Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Armes Paulinchen

Conny, NRW, Friday, 30.03.2007, 12:53 (vor 6838 Tagen) @ Nihilator
bearbeitet von Conny, Friday, 30.03.2007, 13:02

Wie ist das eigentlich rechtlich - ist ein Shooting als implizite
Zustimmung zur Veröffentlichung zu werten? Oder der Verzicht auf die
Herausgabe der Bilder, die sie ja kannte?

Bei einem normalen Menschen braucht man zumindest eine mündliche Zustimmung für die Veröffentlichung. Wobei eine mündliche Zustimmung vor Gericht dann allerdings oftmals nicht zu beweisen ist. Diese Pauli ist allerdings eine Person der Zeitgeschichte und da braucht man so eine Zustimmung oftmals nicht.

Siehe dazu http://www.stack.de/fotorecht-faq.pdf Unter "3. Verbreiten von Fotos" und hier vor allem "Frage: Wann ist eine Einwilligung nicht erforderlich?". Das ist allerdings auch wieder so eine schwammige Formulierung, wie man sie bei der Fotografie oftmals findet(z.B. der Begriff Pornografie).

Allerdings kann die Zeitschrift auch abgewogen haben, was ihr diese Veröffentlichung wert ist, da das ja auch den Bekanntheitsgrad steigert.

Hab ich eben auch noch gefunden dazu: http://www.law-blog.de/category/fotorecht

Freundliche Grüße
Conny


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