Offener Brief an die Tageszeitung „Der Standard“
Offener Brief an die Tageszeitung „Der Standard“
von Väterohnerechte VäterohneRechte
Sehr geehrte Redaktion !
Der Kommentar im „Standard“ in der Wochenendausgabe 25./27.Februar 2011 auf Seite 32 von Petra Stuiber betreffend gemeinsame Obsorge bedarf einer Stellungnahme vom Verein „Väter ohne Rechte“:
Hier wird die Existenz einer „Männerlobby“ beschrieben, die politische Sympathien von Rechtsaußen genießt.
Die Autorin dieser Zeilen hat – wie so viele andere in dieser Frage – schlecht recherchiert, denn sonst würde sie bemerkt haben, dass Kinderrechte und Rechte von nicht obsorgeberechtigten Elternteilen keine politische Couleur haben! Außerdem weiß jeder Betroffene und deren Angehörige – in Summe über 500.000 österreichische Staatsbürger – dass ein Vater, der am Leben seines Kindes nach Trennung oder Scheidung teilhaben möchte, ausschließlich von der Willkür der Mutter abhängig ist. Bekanntermaßen bekommt der Vater bei österreichischen Gerichten gegen den Willen der Mutter keine Rechte eingeräumt, ebenso wie dem Kind kein Recht auf den Vater zugestanden wird. Wo also ist hier die „Lobby“?
Die Lobby ist auf der Seite der Frauenministerin, die den täglichen Rechtsbruch in Form von massiven Verletzungen der Grund – und Menschenrechte– nunmehr auch vom EuGH bestätigt – zähnefletschend seit Jahrzehnten am Rücken der Kinder verteidigt.
Im Übrigen beleidigt die Autorin jeden Vater, der sich um sein Kind kümmern und sorgen möchte und von der Mutter daran behindert wird, wenn sie von „einseitigen, persönlichen Geschichten“ schreibt.
Sie verwendet damit die altbekannten leicht widerlegbaren Argumente, dass es sich um sog. „Einzelfälle“ handelt.
Nein, liebe Fr. Stuiber, es ist der systematisierte, alltägliche Vorgang in unserem „Rechtsstaat“, dass ohne Angaben von Gründen auf einfachen Antrag der Mutter, dem Kindesvater die Obsorge entzogen wird!
Damit macht man die Väter rechtlos und abhängig von der Gunst der Mutter bleibt ihm nur mehr zu hoffen, dass nicht auch noch das Besuchsrecht boykottiert wird, selbstverständlich ohne Konsequenzen für die Mutter. Die Frage nach dem Sinn für das Kind (oftmals als Kindeswohl bezeichnet) bleibt unbeachtet.
Die Autorin schreibt weiters über die ausstehenden Alimentationszahlungen der Väter, die angeblich nicht bezahlt werden.
Jeder Österreicher weiß, dass innerhalb von 3 Tagen das Pflegschaftsgericht die Exekution über die Drittschuldnererklärung beinhart durchgeführt, auch wenn diese zu einer Existenzvernichtung des Unterhaltspflichtigen führt, weil der Unterhalt auch weit unter das Existenzminimum gepfändet wird.
Das nächste „Fettnäpfchen“ der Autorin: Die gemeinsame Obsorge davon abhängig zu machen, ob die Eltern sich „einvernehmlich“ scheiden lassen, ist nicht nur dem Kind gegenüber unfair, sondern zeugt von eklatantem Unwissen in der Sache selbst. Kein Kind kann wissen, ob sich die Eltern einvernehmlich scheiden lassen. Selbst bei einvernehmlicher Scheidung kann die Mutter – und sie tut es oft auch! – jederzeit die alleinige Obsorge beantragen und das vereinbarte Besuchsrecht – wieder ohne Konsequenzen – verhindern.
Der letzte Absatz des Kommentars ist ja wohl mit keiner Realität zu vereinbaren. Wo kann ein Vater die Frauen erpressen? Genau die umgekehrte Situation ist alltäglich. Der Justizministerin die Arbeit an einem „massiven frauenpolitischen Rückschritt“ zu unterstellen, enthüllt die wahre Absicht der Blockierer eines gerechteren Familienrechts in Österreich: Es geht um den Erhalt der Macht und um die Möglichkeit den Ex-Mann abzuzocken. 40% der geschiedenen Frauen hätten ohne Scheidung kein Einkommen, das ist die Realität.
Ja, Johanna Dohnal soll sich im Grab umdrehen, denn auch viele Frauen erkennen mittlerweile, dass die derzeitige Situation die denkbar schlechteste für das Kind ist. Von Dohnal stammt der Spruch: „wenn wir etwas für die Frauen machen wollen, müssen wir gegen die Männer sein“. Dohnal und ihre Nachfolgerin Heinisch-Hosek vergessen dabei das wichtigste: unsere Kinder.
Die haben nämlich das Recht auf beide Elternteile, und zwar in einem Verhältnis von 50:50.
Übrigens ist die 50:50 Regelung doch eine der wichtigsten Forderungen der Frauen, im Haushalt soll sie gelten, im Familienrecht nicht?
Den Erklärungsnotstand haben die Feministinnen den Kindern gegenüber!
Der Verein „Väter ohne Rechte“ unterstützt den Gesetzesvorschlag zum KinderRÄG 2012, die Mütter sollten dies im Interesse der „gemeinsamen Kinder“ auch tun.
Dr. Robert Holzer
Vorstand und Pressesprecher „Väter ohne Rechte“
www.vaeter-ohne-rechte.at
Wien, 27.2.2011
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