Leute, die Zeit ist reif, zu hinterfragen, was das Grundgesetz wirklich hergibt...
Grundgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG000100314
Art 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) ....
.........
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
In Buchstaben gegossener männerfeindlicher Sexismus!
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Kritiker,
04.03.2011, 15:49
- Teile gelten nicht in häuslicher Umgebung! - FEMhunter, 04.03.2011, 16:03
- Leute, die Zeit ist reif, zu hinterfragen, was das Grundgesetz wirklich hergibt... - Männerbeauftragter, 04.03.2011, 16:05