Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Diskriminierung ist immer Kollektiv

Holger, Wednesday, 09.03.2011, 20:42 (vor 5427 Tagen) @ Karko
bearbeitet von Holger, Wednesday, 09.03.2011, 20:47

"Diskriminiert werden wir nicht als konkrete Individuen, sondern als Teil einer sozialen Gruppe."

Dieser Satz ist absichtsvoll falsch und und genau darin liegt der Hund begraben!

Gerade hat der Maskunaut etwas Fundamentales dazu gesagt:
http://maskunaut.blogspot.com/2011/02/volle-diskriminierung-voraus-quoten-und.html#more
(Ich zitiere ihn jetzt mehrfach, immer wenn Schrägschrift erscheint.)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beinhaltet sogenannte "positive Maßnahmen". Hierzu zählen allgemein jede Form von Fördermaßnahmen und Begünstigungen zur Beseitigung von Diskriminierung, auch Quoten gehören dazu. Demgemäß ist laut Gesetz eine gezielte Diskriminierung einer Gruppe zulässig, wenn dies zur Beseitigung von Benachteiligungen einer anderen Gruppe führt. Die Frage aber, ob bestimmte Gruppen benachteiligt sind oder nicht, wird im Wesentlichen durch einen gesellschaftlichen Konsens bestimmt. Die Gesellschaft scheint sich einig darüber, dass Frauen und nicht Männer benachteiligt sind. Daraus leitet sie ab, dass es ausschließlich Frauen sein sollen, die in den Genuss von Fördermaßnahmen kommen sollen. Dass man sich über etwas einig ist, bedeutet allerdings noch lange nicht, dass dieser Konsens auch die Wirklichkeit abbildet. Man mag mir diesen harten Vergleich nachsehen, aber zur Zeit der Rassendiskriminierung war es ebenso gesellschaftlicher Konsens, dass die Diskriminierung von Schwarzen ihre Richtigkeit habe. Wäre dem nicht so gewesen, hätte die Rassendiskriminierung nicht funktioniert.

Ich darf an die perversteste Form der 'Gruppendiskriminierung als gesellschaftlichem Konsens' erinnern: Juden im Nationalsozialismus.
Sicherlich hätten die Ermordeten großes Verständnis für die These unseres Pudels, daß man sie so gar nicht als Individuen, sondern nur als 'Gruppe' umgebracht hat. Kann man halt nichts machen, Oh Sorry. Ist ja erlaubt.

Vollkommen folgerichtig führt der Maskunaut weiter aus:

Der gesellschaftliche Konsens kann demzufolge zur Grundlage und zum Werkzeug von Diskriminierung werden. Aus diesem Grunde wurden einst Antidiskriminierungsgesetze geschaffen, die unmissverständlich jedwede Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, der Ethnie, der Hautfarbe, der sexuellen Orientierung usw. verbieten. Das Wesentliche an diesen Gesetzen ist, dass sie durch die Klarheit und Kompromisslosigkeit ihrer Formulierungen die Deutungshoheit darüber, was Diskriminierung ist, allein dem Staat respektive seiner Verfassung unterstellen. Die Definitionen sind somit derart festgegossen und unverrückbar, dass der gesellschaftliche Diskurs keinen Einfluss mehr darauf hat, wer als benachteiligt, privilegiert, über- oder untergeordnet anzusehen ist. Damit wurde der Diskriminierung ein wichtiger Treibstoff entzogen.

Ein ebenfalls bedeutender Aspekt liegt in der Loslösung des Diskriminierungsbegriffes vom Kollektiv. Hier leiden nicht die Schwarzen, die Migranten oder die Homosexuellen als jeweilige Gruppe unter Diskriminierung, sondern ein Einzelner wird als Individuum aufgrund seiner Hautfarbe, seiner Ethnie oder seiner Sexualität diskriminiert. ( was das Pudelchen ja in seinen Beispielen bestätigt) Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass Diskriminierung in sozialen Kontexten stattfindet und den einen Vertreter einer Gruppe betreffen können und den anderen nicht.

DAS ist der springende Punkt: Lösung des Diskriminierungsbegriffes vom Kollektiv und genau das ist es, was eine freiheitliche Rechtsordnung von der kommunistisch- kollektivistischen unterscheidet!
Das unterschlägt das Pudelchen natürlich: er IST Kollektivist und beweist gleichzeitig die Kongruenz von feministischer und kommunistischer Ideologie.

Jedoch ist es den feministischen Ideologen gelungen, die glasklaren Bestimmungen des Gesetzes auszuhebeln. Es ist eine Katastrophe für diese Rechtsordnung, jene 'positiven Maßnahmen' per Gesetz zu implementieren:

Ein allgemeines Gleichbehandlungsgebot, welches auf jeden in derselben Weise anzuwenden ist und keine Abweichungen oder Ausnahmen zulässt, sorgte bisher dafür, dass das Recht eines jeden einzelnen gewahrt blieb, unabhängig von der öffentlichen Meinung. Da nun in Gestalt "positiver Maßnahmen" Ausnahmen gelten, verliert das Gleichbehandlungsgebot plötzlich seine Allgemeingültigkeit und es ist wieder die Gesellschaft, die darüber entscheidet, wer bevorzugt werden soll und wer nicht. Um es in aller Klarheit zu sagen: hätte es "positive Maßnahmen" bereits zu Zeiten der Rassendiskriminierung gegeben, so wären sie ein mächtiges Instrument gewesen, um Schwarze noch umfassender zu diskriminieren und zu verfolgen. Der gesellschaftliche Konsens hätte entschieden, dass Weiße die Opfer der Schwarzen wären und demzufolge die Weißen in den Genuss "positiver Maßnahmen" zu gelangen hätten. Denn dies entsprach in der Tat der damaligen, weißen Weltsicht.
Quoten und andere "positive Maßnahmen" versuchen, Diskriminierung durch gezielte, umgekehrte Diskriminierung zu kompensieren. Das Diskriminierungsverbot, das der Staat sich selbst und seinen Bürgern auferlegt, wird hierdurch in sich selbst aufgebrochen und zum Gegenteil verkehrt. Aus einem Instrument gegen Diskriminierung wird eines, das Diskriminierung erzeugt. Der große Irrtum, der hier begangen wird, liegt in der Annahme, der Staat werde ein solches Werkzeug nur in besonnener und wohldosierter Weise anwenden, der Staat wisse schon was er tue und komme seiner Pflicht zur Sorgfalt nach. Der Staat ist hierzu aber überhaupt nicht in der Lage, er kann dieses Instrument nicht kontrollieren. Dies, so haben wir gesehen, erledigt nämlich der gesellschaftliche Konsens, er bestimmt über die Profiteure und die Opfer solcher Maßnahmen. Die Profiteure sind schnell ausgemacht. Es sind schlicht und ergreifend all die Gruppierungen, welche es am geschicktesten verstehen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Kurzum sind es jene, die ihre Benachteiligung am glaubwürdigsten und am lautstärksten verkaufen können, ganz gleich ob sie wirklich benachteiligt sind oder nicht.

Dem ist nichts hinzuzufügen.
Demnächst (wie bereits in Berlin) ist die Immigrantenquote angesagt, die der Schwulen und Lesben und sowieso schon die der irrsinnigen Politos, die haben sie sich in den Aufsichtsräten gerade selbst spendiert.

Es lohnt nicht, auf die 'Nachweise' der strukturellen Diskriminierung von Frauen im Pamphlet des Bekloppten weiter einzugehen, das ist schon tausendfach geschehen.
Nach derart radikaler Perversion der Rechtsordnung müßte jedem klar sein, was allenfalls Abhilfe schaffen kann


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