Naivem Samenspender droht Unterhaltspflicht
Dragman, Vogelsberg, Friday, 04.03.2011, 18:46 (vor 5432 Tagen)
Vor wenigen Tagen haben wir es hier noch diskutiert: LINK
Nun ist ein solcher Fall Wirklichkeit: LINK
Man kann nur hoffen, dass Justitia vernünftig entscheidet. Wenngleich ich das nicht erwarte. Vielmehr gehe ich davon aus, dass der Gummibegriff "Kindeswohl" zur Anwendung kommt und der arme Kerl zur Zahlung verurteilt wird.
Also: UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SAMENSPENDEN!
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Vergil: "Varium et mutabile semper femina." (Immer schwankend und wechselnd ist das Weib.)
Der Vollblutidiot ist selber schuld (kT)
Beelzebub, Friday, 04.03.2011, 18:50 (vor 5432 Tagen) @ Dragman
- kein Text -
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"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Unterhaltspflicht für Deppen
Wolfgang A. Gogolin
, Hamburg, Friday, 04.03.2011, 18:55 (vor 5432 Tagen) @ Dragman
... und der arme Kerl zur Zahlung verurteilt
wird.
Der arme Kerl ist ein Depp.
Die Rechtslage ist und war eindeutig und es war sicher nicht dem Kindeswohl dienlich, zwei Lesben zu Müttern zu machen. Bleibt zu hoffen, dass er sehr viel zahlen muss UND dass sich das überall herumspricht, um andere Deppen abzuschrecken.
Hoffentlich hat er seine Deppigkeit nicht vererbt - das arme Kind.
Viele Grüße
Wolfgang
Hier ist mal ne Info zu so einem MännerMelkkarrussel!
FEMhunter, Friday, 04.03.2011, 19:00 (vor 5432 Tagen) @ Dragman
![[image]](http://www.dasgrossespiel.de/Alte%20Frau%20wie%20Hexe.jpg)
Ich will endlich ein Kind!
..... und hier Vivian, wird dein Traum erfüllt: Träume werden wahr!
(Kleiner Tipp: Dein Lidstrich sitzt heute nicht richtig!)
![[image]](http://www.samenbank-berlin.de/images/spermium1.gif)
Die Grundgebühr beträgt einmalig 1725,50 Euro (netto 1450,00 Euro). Damit erwerben Sie das Recht, solange mit der SEJ Samenbank Berlin GmbH zusammen zu arbeiten, bis Sie ein Kind bekommen haben. ..... "Die Spermien, welche in Straws gefüllt sind, kosten pro Straw 53,86 Euro."
Naivem Samenspender droht Unterhaltspflicht
Dragman, Vogelsberg, Friday, 04.03.2011, 19:13 (vor 5432 Tagen) @ Dragman
Information der Samenbank zur Rechtslage (LINK):
"Rechtliche Grundlagen für Spender
Die Samenspende wird in der Samenbank Berlin GmbH untersucht, aufbereitet und durch Tiefkühlung haltbar gemacht (Kryokonservierung). Die Spende soll verwendet werden, um im Fall ungewollter Kinderlosigkeit eine Schwangerschaft durch einen Arzt herbeizuführen, der mit der Spende eine Befruchtung vornehmen kann. Deshalb müssen alle möglichen Vorkehrungen getroffen werden, eine Erkrankung der Empfängerin der Spende und des zu zeugenden Kindes zu vermeiden. Hierzu zählt insbesondere der Ausschluss von Infektionskrankheiten. Der Spender verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der in der Anlage gestellten Fragen und zu Einhaltung des dargestellten Ablaufes für die Nachuntersuchungen (s. Blatt "Zeitplan ...").
Der Spender erhält für seine Samenspenden insgesamt eine Entschädigung in Höhe von 150,00 Euro (6 x 25,00 Euro), die nach dem im Blatt "Zeitplan..." aufgeführten Zeitschema ausgezahlt werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Untersuchungen sofern keine Befunde vorliegen, die eine Verwendung der Spende ausschließen, erhält der Spender den Restbetrag der Entschädigung in Höhe von 300,00 Euro. Für den Fall, dass eine Verwendung des Spermas ausgeschlossen ist oder der Spendenzyklus vorzeitig abgebrochen werden muss, erhält der Spender einen Befundbericht und gegebenenfalls einen Therapievorschlag. Er kann den Rest der Entschädigung dann nicht beanspruchen.
Die Samenbank Berlin GmbH verpflichtet sich, über die Identität des Spenders gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren. Sie ist dennoch verpflichtet, die Personalien des Spenders nach der Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses festzuhalten und zusammen mit den medizinischen Daten des Spenders unter Bezug auf die erfolgte Spende vertraulich zu speichern.
Zur Wahrung des Rechts des Kindes auf Erlangung von Informationen über seine genetische Herkunft kann der Arzt, der die Befruchtung mittels Samenspende vorgenommen hat, unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, die Identität des Samenspenders bekannt zu geben (z.B. zur Vermeidung inzestuöser Partnerschaften, zur Feststellung und Vermeidung von Erbkrankheiten, bei gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren u.ä.).
Im Fall einer Feststellung der Vaterschaft des Samenspenders kann dieser verpflichtet sein, Unterhaltszahlungen an das Kind zu leisten. Aus der so festgestellten Vaterschaft ergibt sich auch eine Erbenstellung des Kindes. Diese beiden Ansprüche des Kindes gegen den Samenspender können nicht durch einen Vertrag oder eine sonstige Vereinbarung zwischen dem Samenspender, dem die Befruchtung vornehmenden Arzt oder der prospektiven Empfängerin der Spende oder ihrem Lebenspartner ausgeschlossen werden.
Der Spender hat keinen Anspruch darauf, zu erfahren, ob und an wen seine Spende weiter veräußert wurde. Er kann auch keine weiteren Informationen zu der Frage beanspruchen, ob eine möglicherweise vorgenommene Befruchtung mit seiner Spende zu einer Kinderzeugung geführt hat.
Der Spender verpflichtet sich, im Falle seines Ablebens der Sammbank Berlin GmbH das Versterben durch die Erben anzuzeigen, damit kein Sperma von verstorbenen Personen zur Anwendung kommt."
Das lässt ja an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Wer unter diesen Umständen spendet, spielt Russisches Roulette, allerdings mit fünf bis sechs Kugeln in der Trommel.
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Vergil: "Varium et mutabile semper femina." (Immer schwankend und wechselnd ist das Weib.)
Naivem Samenspender droht Unterhaltspflicht
chrima, Saturday, 05.03.2011, 05:55 (vor 5432 Tagen) @ Dragman
Wow, ganze 450,00 €uronen bekommt so ein armes Würstchen, das bei diesen Betrügern erfolgreich 6 Samenspenden abliefert.
In einem Nebensatz wird erst nach zwei Klicks erwähnt, daß auf den Samenspender Unterhaltsforderungen zukommen können. Die Höhe dieser Zahlungen wird wohlweislich verschwiegen.
Was für miese Typen diese Betreiber der Berliner Samenbank (andere werden nicht besser sein). Da sind die beiden Lesben aus dem Spiegelbericht ja noch richtige Unschuldslämmer gegen...
450 € Einnahmen bei einem peinlichst verschwiegenem Risiko von >= 100.000 €.
Einfach unfassbar mit welch einer Kaltblütigkeit die junge Kerle für ein Trinkgeld dem nicht gerade unwahrscheinlichen Ruin aussetzen
Naivem Samenspender droht Unterhaltspflicht
Wolfgang A. Gogolin
, Hamburg, Saturday, 05.03.2011, 13:06 (vor 5431 Tagen) @ chrima
Einfach unfassbar mit welch einer Kaltblütigkeit die junge Kerle für ein
Trinkgeld dem nicht gerade unwahrscheinlichen Ruin aussetzen
Es steht doch jedem Deppen frei, sich für LesbInnen zu opfern. Peinlich ist jetzt nur sein Gejammer - und jung ist er nicht.
Viele Grüße
Wolfgang
Naivem Samenspender droht Unterhaltspflicht
chrima, Sunday, 06.03.2011, 01:37 (vor 5431 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin
Es steht doch jedem Deppen frei, sich für LesbInnen zu opfern. Peinlich
ist jetzt nur sein Gejammer - und jung ist er nicht.
Viele Grüße
Wolfgang
es ging in meinem Beitrag gar nicht um den Lehrer und seine teure Samenspende an die Lesben.
Es ging um die Institutionen (Samenbanken), die junge Kerle mit einem Trinkgeld abspeisen, mit deren Samen einen riesen Reibach machen und für dieses "Geschäftsmodell" die Kerle noch nicht mal ausreichend über die Risiken informieren.
Grüße von chrima