Die Frauenhausstory! (... kurz erklärt)
Gerade hier gelesen: http://www.deutschland-stimmt-ab.de/index.asp?frage=617&page_comment=1#comment1769
04.03.2011 Dunken sagt: (0) (0)
07:37 Uhr @monika: Es liegt nicht an dem Gesetz selbst, es liegt lediglich an dessen Auslegung!
- Der Art. 3 GG regelt die Gleichberechtigung. Wie sieht das in der Praxis ´Familienrecht´ aus? Wer sieht die Kinder nur noch aus der Ferne? Sicher nicht die Frau.
- § 1684 BGB: Hast du mal eine Frau erlebt, die wegen Umgangsboykott (Kindesumgang) bestraft wurde?
- Gewaltschutzgesetz: Kennst du eine Frau, die aus der gemeinsamen Wohnung rausgeflogen ist?
Du als ´Einzelfrau´ kannst da sicher nichts dafür, aber bei dem Gewaltschutzgesetz ist es konkret so, dass dahinter eine FördermittelAbzapfMafia sitzt, die ständig neue Gewalt herbetet und so ´Bedarf´ entstehen lässt. Bestes Beispiel Frauenhäuser: Wenn die keine Opferfrauen nachweisen können, dann bekommen sie keine Fördermittel. Ohne Fördermittel gibts kein Gehalt und die Mitarbeiterinnen können nach Hause gehen. Du solltest mal recherchieren, wer als Chef einem Frauenhaus meißt vorsteht: Es sind Rechtanwältinnen! Damit sind wir wieder bei dem Thema ´Anwaltsschwemme´. Die haben sich selbst einen dauerhaften Arbeitsplatz geschaffen!
Wenn ich schlau wäre, dann würde ich mich an die Ostsee setzen und 10 Jahre aus allen Rohren tröten: ´Der weiße Hai kommt! Ich habs gefühlt!´ Irgendwann finden sich Leute, die richten dann dort Imbissbuden ein und Souvenirläden mit Karten und Anhängern von ´weißen Haien´. Die leben dann recht auskömmlich davon und die haben garkein Interesse daran, dass es garkeinen ´weißen Hai´ an der Ostseeküste jemals gab. Das war mal im Kurzdurchlauf die ´FrauenhausStory´! Mittlerweile ist es so, dass es 465 staatlich geförderte Frauenhäuser, aber nur ein privat finanziertes Männerhaus gibt. Wenn du dabei an Art. 3 GG denkst, was sagt dir das?