Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nun hat es auch der letzte Depp schriftlich! Samenspende = Unterhalt!

Garfield, Monday, 07.03.2011, 18:17 (vor 5429 Tagen) @ Armageddon

Hallo Armageddon!

Wenn ein heterosexuelles, verheiratetes Paar geklagt hätte, wäre die Situation klar: Vater des Kindes ist dann der Ehemann. Zwar kann er die Vaterschaft anfechten, aber nur innerhalb von zwei Jahren (wenn ich mich recht erinnere) nachdem er irgendwie darauf gebracht wurde, daß es nicht sein Kind ist. In diesem Fall wäre die Frist verstrichen, das Gericht hätte festgestellt, daß der Vater schon vor der Geburt wußte, daß das Kind von einem Samenspender ist, also würde der Samenspender wohl kaum zahlen müssen, sondern unterhaltspflichtig wäre der Ehemann.

Da ja homosexuelle Ehepaare angeblich genauso behandelt werden sollen wie heterosexuelle, müßte die Situation hier eigentlich genauso klar sein: Diejenige der beiden, die das Kind nicht ausgetragen hat, müßte als unterhaltspflichtig eingestuft werden und der Samenspender müßte aus dem Schneider sein.

Ich bin nun mal gespannt, wie das wirklich ausgeht und welche Verrenkungen der zuständige Richter vollführt, um den Samenspender trotzdem zum Zahlen zu verdonnern. Und wenn es so kommt, dann werde ich mich einer gewissen Schadenfreude wohl nicht erwehren können.

Freundliche Grüße
von Garfield


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