"Wenn Frauen morden"
Eine Frau mittleren Alters geht 1983 in Mönchengladbach zur Polizei. Den Kriminalbeamten erzählt sie, sie sei gerade dabei, sich von ihrem Mann zu trennen. In dem Zusammenhang hätte die Schwiegermutter ihr gedroht, dass es ihr so ergehen könne wie deren Männern. Die hätte die Schwiegermutter wahrscheinlich vergiftet.
Wenn Frauen morden, Teil 3 Das Blaubeer Mariechen
Inszenierung Blaubeermariechen. (Quelle: PHOENIX/ NDR/ docstation)
Die Kriminalbeamten denken zunächst, dass die Frau nur ihre Familienstreitigkeiten mit Hilfe der Polizei austragen will, denn die Geschichte scheint reichlich unglaubwürdig zu sein. Allerdings ist da auch die Rede von einer gefälschten Unterschrift des letzten Ehemanns der Schwiegermutter bei der Bank, und das kann man einfach nachprüfen.
Eine Untersuchung der Unterschrift ergibt: Sie ist tatsächlich gefälscht. Nur sehr widerstrebend stimmt der Staatsanwalt einer Exhumierung des Toten zu, und tatsächlich findet der Toxikologe im Magen der Leiche Reste von Thiophosphorsäure, des Wirkstoffs in dem bekannten Pflanzengift E 605.
Die Verdächtige wird vorgeladen, eine biedere alte Frau, bekannt als gute Mutter von sechs Kindern. Nach längerem Verhör gesteht sie, zwei Ehemänner und einen Lebensgefährten mit Gift umgebracht zu haben. Neun Tage später legt sie überraschend nach und macht reinen Tisch: Anfang der 60er-Jahre hat sie schon ihren Vater mit vergiftetem Blaubeer-Pudding umgebracht, als der tyrannische Mann zum Pflegefall wurde und ihr Familienleben bedrohte. Genauso erging es später einer allein stehenden Tante, die die Mörderin in die Familie aufgenommen hatte. Als die Frau pflegebedürftig wurde, musste sie sterben. Die beiden Ehemänner und der Lebenspartner seien penibel und herrschsüchtig gewesen, hätten gedroht, sich sexuell an den Kindern oder Enkeln zu vergehen oder seien kurz davor gewesen, die von der Täterin begangenen Unterschlagungen aufzudecken. Das verschwundene Geld war den Kindern der Täterin zugute gekommen.
Sendetermin
Do, 03.03.11, 21.45 Uhr
Der Fall erregt großes Aufsehen. Im Sommer 1983 steht das „Blaubeer-Mariechen“ in Mönchengladbach vor Gericht und wird zu lebenslänglicher Haft mit Feststellung schwerer Schuld verurteilt.
im Beitrag ein Kommentar von Lore Peschel minus Gutzeit nach dem man irgendwie den Eindruck haben könnte das alte Scheidungsrecht sei Schuld am Tod der Männer (Sie hätte schuldig Geschieden dann keinerlei Einkünfte mehr gehabt).
Da müssen wir ja den ErfinderNNEn des Zerüttungsprinzipes echt Dankbar sein, dass wir geschieden als Zahlsklave eher einen Wert darstellen denn als Geber einer Witwenrente.
Also bei nächsten Male uffpasse ob Du der "netten alten Dame" über die Strasse hilfst, oder sie besser unter den Bus stösst. 
(Anm: Sie wurde zu dreimal Lebenslänglich für drei Morde und sechsfacher versuchter Mord wurde mit 40 Jahren zusätzlich geahndet. Das nenne ich mal ein vernünftiges Urteil.
Heute gibt es für neun Ermordete Babys einmal lebenslang und das ist nicht einmal Lebenslang und auch nicht Mord, sondern Totschlag. Das macht dann 15 Jahre!)
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
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Nachdenker,
03.03.2011, 03:49
- "Wenn Frauen morden" - der_quixote, 03.03.2011, 06:58
- "Wenn Frauen morden" - der_quixote, 04.03.2011, 00:23