Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Männer dürfen nicht lange fackeln!

Der Beklagte, Saturday, 12.03.2011, 01:03 (vor 5425 Tagen) @ Mus Lim

Ich habe eine Umgangsregelung und Umgangsboykott zeige ich binnen 30 Minuten sofort bei der Polizei als Kindesentzug an. Bisher vollzog sich das wie folgt. Beim ...

1. Mal: Polizist (m/ca. 28 Jahre) liest sich gerichtl. Vereinbarung durch, wollte Kind sofort bei KM "rausholen".

2. Mal: Polizist (m/ca. 55 Jahe) nimmt Anzeige auf.

3. Mal: Polizistin (w/ca. 55 Jahre) diskutiert mit mir 45 Minuten lang und weigerte sich die Anzeige aufzunehmen. Sie war der Meinung das wäre Zivilrecht und sie wäre für das StGB zuständig. Erst nach massivster, echt massivster Diskussion und Androhung "Strafvereitelung im Amt"/"Beihilfe zum Rechtsbruch" nahm die Dame die Anzeige auf. Ich habe ihr mal ein bißchen aus der "Väterpraxis" erzählt, zum Schluss war sie mucksmäuschenstill und ich habe sie mit den Worten "Na also, geht doch!" verabschiedet. Ganz klar eine Feministin, die unter dem Druck zusammenbrach!

Ich rate jedem Vater, Umgangsboykotteusen mit aller Härte zu begegnen. Immer und immer wieder zur Polizei, selbst wenn nichts dabei herauskommt, der Apparat ist beschäftigt und auch darauf kommt es an!


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