tagen) @ Referatsleiter 408

- kein Text -

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Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.

Wortspielereien

DvB, Monday, 14.03.2011, 14:54 (vor 5423 Tagen) @ Referatsleiter 408

"Im Namen
des Volkes" steht über jedem Urteil, genauso wie bei Adolf, bei Erich und
nun auch bei Angela.

Bei Adolf stand da aber "Im Namen des Deutschen Volkes"

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