Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kommentar zur Vasektomie

WilhelmTell, Wednesday, 09.03.2011, 22:54 (vor 5427 Tagen) @ Mus Lim

1. Jeder Eingriff hat Risiken und Nebenwirkungen. Dazu schweigen Sie sich
leider aus.
2. Wenn man verheiratet ist und die Frau sich fremdschwängern lässt,
wird man rechtlich trotzdem Vater und ist unterhaltspflichtig

1. Risiken und Nebenwirkungen werden auf der von mir angegebenen Webseite gut beschrieben.
2. Klar kann sich die Ehefrau trotzdem fremdschwängern lassen. Wer als Mann dann aber keine Vaterschaftsklage erhebt, dem kann man wirklich nicht mehr helfen


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