Lasst euch bitte nicht verklappsen!
Das gemeinsame Sorgerecht besagt hier in Deutschland null-komma-nix. Hast du es, kannst du damit genauso viel anfangen, als wenn du es nicht hättest. Es ändert für dich als Mann nicht deinen Status als "alleinig Barunterhaltspflichtigen" und es leiten sich daraus auch keine Ansprüche auf Kindesumgang her. Vergiss es einfach! Richtig wäre eine gesetzlich verankerte gemeinsame Betreuung! Aber dagegen werden sich die unterhaltsabzockenden Mütter, die Scheidungsindustrie und Lobbyisten mit aller Gewalt wehren! Sicher! Ganz sicher!
Die verklappsen euch jetzt erst mal die nächsten 10 Jahre und führen euch nur an der Nase herum! Schafft Fakten!
gesamter Thread:
- Gemeinsames Sorgerecht in der Schweiz in der Diskussion -
Bünzli,
07.03.2011, 06:03
- Gemeinsames Sorgerecht in der Schweiz in der Diskussion -
Maurus,
07.03.2011, 09:33
- Lasst euch bitte nicht verklappsen! - Armageddon, 07.03.2011, 11:12
- Gemeinsames Sorgerecht in der Schweiz in der Diskussion -
Maurus,
07.03.2011, 09:33