Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Archipel Gulag im Format Österreich!

Rainer ⌂, Wednesday, 09.03.2011, 23:38 (vor 5427 Tagen) @ pappainaustria

– Paragraph 164 Absatz 1 Strafvollzugsgesetz
„Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher soll die Untergebrachten davon abhalten, unter dem Einfluß ihrer geistigen oder seelischen Abartigkeit mit Strafe bedrohte Handlungen zu begehen. Die Unterbringung soll den Zustand der Untergebrachten soweit bessern, daß von ihnen die Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen nicht mehr zu erwarten ist, und den Untergebrachten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepaßten Lebenseinstellung verhelfen.“

"Derzeit befinden sich etwa 400 Personen in ganz Österreich im Maßnahmenvollzug gegen zurechnungsunfähige geistig abnorme Rechtsbrecher. Diese Maßnahme wird gegen Straftäter verhängt, wenn sie aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung nicht schuldfähig, aber dennoch gefährlich sind."

[Man beachte: "Väter die ihre Kinder sehen wollen können nichts dafür, aber genau deshalb sind sie gefährlich"]

"Sie hat den Charakter einer psychiatrischen Behandlung und ist zeitlich ungebunden. Eine Entlassung ist nur bei deutlicher Besserung der psychischen Zurechnungsfähigkeit möglich. Die Mehrzahl der Maßnahmenpatienten befinden sich in den eigens eingerichteten Justizanstalten Göllersdorf und Mittersteig. Daneben können die Häftlinge auch in geschlossenen Abteilungen verschiedener Krankenhäuser - wie etwa dem Pavillon 23 am Wiener Otto-Wagner-Spital - untergebracht werden. Zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher können zusätzlich auch in den gesonderten Maßnahmenabteilungen verschiedener Strafvollzugsanstalten im Bundesgebiet inhaftiert sein."
http://de.wikipedia.org/wiki/Maßnahmenvollzug#Geistig_abnorme_Rechtsbrecher

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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