Rechtsinfo für Umgangsboykott trotz Elternvereinbarung
Ausgangssituation: Es gibt eine gerichtliche Elternvereinbarung. Streitwert Sorgerecht 3000 EUR, zusätzl. Streitwert für Elternvereinbarung 3000 EUR, also Gesamtsumme 6000 EUR ---> Anwalts- u. Gerichtskosten ca. 1800 EUR (für eine Verhandlung und ein bisserl Klopapier)
IST-Situation: Ex verstösst mehrmalig gegen Elternvereinbarung durch Umgangsboykott
Rechtslage: Der Vorgang ist für den Richter mit Abschluss der Elternvereinbarung abgeschlossen. Das bedeutet, man muss erneut Klage beim Familiengericht einreichen und auf Einhaltung der Elternvereinbarung klagen. Streitwert ca. 3000 EUR, Anwalts-/Gerichtskosten ca. 800-900 EUR
Bewertung: Um Erfolg zu haben, müsste es eine Tendenz für Umgangsboykotte geben. Bei ein paar Male Umgangsboykott kann man aber keinesfalls von einer Tendenz sprechen. Das heißt, der Richter wird nur mahnende den Zeigefinger gegenüber der Ex heben, es kommt nichts dabei heraus und man zahlt brav die Kosten, weil die Klage abgewiesen wird.
Fazit: Mit einer Elternvereinbarung kann der Vater sich genauso den Ar*** abwischen, wie mit dem "gemeinsamen Sorgerecht"! Ich bin zwar Mit-Inhaber des "gemeinsamen Sorgerechtes" und als Vater auf dem Papier etwas weiter als die Väter nichtehelicher Kinder, die kein "gemeinsames Sorgerecht" haben, aber faktisch stehe ich mit ihnen trotzdem auf einer Stufe. Ich bin keinen Schritt weiter und die Ex kann machen was sie will. Es gibt keinen Menschen in diesem feministischen System, der sich solchen Auswüchsen ernsthaft entgegenstellt.
Also:
- das gemeinsame Sorgerecht ist Klopapier und wertlos
- eine gerichtliche Elternvereinbarung ist ebenfalls Klopapier u. wertlos
Väter, spart euch das Geld, nehmt euer Kind und haut einfach ab!