Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die spinnen, die Germanen

Sachse, Thursday, 10.03.2011, 01:23 (vor 5427 Tagen)

Ja, denn es ist eine weitere wichtige juristische Regelung auf den Weg gebracht worden:

Gericht verbietet Westlotto Spiel-Verkauf an Hartz-IV-Empfänger

Köln (dpa) - Kein Tippscheine für Bedürftige: Das Landgericht Köln hat in einer einstweiligen Verfügung der Westdeutschen Lotterie GmbH untersagt, Hartz-IV-Empfängern die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen zu ermöglichen. Dazu zähle auch das Lotto-Spiel. Ein Gerichtssprecher bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Westdeutschen Zeitung". Bei einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft an.

Geil, eh

Lotto und Rubbellose nur noch gegen Einkommensbescheinigung ?
Oder Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bundesanstalt ?

Gewinn angerechnet

Hartzergewürm, Thursday, 10.03.2011, 01:42 (vor 5427 Tagen) @ Sachse

Lotto und Rubbellose nur noch gegen Einkommensbescheinigung ?
Oder Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bundesanstalt ?

"In der Münsteraner Lotto-Zentrale habe man sich schockiert gezeigt: "Wir werden diese Entscheidung des Gerichts selbstverständlich akzeptieren, streben aber eine schnelle Klärung in einem Hauptverfahren an", zitiert die WZ Lotto-Sprecher Axel Weber. Wie das vom Gericht verhängte Spielverbot für Langzeitarbeitslose bis dahin allerdings in der Praxis überprüft werden soll, ist unklar. "Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist", sagte Weber. "Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen." "

Wieso? Ist doch ganz einfach: Jeder der ein Los kauft,
muss seinen Perso und Gehaltsabrechnung vorlegen.
Hatter nich, darrffferrr nich spiel'n. *Gröl*

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/weltspiegel/gericht-hartz-iv-empfanger-durfen-kein-west-lotto-spiele...

Ach ja, noch etwas:

Das Sozialgericht Detmold hat mit Urteil vom 23.10.2009 entschieden, dass die Arge das Geld aus einem Lottogewinn bei der Berechnung des ALG II als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen darf (Az.: S 13
AS 3/09).

Im konkreten Fall hatte ein Hartz IV Empfänger 500 Euro im Lotto gewonnen. Das Geld wurde ihm jedoch vom zuständigen Leistungsträger auf das ALG II angerechnet, indem die Leistungen in zwei aufeinander folgenden Monaten um jeweils 250 Euro gemindert wurden.

Das Sozialgericht hatte am Vorgehen der Behörde nichts auszusetzen. Glückspielgewinne müssten allgemein als Einkommen qualifiziert werden. Der Preis für den Lottoschein dürfe vom Leistungsbezieher auch nicht gegengerechnet werden, weil die Aufwendung für den Loskauf als nicht wirtschaftlich vernünftig zu bezeichnen sei.

http://www.sozialleistungen.info/news/02.12.2009-lottogewinn-wird-auf-hartz-iv-angerechnet/

Also, kauft er sich ein Los und gewinnt ein paar Millionen,
ist er raus aus Hartz4 und braucht den Mist nicht mehr.
Sollte die Behörde froh drüber sein.
Kauft er sich ein Los und gewinnt 500 Euro, spart die Arge 500 Euro ein.
Schön, nä? Der Gewinn war also ein positives Ereignis, für die Kasse der Arge. Wirtscheftlich vernünftig. Nur der Loskauf, getätigt in der Hoffnung,
der Arge für immer entkomen zu können, war natürlich nicht wirtschaftlich vernünftig. Der Gewinn aber schon?

*Rülps*

Gegen den Casinokapitalismus!

Borat Sagdijev, Thursday, 10.03.2011, 11:28 (vor 5427 Tagen) @ Hartzergewürm

der Arge für immer entkomen zu können, war natürlich nicht
wirtschaftlich vernünftig. Der Gewinn aber schon?

Mit der "wirtschaftlichen Vernunft" des glücksspielenden Hartz4ers kann es nicht weit her sein, denn statistisch gesehen sind Glücksspiele eine Arbeit mit negativem Stundenlohn. Er verliert Zeit und Einsatz, denn der Glücksspielanbieter macht den Gewinn.
Casinokapitalismus ist bei Hartz4 Empfängern doch bestimmt nicht beliebt?

--
Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.

Gewinn angerechnet

Garfield, Thursday, 10.03.2011, 12:32 (vor 5427 Tagen) @ Hartzergewürm

Hallo!

Nur der Loskauf, getätigt in der Hoffnung, der Arge für immer entkomen zu können, war natürlich nicht wirtschaftlich vernünftig. Der Gewinn aber schon?

Das ist nur auf den ersten Blick betrachtet ein Widerspruch. Wenn man beim Lottospiel immer mindestens die Kosten für die Lose wieder durch Gewinne hereinbekommen würde, dann würde es keine Lotterien geben, weil der Anbieter damit nur Verlust machen würde.

Lotterien sind deshalb einträglich, weil viele Lottospieler eben sehr viel weniger durch Gewinne heraus bekommen als sie für die Lose bezahlen. Daß jemand durch einen Lottogewinn der ARGE entkommt, ist also höchst unwahrscheinlich. Schon die hier gewonnenen 500 Euro waren ein Glücksfall.

Würde die ARGE den Preis für das Los anrechnen (also de facto übernehmen), dann müßte sie konsequenterweise jedem Hartz IVler Kosten für Lotterielose erstatten. Das würde die Lotterieanbieter sicher sehr freuen, denn dann würde jeder Verhartzte Lotto spielen. Da aber die so durch Lottogewinne gesparten Kosten in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Lotterielose stünden, wäre das für die Steuerzahler eine Katastrophe.

Freundliche Grüße
von Garfield

Gewinn angerechnet

Sachse, Thursday, 10.03.2011, 13:17 (vor 5427 Tagen) @ Garfield

Alles richtig.

Es ist aber juristischer Blödsinn, undurchführbar und sogar diskriminierend, wenn ein Gericht den Verkauf von Lottoscheinen und Rubbellosen an ALG2 Empfänger verbieten will.

Wie soll der mit Strafgeld bedrohte Verkäufer den ALG2 - Sklaven erkennen ?

Ab morgen ein Brandmal auf die Stirn, einen gelben Stern oder anderes Erkennungszeichen?
Oder Verkauf der Lose nur noch gegen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Gewinn angerechnet

Garfield, Thursday, 10.03.2011, 14:51 (vor 5427 Tagen) @ Sachse

Hallo Sachse!

Klar, du hast völlig Recht - dieser Vorschlag zum Verbot des Verkaufs von Losen an Hartz IV-Bezieher ist natürlich absolut schwachsinnig.

Ab morgen ein Brandmal auf die Stirn...

Ja, so würde es dann wohl kommen. So ein Brandmal läßt sich schließlich am einfachsten und kostengünstigsten erzeugen...

Aber das regelt sich ja in den meisten Fällen eh von selbst - dadurch, daß mit ALG II nun einmal kaum Geld für Lotterielose übrig bleibt. Selbst wenn sich jemand das abspart - wenn er merkt, daß er nichts gewinnt, wird er sich schnell überlegen, wofür er das Geld sinnvoller ausgeben kann.

Freundliche Grüße
von Garfield

Die spinnen, die Germanen

Kritiker, Thursday, 10.03.2011, 10:31 (vor 5427 Tagen) @ Sachse

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