Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhaltssklaven

jojo, Friday, 04.03.2011, 00:28 (vor 5433 Tagen)

"Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

Aus: § 232 STGB, Thema: Menschenhandel

Rechtslage klären!

FEMhunter, Friday, 04.03.2011, 10:38 (vor 5432 Tagen) @ jojo

Bin ich als Bürger der BRD in der EU im Ausland? Dann würde der Paragraph auf jeden Fall stimmen, denn einen EU-Pass habe ich nicht. Sollte man mal klären!

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