Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Aus dem SPON-Forum: Müsste eine "Leihmutter" dann nicht auch im umgekehrten Fall zahlen?

Feedback, Friday, 04.03.2011, 20:24 (vor 5432 Tagen) @ Beelzebub

Spiegel-online:

Würde ähnliches auch für Leihmütter gelten? Man stelle sich das Szenario vor, zwei Schwule in Eheähnlicher / Eingetragener Partnerschaft engagieren eine Leihmutter, die "ihr" Kind austrägt. Die verklagen die beiden Schwulen dann später auf Unterhalt

Und ergänzend dazu: Was ist mit Leihmüttern, die einem Ehepaar ein Kind gebären, welches sich später scheiden lässt?


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