Herwig Baumgartner berichtet aus der U-Haft
Ich bin jetzt seit 9 Jahren in Österreich in Gerichtsverhandlungen als Zuseher oder als Beteiligter. Ich bin seit 23 Jahren in 11 Ländern Europas als Fachmann für Vertragsrecht und Softwarerecht mit den größten Kanzleien der Justiz unterwegs. Meine Kunden sind die Unternehmen General Motors und Daimler.
Aber was in diesem Verfahren abgelaufen ist, macht Geschichte.
Beginnen wir damit, dass wir vom 28.05. bis heute nur die Zeugen der Staatsanwaltschaft vernommen haben, dass 220 Beweisanträge abgewiesen worden sind, dass Zeugen irrtümlicherweise dazu geführt haben, dass die Punkte A.) I) und A.) III.) ausgeschieden werden müssen. Nach der Verhandlung des Mag. Maurer Anfang 2007 hat es eine Hundertschaft von Richtern und Staatsanwälten unterlassen, die Zeugen zu befragen, die immer wieder genannt wurden. 7 davon sind bekannt. 2 sind von der Staatsanwaltschaft hier geladen worden. Ich behaupte, im Unwissen darüber, dass sie Zeugen waren, weil sonst wären sie vermutlich nicht geladen worden - wie Herr Werner Grotte, Journalist der Wiener Zeitung, der Augenzeuge war dieser Verhandlung, wo heute in der Ablehnung des Beweisantrages behauptet wurde:
„Was kann dieser schon sagen". Ein Augenzeuge aus der Wiener Zeitung in einem Verfahren, wo angeklagt wird, ich hätte den Herrn Maurer verleumdet. Nun ist es ausgeschieden. Warum es ausgeschieden ist, wissen wir alle. Es kann sich jeder an den Fingern abzählen.
Nun kommen wir zu Herrn Mag. Robert Protic, der 4 Jahre fang das Verfahren bearbeitet hat, ohne etwas zu tun. Mag. Protic fühlt sich selbst nicht betroffen, er fühlt sich nicht bedroht, weiß nicht, warum es sein Glück ist, dass er hier als Zeuge auftritt, weil die Staatsanwaltschaft das als Verbrechen darstellt.
Frau Dr. Sigrun Roßmanith, die selbst aussagt und das wurde hier zitiert und verlesen: Sie hat keine Ahnung von PTBS. Man kümmert sich am besten gar nicht, aber sie kann darüber diagnostizieren. Die nachweislich die Hauptkriterien des ICD.10 zum F60 etc. gar nicht kennt. Nachweislich im Protokoll der Richterin Mag. Eva Brandstetter festgehalten. Selbstverständlich nicht bearbeitet in Punkt A.) I) bei Mag. Maurer, weil man da ein Problem gehabt hätte.
Die soll ich verleumdet haben. Ich, der seit September 2007 Berufsunfähigkeitspension wegen PTBS erhält. D.h. ich habe 5 Gutachter, die 3 Gutachten erstellt haben. Danach hat mich die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft untersucht und festgestellt, dass ich die Pension erhalte. Wenn ich behaupte, dass derjenige Gutachter, weil er sich gar nicht um das Thema kümmert, eine falsche Zeugenaussage - nämlich im Sinne des § 288 Abs 2 in der Erörterung des Gutachtens - gemacht hat, dann gilt das als Verleumdung. Ich kriege Pension und weil ich Pension kriege, verleumde ich den, der gesagt hat, ihr habt keine Ahnung von dem Thema, aber ich mach es. Ich brauche nicht herauskristallisieren fassen, was das für die Justiz hier bedeutet.
Zu Mag. Rainer Graf haben wir heute im Video gesehen, dass er eindeutig vor mir sitzt und zu jemand anderem sagt, fotografiere mich nicht, film mich nicht.
In seiner Stellungnahme zur Befangenheitsanzeige sagt der gleiche Mag. Graf, ich hätte ihn gefilmt. Darauf sagen die Präsidentin und Vizepräsidentin des Landesgerichtes Korneuburg: Das ist richtig, er hat gefilmt. Der Oberlandesgerichtspräsident Summerauer sagt: Wenn er filmt, ist er eine Gefahr und da müssen wir ihm Hausverbot erteilen. Aber die ganze Kette an Folgen, die entsteht, wenn ein Richter eine falsche Behauptung aufstellt, die wird vom Tisch weg gewischt, die Zeugen werden nicht vernommen, weil Herr Graf sich ja bedroht gefühlt hat. Wie wir heute gesehen haben, hat er sich sehr bedroht gefühlt. Es ist dann hinaus gegangen, nachdem er vorher an seinem Computer geklimpert hat.
Frau Dr. Elisabeth Taubenkorb war besonders lustig. Sie erklärt hier, sie fühlt sich bedroht, obwohl sie niemanden kennt. Patriz G*** wäre gezwungen, eine Impugnationsklage zu machen, die aber leider im Gesetz nur als Alternative vorgeschlagen ist. Sie hat unterlassen, ihn zu beraten nach § 255 ZPO. Sie hat unterlassen, zu sagen - als er diese angebliche Verletzung seiner Wegweisung gemacht hat - wo es war und wann es war. An einem Tag vor dem Tag, wo er nicht einmal eine Wegweisung hat, hätte er etwas gemacht und das ist eine Basis eines Richterspruchs, wo sie hier sitzt als Zeugin und sagt: Ja, ich muss nach dem Gesetz entscheiden.
Ich kann gar nichts anders, ich brauch nicht anders, aber ich fürchte mich.
Mag. Ruth Straganz-Schröfi haben wir heute in der Originalfassung und früher im Video gesehen. Ich habe heute aus der Transkription und aus dem Video keinen Unterschied gesehen in den Aussagen. Wenn ein Unterschied wäre, dann würde ich ihn sicher vorhalten, aber es gibt keinen. Denn Mag. Straganz-Schröfl hat nichts anderes gemacht als permanent das Recht des Vaters, das Recht des Bevollmächtigten mit Füßen zu treten: Gehen Sie raus, gehen sie raus, ich lasse keinen Vertrauensmann zu, ich bin der Herr, ich mache die Gesetze, ich tu, was ich will, weil ich bin Richter und auf die Gesetze brauche ich nicht achten, denn ich bin der Gerichtsvorsteher.
Und weil das im Sinne des § 174 ZPO iVm Art. 90 Abs 1 B-VG auch nicht geprüft wird - ob hier ein Amtsmissbrauch, ein Rechtsmissbrauch, ein Befugnismissbrauch vorliegt, obwohl die Rechtsprüfung einige Male in diesen Tagen vorgelegt wurde - ist die Frage: Haben wir eine neue Rechtsprechung, wo alle Handlungen von Richtern oder Justizbeamten oder Kinderjugendanwaltschaften einfach geduldet werden, weil in unserem Rechtsstaat jeder tun und lassen kann, was er will und die Staatsanwaltschaft ihn schon schützt.
Gehen wir zu Herrn Martin Steiner. Eine besondere Delikatesse, Herr Martin Steiner ist ein „armer Hund", um das zu sagen. Denn er hat versucht, eine Schutzbehauptung aufzustellen. Aus dieser Schutzbehauptung wurde dann ein 1000-Watt-Scheinwerfer, eine Tischlampe, die nicht beachtet wurde. Eine Situation, wo man Zeugen befragt hat, wie das eigentlich ist, dass man lesen kann in der Zelle um Mitternacht und dass vor dem Fenster ein 1000-Watt-Scheinwerfer ist. Aber 10 Richter, davon der Präsident dieses Gerichtes, die Vizepräsidentin des Gerichtes, der Oberlandesgerichtspräsident haben behauptet, die Behauptung, das ist schlüssig, dass um Mitternacht es in der Zelle hell ist, ist keine sachdienliche Aussage und damit hat Herr Kirchgatterer und Herr Jung und wie sie alle heißen, gesagt, es ist keine Sache, die sachdienlich richtig ist. Die brauchen wir nicht behandeln, weil eine Befangenheitsanzeige behandeln wir nicht mehr.
Um also fortzusetzen, was ich vorher gesagt habe: Rechte werden in Österreich rechtsmissbräuchlich ausgeübt und so ist es auch, wenn man in die Nötigungen geht, Punkt B.):
Frau Mag. Doris Täubel-Weinreich, die eine wunderschöne Rede hält und dann behauptet, Herr Baumgartner — den die Sicherheitsbeamten der Bank Austria mit 80 Managern kennen - hätte sich hier hineingeschlichen, anstatt die Wahrheit zu sagen, dass ich eingeladen wurde, hinein zu gehen, und dass ich hinaus geladen wurde, weil angeblich kein Platz mehr war, dass Zeugen aussagen können, die wieder hier nicht vernommen worden sind, dass 13 Plätze frei waren, dass Prof. Amend im Genderwahn nachlesbar via emiail gesagt hat: „Hätte ich gewusst, dass man in Österreich, wenn ein Prof. Friedrich und eine Richterin oder eine Dr. Birnbaum von der Rechtsanwaltskammer Wien redet, man einen Vätervertreter, einen Kinderschutzvertreter nicht reden lässt, weil Herr Friedrich Bauchweh hat, dann wäre er gar nicht gekommen".
Zu sagen: Herr Baumgartner hat dann unten auf mich gelauert, während Herr Baumgartner gleichzeitig in der Trennungsopfer-Parlamentsenquete mit den Leuten gefeiert hat, die dort die Trennungsopferplattform eigentlich aus der Taufe gehoben haben. Das wird herangezogen und ist alles wahr.
Wenn eine Mag. Taubel-Weinreich als Fachgruppenleitern der österreichischen Justiz, des Familienrechts, sich ins Auto setzt und an einem Haus vorbeifährt, wo 2 Schilder sind - oben steht AMAZING und unten steht Emmerich -, und behauptet, da wohnt Herr Baumgartner, obwohl es 4 Kripoberichte - zuletzt auch in diesem Akt - gibt, dass seit 2002 kein Herr Baumgartner da ist, da frage ich in meinem Akt:
Ist es auch so, wenn sie an einer Tabaktrafik vorbeifährt, dass Herr Tabak und die Frau Trafik da drinnen wohnen und dass sie als Fachgruppenleiterin in ihr Urteil schreiben kann, Herr Baurngartner wohnt da. Die Frau Dr. Engelmann sagt, es ist alles in Ordnung, weil die Richterin hat immer recht. Herr Baumgartner wohnt da, weil die Frau Mag. Täubel-Weinreich als Richterin das beschließt. Das ist kein Betrug, das ist keine Lüge, das ist einfach so, weil eine Richterin beschließt das. Auch wenn es 4 Protokolle gibt, dass Herr Baumgartner seit 2002 gar nicht da ist. Das nützt nichts, weil eine Richterin hat immer recht.
Mag. Protic, Punkt B.) hat diese Kastrierungsthematik gehabt. Jetzt gibt es aber seit 01.01,2008 eine neue Strafrechtsreform, wo eindeutig geklärt worden ist, dass Einstellungen dann zu erfolgen haben, wenn das für ihn bessere zuständige Gesetz gilt, das die Staatsanwaltschaft scheinbar wieder nicht gelesen hat, weil Gesetze und die Staatsanwaltschaft haben hier ein gewisses Differenzverhalten. Dass die Staatsanwaltschaft die Gesetze einhält, geht gegen Null.
Also Mag. Protic, der sich gar nicht bedroht fühlt, in einer Strafanzeige, die gar nicht stattfinden kann nach der StPO, wird hier angeklagt. Soweit zur Qualität der Anklage.
Dass sich Mag. Graf genötigt gefühlt hat, weil 5 Personen im bewussten und gewollten Zusammenwirken hier rein gegangen sind, wo man gesehen hat, dass die Frau T*** an der Wand lehnt, Frau Maria K*** betrübt dasitzt, Herr K*** dasitzt und schweigt. Alle 3 sind der gefährlichen Drohung und weiß Gott noch was angeklagt, weil sie es gewagt haben, in einem Verfahren als Vater drinnen zu sitzen bei Herrn Mag. Graf und zuzusehen. 1 Jahr später ist das noch immer nicht eingestellt.
Für den Grund, warum es nicht eingestellt ist, gibt es 2 Alternativen, Entweder arbeitet die Staatsanwaltschaft so effizient oder man versucht, die Aussagen - auch bei Herrn K*** - nicht hier in das Gericht zu bringen, damit hier kein Zeuge im Sinne des Herrn Baumgartner aussagt Man kann als Richter selbst einen Ermessensbeweis finden, was der Grund sein könnte, wenn man sitzt, schweigt und 1 Jahr später ist diese Anschuldigung wegen gefährlicher Drohung noch nicht eingestellt oder verfolgt.
Die Frau Dr. Elisabeth Taubenkorb, die sich auch genötigt fühlt. Ich weiß nicht, warum. Aber dass eine philosophische Aussage eines Chinesen: Die Warnung ist des Weisen Segen, doch des Narren Untergang - die die Dr. Zatlasch nicht gestört hat in jedem Schreiben - darin geendet hat, dass in der Sache E*** eigentlich das Kind bei der Mutter bleiben sollte, Bis ein paar Gutachter die Mutter so weit gebracht haben, dass das Kind nicht zum Vater kommt, weil die Kinderjugendanwaltschaft dann die Mutter wieder so weit gebracht hat, dass man bei Gott dem Vater nicht das Kind geben kann. Diese Frau Dr. Elisabeth Taubenkorb hat auch das Zweite gemacht, dass sie gesagt hat: Er, Herr Patriz G***, war irgendwann, irgendwo, wo er nicht weggewiesen wurde, und deswegen muss er € 50,-- Strafe zahlen. Und wenn er kein Geld hat, muss er eine Impugnationsklage machen, einen Verfahrenshelfer holen. Sich an den Kopf zu greifen und zu fragen: Die Wegweisung heißt vor der Schule und noch einen anderen Platz. Und in einer Entscheidung muss drinnen stehen: Herr M*** hat am 14.10. um 14.00 Uhr hier da Platz genommen und Blödsinn geredet. Aber nicht irgendwann, irgendwo und das als Basis einer Gerichtsentscheidung einer Dr. Elisabeth Taubenkorb, die sich dann auch noch als Einschlafgestörte fühlt und eine schwere Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft hier über die bis jetzt Ausgeführten Graf, Straganz-Schröfl und Taubenkorb als Erkundungsbeweis benutzt wurde, wobei wir hier mindestens 4 Mal gehört haben, das ist ein Erkundungsbeweis, der ist nicht zugelassen. Zugelassen ist er nicht bei Herrn Mag. Baumgartner. Bei der Staatsanwaltschaft ist er zugelassen.
Ich verweise hier auf das Menschenrecht und auf Art. 6 EMRK, dass Waffengleichheit ist. Waffengleichheit heißt, jeder hat die gleiche Waffe mit.
Zur Mag. Straganz-Schröfl haben wir noch „Arschloch" und „ich lass mir gar nichts sagen". Das ist richtig. Ich habe nicht gesagt: „Verschwinde", als sie mich angefahren hat. Das haben wir heute gesehen. Ich wurde angegriffen und habe gesagt:
„Verschwinde". Das meine ich auch so. Eine Richterin, die 13 Mal sagt, der Vertrauensmann hat nichts im Gericht zu suchen, hat auch als Richterin nichts zu suchen. Da fährt die Eisenbahn drüber. Und wenn jemand einen Vertrauensmann hinaus stößt in tätlicher Beleidigung und alle Gerichte sagen: Na da schauen wir nicht hin, weil das könnte ja der Fall sein, dass wir dann ein Problem haben mit der bereits durch das OLG supervisierten MMag. Straganz-Schröfl, die eine Geschichte mit Herrn Baumgartner hat, wo bereits wieder ein Beweisantrag abgelehnt wurde, wo
Herr Baumgartner als Machthaber des Herrn Bruno H*** aufgetaucht ist und eine ON 32 sehen wollte, die ihm verweigert wurde, wo es um Pinterits und Friedrich geht Pinterits und Friedrich, die diesen Mann angezeigt haben. Das wurde in der ON 32 aber entfernt und ich wollte das sehen und deswegen wurde mir das verweigert. Und Frau Mag. Straganz-Schröfl hat das völlig in Ordnung befunden, dass im Strafverfahren eine ON, die vorliegt, dem Machthaber, dem Bevollmächtigten und dem Beschuldigten nicht gezeigt werden kann. Also diese Rechtsprechung, die das deckt, kenne ich nicht. Aber vielleicht ferne ich dazu.
Dieser Beweisantrag wurde auch abgewiesen.
Zu der gefährlichen Drohung Punkt C.) bezüglich Mag. Täubel-Weinreich, wo nicht einmal nachweisbar ist, dass ich das war, haben wir eine gefährliche Drohung, weil auch ihre Telefonnummer im Internet war. Aber leider hat sie niemand angerufen. Da gibt es ein wunderschönes Lied, das jeder kennt: „Keine Sau ruft mich an ..." Wir brauchen das nicht weiter zu erörtern. Das ist ein Stalking aufgrund einer Anzeige oder einer Anklage.
Monika Pinterits haben wir heute 30 Minuten lang erlebt, wie sie den Vater in die Zwickmühle nimmt, was er denn der Mutter alles antat, dass die Mutter ja eigentlich von ihm vergewaltigt sein hätte müssen, weil sonst würde sie nicht weinen. Und warum er überhaupt auf die Idee kommt, dass er sein Kind sehen will, wenn es nicht richtig ist. Er 12 Monate keinen Gerichtsbeschluss hat und über die Mutter schon Beugehaft ausgesprochen wurde. Übrigens die 1. Beugehaft überhaupt. Und erreicht hat die Beugehaft Mag. Baumgartner. Er hat das erste Mal erreicht in Österreich, dass ein Richter bzw. eine Richterin einer Mutter eine Beugehaft von 3 Tagen umgehängt hat, nachdem mehrere Beugestrafen verhängt worden sind und 12 Monate der Vater jeden Samstag dort war, um sein Kind zu sehen. Wenn ich daran denke, dass ein Vermögensverzeichnis des Dr. Harald M***, das gar nicht existiert, nicht zu unterschreiben eine Haft von 5 Tagen bei mir schon umgesetzt worden ist, wo ich hier meine Beschwerde habe, dann sieht man, welche Wertigkeit in Österreich € 98,-- für ein Vermögensverzeichnis zu unterzeichnen hat, wobei das Vermögensverzeichnis, das um 2 Monate jünger war, bereits im Akt liegt. Das hat nur jemand vergessen zu sagen. Auch hier hat die Staatsanwaltschaft kein Gedenken zu sagen, das setzen wir um, das ist kein Amtsmissbrauch, wenn ein Vermögensverzeichnis, das 3 Monate alt sein darf, nach 2 Monaten genommen wird und gesagt wird, man braucht ein neues, und das Vermögensverzeichnis gibt es gar nicht. D.h. zu sagen, du bist in Beugehaft, weil du nicht das Vermögensverzeichnis unterschreibst, weil das gibt es gar nicht zu unterschreiben. Das ist kein Amtsmissbrauch. Das ist wiederum die Umsetzung der Gesetze. Er tut, was er will.
Dann haben wir die Monika Pinterits eigentlich abgeführt. Wir haben heute gesehen, wie sehr sie bedroht worden ist. Wie lange ich meine Intelligenz einsetzen werde, in den Gesetzen zu bleiben, ist eine gefährliche Drohung. Ich gehe einmal davon aus, man könnte sogar Protokolle von Hauptverhandlungen nehmen und sagen, wie viel gefährliche Drohungen in dieser Qualität allein in dieser Hauptverhandlung von der Staatsanwaltschaft schon drinnen sind. Wenn man das als gefährliche Drohung nimmt.
Gefährliche Drohung durch das Posting „Dieser Richter ist der erste, seine Seele wird in der Hölle brennen!" Abgelehnt wurde der Beweisantrag, dass Orange bekannt ist, dass die Firma AMAZING keine - SMS und Telefon übergreifende - Funktion zulässt. Diesen Beweisantrag lehnt man ab. Warum? Damit man beweisen oder behaupten kann, das Posting stammt von mir. Eine andere Begründung habe ich nicht. Denn sonst wäre es ganz einfach: Man ruft an, sagt, ist das so, ja oder nein, dann kann ich das Posting nicht gemacht haben. Denn die einzige Möglichkeit für mich über Orange zu posten, sind die von der Polizei herausgefischten Unterlagen, dass das nach dem Telefon und diesem Vertrag, diesem Tarif, theoretisch möglich war. Gleichzeitig ist auch in den Unterlagen, dass unter der Vielzahl von Postings des Herrn O*** die gleiche Nummerngruppe immer verwendet wurde, während hier ich zufällig ein Handy, habe, mit dem ich angeblich gepostet haben soll. Die Frage, was wird an Themen hier verfolgt, stelle ich wieder in den Raum.
Gericht hat ganz eindeutig und klar herausgearbeitet, dass die Unterlagen, die die Jugendamtsbeamtinnen haben, aus händischen Aufzeichnungen übertragen wurden, was immer sie übertragen wollten. Sie haben herausgearbeitet, dass die Beschuldigungen im Fall Luca, der Bezirkshauptmann hätte hier versucht, einzugreifen,hier erfolgten, weil der Herr Bezirkshauptmann in Bruck/Leitha nachweislich eingegriffen hat, keine Protokolle hinaus zugeben. Das wurde im Fall Innsbruck „Luca" zu verstecken versucht, um nicht herauszufinden, dass da mehrere Beschuldigte auf der Bank sitzen würden. Richter Mayr - wir haben es vorgelesen erhalten - hat genau gesagt, was er meint. VVir haben auch alle ganz klar verstanden, dass die Begründung eines Richters, die mich von den Socken gerissen hat, weil so ausführlich habe ich in meinem Leben noch nie eine saubere Begründung gehört, dann in dem Oberlandesgerichtsbeschluss zum Freispruch führen musste. Da weiß man, wo die Politik liegt.
Die Chantal B***, die 2001 vorträgt und glaublich Anfang 2002 abgehaut ist in die Schweiz, wo immer noch das Verfahren offen ist zum sexuellen Missbrauch meiner Tochter, wo die Frage offen ist, warum der Staatsanwalt in Österreich inzwischen 8 Jahre lang nicht untersucht hat, ob meine Tochter sexuell missbraucht, vergewaltigt worden ist. Das ist Dr. Johann Nickel und Dr. Wilhelm Böhm. Diese haben alle versucht, das nicht zu tun, damit niemand auf die Idee kommt, zu untersuchen, ob meine Tochter sexuell missbraucht worden ist in der Schweiz.
Aber diese Malis, die seit 2001 vorliegen, wurden von der Staatsanwaltschaft angeklagt von 2009. Dazu kommen noch Mails und Faxe, die ich in der Justizanstakt Josefstadt erstellt und der Frau geschickt haben muss in der Isolation, wo es eine Beschwerde gegen die Isolation gibt, so wie hier.
Weiters haben wir noch im Gutachten Kastner die Beschimpfung der Richterin am 23.12.2002, also nach 6 Tagen in der U-Haft, wo ich frisch und fröhlich vermutlich aus der U-Haft, aus dem Festnetz-Telefon die Richterin beleidige. Alles Sachen, die bei den Aussagen oder bei den Behauptungen nicht von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt werden - wie wir gehört haben -, weil Herr Staatsanwalt Gutmayer findet keinen Grund, wenn jemand eine Zeugenaussage nachweislich falsch bringt. Sie kennen den §. Er ist hier mehrmals angeklagt. Da wird dann eingestellt. Warum denn eigentlich? Ich glaube, die Bevölkerung weiß, warum. Wir wissen es inzwischen auch und das Verfahren hat bewiesen, warum wir es alle wissen können.
Die Stalking-Paragraphen kommen dann unter Punkt B.). Mag. Täubel-Weinreich, die einmal angerufen hat, wurde gestalkt. Wenn ich mir die Ausführungen zum
Gesetz, zur Regierungserklärung und zu den Diskussionen hernehme, finde ich, dieser Strafantrag hat sich voll auf das Recht und auf das Gesetz und auf die dahinter liegenden Gesetzesmaterialien gestützt oder war eine gewisse Absicht dahinter.
Dass man Frau Chantal B*** die Entscheidungen oder die Anträge zum Verfahren 1 Fam 19/09b des BG Josefstadt per Fax an die Firma übermittelt. Ich glaube, dass es 6 oder 7 maximal waren. Dass es nicht nach Hause übermittelt wurde, wo es die Kinder lesen können, wird jeder andere verstehen. Aber das ist natürlich Staking. Das werde ich nicht weiter kommentieren, weil jemanden, der in der Lage ist, 9 Jahre lang Kinder zu entfremden und nie ein Gutachten über sich ergehen zu lassen, mit Hilfe des ehemaligen Kinderanwalts Tews versucht hat, die eigene Untersuchung über sich selbst durch den DDr. Fthenakis in München zu verweigern, zu verhindern, damit nicht herauskommt, dass sie einen „Descher" hat und die noch geschützt wird von Herrn Mag. Protic, kann man nur beglückwünschen. Aber sie ist nicht allein. Man kann beglückwünschen dazu mit bestem Wissen und Gewissen, dass sie die Creme de la Creme der österreichischen Richter vom OGH bis zum Bezirksgericht ohne Ausnahme unterstützt hat.
Dann noch das Faktum E.) Susanne Pruckner-Auböck. Aber da habe ich mit dem Staking ein Problem, das zu verstehen. Aber das wird der Richter dann sicherlich in seiner Ermessensentscheidung mir erklären, warum Susanne Pruckner-Auböck gestalkt worden ist. Wenn 7 hysterische Weiber herum rennen laut T*** und schreien und Herr Baumgartner da sitzt und konsequent eine Aussage macht, was dann Staking ist. Das muss ich noch lernen.
Es wird eine Nötigung sein, wenn ich sage, ich will ein Protokoll einer Suizidgefährdung, weil ich ein Protokoll vom 20. Bezirk für meine Tochter habe, wo meine Tochter meinen Sohn geschlagen hat. Da habe ich ein Protokoll gekriegt und das ist im Akt.
Im Fall Luca wurde dem Vater ein einziges Mal zugestanden, dass er etwas gemacht hat für seinen Sohn. Alle anderen Male, wo er für seinen Sohn eingeschritten ist, damit das Kind nicht ermordet wird, sind nicht dokumentiert. Aber die Dokumentation in Bruck/Leitha hat der Bezirkshauptmann - egal welches Parteibuch - abgelehnt, wobei der Eingriff der Partei in Kinderrechte oder Eingriffe eines Politikers in Kinderrechte so gravierend ist, dass mir klar ist, warum dieser Beweisantrag, den Herrn Steinhauser zu vernehmen, abgewiesen wurde.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Courage als Handlungsgruppe antreten wollte bei den Wiener Wahlen. Es ist völlig klar, dass vor dem 10.10. ein Untersuchungshaftende des Herrn Baumgartner nicht geplant war. Es ist klar, warum Herr Baumgartner verhaftet wurde mit 80 Polizisten als Kopf der Väter-Terroristen, hier etwas zu tun. Man hat diese Anklage dann verändert, weil der § 278b, der sehr wunderschön aufgebaut worden ist und wo Herr Dr. Schopper als Staatsanwaltssprecher das einmal lange abgeleugnet hat und dann schließlich die Justizministerin dann doch noch die Kurve gekratzt hat: Ja, wir untersuchen doch und es gibt noch einen 278c.
§ 278c heißt, dass der österreichische Staatsbürger berechtigt ist, etwas zu tun, wenn die Gesetze außer Kraft gesetzt werden. Dass er nicht zu bestrafen ist nach § 278c, wenn es eine Wiederherstellung der gesetzlichen Ordnung in Österreich darstellen soll, dass in Österreich wieder Ruhe und Sicherheit herrscht, dass Richter Entscheidungen treffen und wenn sie sie nicht treffen, dass eine Staatsanwaltschaft, ein Verwaltungsgerichtshof dann da ist oder ein Justizministerium, um hier Ordnung zu schaffen.
Wir haben hier heute gehört und dass war der 1. Beginn dieses Tages, dass jeder tut und lässt, was er will. In der Justizanstalt macht jeder, was er will, und der Rechtsschutzrichter schaut zu. Der Rechtsschutzrichter sagt, ich habe das schon einmal gesagt. Man kann den Beweisantrag nicht wiederholen. Das ist eine vorbildliche Anstalt und das haben wir schon abgewiesen, weil mein Freund Kirchgatterer hat das schon gemacht.
Ich sehe aber hier, dass Entscheidungen im Gesetz stehen, das ist erlaubt und das nicht. Dass Dr. Bittmann meine Briefe aufmacht, das ist nicht erlaubt, und dass die Staatsanwaltschaft sie aufmacht, ist nicht erlaubt. Also im Prinzip jeder das Gesetz verletzt wie es ihm passt und die einzige Institution, die das zu ändern hat, nämlich die Staatsanwaltschaft als Offizialankläger, als Monopolankläger, alles wegwischt, vertuscht. Das zeigt mir, dass der § 278b schon anzuwenden ist gegen die Leute, die genau das Umgekehrte machen, nämlich die Gesetze brechen.
Ob das jetzt Herr Jaksch ist, der mir - ohne gemäß § 103 Abs 6 einen Zuständigen zu fragen - sagt, das mache ich selber, sprich eine Amtsanmaßung macht und dann mir die Handschellen umzulegen, ist es nur ein Beweis dafür, wie es gehandhabt wird. Es ist egal, wenn ich es nicht mache, macht es ein anderer. Das Gesetz wird einfach gebrochen. Wenn ich spazieren gehe, darf ich nicht mit dem Ball spielen. Aber nein, Herr Baumgartner kommt in eine 2,8 m2 Büßerzelle, damit er büßt, dass er das, was im Gesetz steht, tun darf. Das wird der nächste Punkt sein. Vermutlich kommt dann Mao. Breier und macht eine Verleumdungsanzeige.
Mag. Baumgartner geht dafür in eine 2,8 m2 große Zelle für 11/2 Stunden und darf sich dort wie ein Kind in die Ecke stellen, wobei es so ist: Ich bin ja Lehrer. Wenn sie das bei einem Kind machen, geht der Lehrer vor Gericht und der Lehrer hat 3 Monate bedingt. Diese Urteile gibt es.
Aber wenn die Justizanstalt hergeht und sagt, das machen wir jetzt einfach, wir brechen das Gesetz von Herrn Baumgartner und dann kümmert sich keiner darum, am allerwenigsten der zuständige Rechtsschutzrichter, der hier in der Mitte sitzt, den ich schon mehrfach für befangen erklärt habe und wieder für befangen erkläre, der nicht in der Lage ist, hier ein Urteil zu sprechen, weil er meine Rechte seit Beginn nicht schützt.
Die Bücher, die verboten worden sind. Wir haben einen Luca. Luca hatte 7 oder 8 Rippenserienbrüche, hat 2 Tage danach angeblich freundlich gelächelt im Eiscafe und hat mit dem Löffel sein Eis gelutscht, während er mit 8 Serienrippenbrüchen laut Gerichtsmedizin ja das tun kann. Die 2. DNA am Körper des Luca wird nicht verfolgt und der zuständige Richter Dr. Holzweber, den ich mehrfach hier abgelehnt und strafangezeigt habe und als Zeugen hier wollte, weil er meine Wiederaufnahmeanträge nicht behandelt, hat auch beim Luca entschieden, weil das interessiert uns nicht. Wenn Dr. Prosch als Gutachter sagt, ich habe bei dem angeblichen Mörder nichts gefunden, aber wenn die Geschworenen ihn schuldig sprechen, dann muss er geisteskrank sein, da haben wir eine neue Rechtsprechung. Die ist mir neu und die habe ich im Buch aufgezeigt. Dass man das Buch jetzt verbieten will, ist mir klar.
Dass über 10 Ärzte, wo in § 54 Abs 4 des Ärztegesetzes drinnen steht:
Wenn jemand ein Kind verletzt und er ist nicht verwandt, dann gibt es pflichtmäßig eine Strafanzeige. Wenn es ein Verwandter ist, geht es zum Jugendamt. Das ist eindeutig klar, dass aus 34 Zeugenaussagen in Innsbruck, aus jedem Akt hervorgegangen, dass dieser Fritz Dorazil niemals ein Verwandter des Kindes war. 10 Richter haben ihre Sachen unterlassen. Diese Anzeigen werden nicht verfolgt. Na, warum. Ja, ist ja logisch: Eine Schwarze. Wer ist unsere Justizministerin? Das hat dann überhaupt keinen Grund, warum dieses Buch verboten werden soll.
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