Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Jugendämter

Bero, Wednesday, 09.03.2011, 03:34 (vor 5428 Tagen) @ adler

Der hat zu diesem Zwecke sogar Jugendämter eingerichtet.
Und sie mit fast uneingeschränkter Macht ausgestattet.
Diese fast uneingeschränkter Macht haben sie auch noch heute, beim
Rechtsnachfolger.

Bei mehreren "Rechtsnachfolgern". Oder willst du die Ostmark schon wieder "vereinnahmen"? ;o)
Ganz spassig wird es ja, wenn man berücksichtigt, dass das Deutsche Reich bis heute besteht. Sagt das BVerfG. Besteht es dann als Klein- oder als Grossdeutschland? Ist nur die BRD GmbH ein widerrechtliches Konstrukt oder auch die Bundesrepublik Österreich?
Wenn man das jedem Rechtsempfinden hohnsprechende Wirken anschaut, möchte man fast hoffen, letzteres. Und man möchte hoffen, dass in diesem fortbestehenden Deutschen Reich ein etwas anderes, konsistenteres und rechtmässigeres Recht gilt als in seinen pseudostaatlichen Bröseln. Und irgendwann mal wieder zur Anwendung kommt.

Gerichtsurteile hinwegsetzen. Denn ihr Wort, das ist das Gesetz. Die dort
vor sich hinlümmelnden SozialarbeiterInnen mit halbakademischer Ausbildung
haben nämlich die Weisheit mit Löffeln gefressen und dazu noch die
göttlichen Eingebungungen.

Vielleicht bedingt das ja einen vorübergehenden Nicht-Staat wie Deutschland? Fakt ist jedenfalls, dass es nirgends, selbst nicht im schwedischen Feminat, derart schlimm ist


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