Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lebenslänglich für Väteraktivisten Baumgartner durch OLG bestätigt

pappainaustria, Wednesday, 09.03.2011, 14:31 (vor 5428 Tagen)

Willkommen im Stalinismus!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Wednesday, 09.03.2011, 15:52 (vor 5427 Tagen) @ pappainaustria

Wer unter der stalinistischen Diktatur mißliebig war, der wurde für verrückt erklärt und ebenfalls weggesperrt. In China geht man ja gegen Bürgerrechtler in gleicher Weise vor! Sowas ist unglaublich, aber auch in Deutschland denkbar!

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Freisler hat gesprochen: "Im Namen des Volkes" ("Hiel Heiltr")

DerEifler, Wednesday, 09.03.2011, 17:28 (vor 5427 Tagen) @ pappainaustria

Wird Zeit, dass wir das Urteil international verbreiten. Nelson Mandela ist auch nur auf diese Weise raus gekommen. Langsam muss dem letzten Deppen klar werden, dass die Diktatur diesmal "Links" und "Feminismus" als Werkzeug verwendet.

Eigenartig, dass derartige Blüten wieder in Österreich sprießen. Wie ist man noch mal beim letzten Exportschlager der Schluchtis verfahren? War da nicht so etwas mit einer Bombe? Aber das war - glaube ich - nur ein Versuch. Thema Kreisauer Kreis

Die Zukunft wird zeigen,...

Sympathisant, Wednesday, 09.03.2011, 18:16 (vor 5427 Tagen) @ pappainaustria

ob dieses Urteil nicht zum Boomerang wird

Die Zukunft wird zeigen,...

Kurti, Wien, Wednesday, 09.03.2011, 20:42 (vor 5427 Tagen) @ Sympathisant

ob dieses Urteil nicht zum Boomerang wird

Das Problem in Ö. ist, soweit ich das nach knapp 20 Jahren Aufenthalt beurteilen kann, dass man sich, wenn es hart auf hart kommt, doch lieber in den Heurigen oder ins Caféhaus verzieht. (Von ein paar sehr ambitionierten einzelkämpferischen Aktivisten der Männerrechtlerszene mal abgesehen.)

Gruß, Kurti

Archipel Gulag im Format Österreich!

Rainer ⌂, Wednesday, 09.03.2011, 23:38 (vor 5427 Tagen) @ pappainaustria

– Paragraph 164 Absatz 1 Strafvollzugsgesetz
„Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher soll die Untergebrachten davon abhalten, unter dem Einfluß ihrer geistigen oder seelischen Abartigkeit mit Strafe bedrohte Handlungen zu begehen. Die Unterbringung soll den Zustand der Untergebrachten soweit bessern, daß von ihnen die Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen nicht mehr zu erwarten ist, und den Untergebrachten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepaßten Lebenseinstellung verhelfen.“

"Derzeit befinden sich etwa 400 Personen in ganz Österreich im Maßnahmenvollzug gegen zurechnungsunfähige geistig abnorme Rechtsbrecher. Diese Maßnahme wird gegen Straftäter verhängt, wenn sie aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung nicht schuldfähig, aber dennoch gefährlich sind."

[Man beachte: "Väter die ihre Kinder sehen wollen können nichts dafür, aber genau deshalb sind sie gefährlich"]

"Sie hat den Charakter einer psychiatrischen Behandlung und ist zeitlich ungebunden. Eine Entlassung ist nur bei deutlicher Besserung der psychischen Zurechnungsfähigkeit möglich. Die Mehrzahl der Maßnahmenpatienten befinden sich in den eigens eingerichteten Justizanstalten Göllersdorf und Mittersteig. Daneben können die Häftlinge auch in geschlossenen Abteilungen verschiedener Krankenhäuser - wie etwa dem Pavillon 23 am Wiener Otto-Wagner-Spital - untergebracht werden. Zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher können zusätzlich auch in den gesonderten Maßnahmenabteilungen verschiedener Strafvollzugsanstalten im Bundesgebiet inhaftiert sein."
http://de.wikipedia.org/wiki/Maßnahmenvollzug#Geistig_abnorme_Rechtsbrecher

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

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