Mikrozensus 2011: Strafanträge gegen Frauenhäuser prüfen!
Per Gesetz ist jeder Hauseigentümer verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zu verschiedenen Dingen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Volkszählung zu machen. "Getarnte" und illegale Frauenhäuser (Ausbildungslager, BootCamps u. konspirative Objekte der FEM-SS) kommen da nun auch offiziell wieder in die Nähe zur gewöhnlichen Kriminalität.
Aber vielleicht gibts ja für feministische Einrichtungen mal wieder eine Ausnahme, so wie bei Art. 3 GG und der Behandlung von Vätern .....
Ich will mich mal erkundigen, ob man pauschal erst mal einen Strafantrag wg. unwahren Angaben stellen kann. Warum eigentlich nicht? Da hat die Polizei und Staatsanwaltschaft wieder Arbeit und ein Hauseigentümer überlegt sich das 3x, ob er sich solches Gekrätze nochmal ins Haus holt!