Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Aus deutschen Landen: Staatliche Jugendbetreuung

Mus Lim ⌂, Tuesday, 01.03.2011, 08:36 (vor 5436 Tagen)

Bericht aus einem staatlichen Jugendheim in Hessen

Der langjährige Heimleiter nahm eine leitende Stelle bei einem anderen Träger an. Seine Nachfolge wurde nach dem im öffentlichen Dienst üblichen umständlichen Prozedere geregelt. Es ging bald das Gerücht um, dass der Nachfolger auf jeden Fall eine Frau werden sollte. Beworben hatten sich sowohl Männer als auch Frauen, ausgesucht wurde tatsächlich eine Frau.

An einem seiner letzten Arbeitstage griff ein Jugendlicher den Heimleiter an und versetzte ihm einen Faustschlag ins Gesicht. Darauf hin trat die neue Heimleiterin ihre Stelle gar nicht erst an. Der Heimleiter wechselte zum vorgesehenen Termin und übernahm seine neue Aufgabe. Das Heim war nun ohne Leitung.

Der bisherige Erziehungsleiter und stellvertretende Heimleiter, der sich auch auf die Heimleiterstelle beworben gehabt hatte, übernahm kommissarisch die Heimleitung. Eine Sozialarbeiterin rückte auf die Stelle der Erziehungsleitung nach. Diese war bisher mit der Nachbetreuung von entlassenen Jugendlichen beschäftigt gewesen und hatte vorher keine Erfahrung mit der Arbeit in einem Heim.

Einige Frauen fanden die neue Konstellation gut und setzten sich dafür ein, dass die Heimleiterstelle nicht nach dem üblichen Verfahren neu ausgeschrieben werden sollte. Mit einer Unterschriftenliste wurde der Träger des Heimes aufgefordert, dem kommissarischen Heimleiter die Heimleitung zu übertragen. Dies geschah dann auch.

Sehr schnell stellte sich heraus, dass der neue Heimleiter mit der neuen Leitungsaufgabe überfordert war. Er spielte zwar den Chef, ließ aber die alltägliche Arbeit vor allem von der neuen Erziehungsleiterin erledigen. Diese stürzte sich mit einem ungeheuren Fleiß in ihre neue Arbeit. Ihr neues Markenzeichen wurde der dicke Terminkalender, ohne den man sie nun nicht mehr sah.

Aber auch sie spielte Chefin: Es wurde Personal für zwei neu eröffnete Wohngruppen gesucht. Eine Freundin von ihr suchte eine Stelle. Also wurde die Freundin eingestellt. Die war gelernte Schneiderin, hatte also nicht die geforderte pädagogische Ausbildung zur Betreuung von Jugendlichen. Die Freundin lebte in Scheidung von ihrem Mann, einem Zahnarzt. Für diesen hatte sie lange Jahre im Vorzimmer Termine abgemacht und Karteikarten sortiert. Kinder hatten die beiden keine. Der Arzt musste ihr nun Unterhalt zahlen, der nach dem nicht gerade schmalen Einkommen des Zahnarztes berechnet wurde. Allerdings wurde von der Freundin erwartet, dass sie wie vorher ganztags arbeitet. Ihr Einkommen durfte der Arzt von seinen Zahlungen abziehen. Somit war es der Freundin schlicht egal, wie viel sie verdiente. Und das Heim hatte eine Mitarbeiterin, die als Hilfskraft billiger war als eine ausgebildete Kraft.

Die Freundin arbeitete zuerst als Lehrerin für Jugendliche, sah aber schnell ein, dass sie dieser Aufgabe nicht gewachsen war. Nun kam sie in den Gruppendienst und arbeitete mit einem ausgebildeten und berufserfahrenen Pädagogen zusammen. Auch dieser Aufgabe war sie nicht gewachsen. Sie forderte Schonung und Rücksichtnahme für sich ein, die zu Lasten des Kollegen gehen sollten. Da der Kollege dieser Forderung nicht im geforderten Umfang folgte, wurde er an einen anderen Dienstort versetzt und die Freundin arbeitete nun mit einem anderen Kollegen zusammen.

Der Heimleiter war ganz offensichtlich in seiner Position nicht weiter tragbar. Als stellvertretender Heimleiter und Erziehungsleiter hatte er gute Arbeit geleistet, mit der Leitungsfunktion war er aber überfordert. Wegen seiner langen Zugehörigkeit im öffentlichen Dienst konnte ihm aber nicht gekündigt werden. Deshalb versetzte ihn der Träger in die Hauptverwaltung, wo man für ihn eine neue Stelle geschaffen hatte.

Die Sozialarbeiterin stolperte nun wieder eine Stufe auf der Karriereleiter nach oben und wurde Heimleiterin. Diese Aufgabe erfüllte sie weiter mit viel Fleiß, aber ohne Fortune. Sie war eine aktive Frau, aber einfach nicht die Persönlichkeit, um einen solch verantwortlichen Posten auszufüllen.

Das Heim wurde mit Jugendlichen belegt, die von Jugendämtern geschickt wurden. Die Belegungszahlen gingen nun kontinuierlich zurück, ganze Wohngruppen mussten geschlossen werden. Da die Freundin inzwischen in den Personalrat gewählt worden war, konnte ihr nicht gekündigt werden, obwohl sie laut Stellenbedarf und fehlender Qualifikation nicht im Heim gebraucht wurde.

Die Gruppe, auf die der versetzte Pädagoge geschickt worden war, musste mangels Belegung geschlossen werden. Einer freiwilligen Kündigung gegen die Zahlung einer Abfindung widersetzte er sich. Statt dessen arbeitete er nun, mit Blaumann und Sicherheitsschuhen als Schlosser verkleidet, als Ausbilder in der heimeigenen Schlosserei.

Der Rückgang der Belegungszahlen und damit die gefährdete wirtschaftliche Zukunft des Heimes waren nun nicht mehr zu beschönigen und es kam zu einer Betriebsversammlung. Hier wurde über die hoffnungslose Lage des Heimes aufgeklärt. Ein Gewerkschaftsfunktionär beschrieb, dass das Heim, wäre es eine private Einrichtung, bankrott wäre und die Leitung wegen Insolvenzverschleppung hinter Gitter gehöre. Da das Heim aber staatlich sei, könne es nicht bankrott gehen. Der Träger müsse aber das Heim schließen, wenn sich keine andere Lösung finde. Die Lösung war ein Notlagentarifvertrag. In dem verzichteten alle Mitarbeiter auf einen Teil ihres Einkommens. Im Gegenzug verzichtete der Arbeitgeber auf betriebsbedingte Kündigungen.

Das Heim in seiner ursprünglichen Form gibt es nicht mehr. Grundstücke und Gebäude gehören weiter dem Träger. Aber in den Gebäuden findet man heute eine Schule, ein Krankenhaus und die zwei letzten Wohngruppen unter der neuen Leitung eines qualifizierten Mannes.

http://www.opektafarmer.de/OBEntwurf.htm

Was lernen wir daraus?

1. Wir brauchen mehr staatliche Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen.
2. Wir brauchen mehr Frauenquoten.

Quoten = Planwirtschaft, Feminismus = Sozialismus

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