Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vaterschaft ausgeschlossen - weiterzahlen!

Manhood, Sunday, 27.02.2011, 22:44 (vor 5437 Tagen)

Lösung: Sofortiger Vaterschaftstest nach der Geburt PER GESETZ!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Sunday, 27.02.2011, 22:49 (vor 5437 Tagen) @ Manhood

Dann wäre das erst mal geklärt!

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Keine Lösung: Sofortiger Vaterschaftstest nach der Geburt PER GESETZ!

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Monday, 28.02.2011, 00:58 (vor 5437 Tagen) @ Referatsleiter 408

Das ist zweischneidig - viele Männer übernehmen bewußt die Vaterschaft, obwohl sie nicht biologischer Vater sind. Dieser Mann hat ja auch nicht versehentlich die Vaterschaft vom ersten Kind übernommen, das von einem anderen Mann abstammt, sondern genau gewußt, was er tat. Ein gesetzlicher Test-Zwang hätte in diesem Fall nichts geändert.

Zudem ist auch die Seite des Kindes und der Mutter zu berücksichtigen - irgendwann sollten auch sie Rechtssicherheit erlangen können. Das ist auch in anderen Bereichen üblich und 5 Jahre zum Überlegen sind nicht gerade knapp bemessen. Wenn man 200.000 Euro stiehlt, ist die Tat auch irgendwann verjährt; was sie nicht ehrenhafter und den Bestohlenen nicht glücklicher macht.

Viele Grüße
Wolfgang

Keine Lösung: Sofortiger Vaterschaftstest nach der Geburt PER GESETZ!

Manhood, Monday, 28.02.2011, 01:26 (vor 5437 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Zudem ist auch die Seite des Kindes und der Mutter zu berücksichtigen -
irgendwann sollten auch sie Rechtssicherheit erlangen können. Das ist auch
in anderen Bereichen üblich und 5 Jahre zum Überlegen sind nicht gerade
knapp bemessen. Wenn man 200.000 Euro stiehlt, ist die Tat auch irgendwann
verjährt; was sie nicht ehrenhafter und den Bestohlenen nicht glücklicher
macht.

Eine Betrügerin und Lügnerin soll Anspruch auf Rechtssicherheit bezüglich des von ihr Ertrogenen erhalten - aber Hallo?!

Er will heute nicht mehr zahlen!!!!

Grüsse

Manhood

Keine Lösung: Sofortiger Vaterschaftstest nach der Geburt PER GESETZ!

Puffbesucher, Monday, 28.02.2011, 02:54 (vor 5437 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

und 5 Jahre zum Überlegen sind nicht gerade knapp bemessen.

Ich würde dir grundsätzlich zustimmen, aber ich denke, du unterliegst hier einem Irrtum:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a256c.html

"Der Ehemann hat die Klage binnen Jahresfrist einzureichen, seitdem er die Geburt und die Tatsache erfahren hat, dass er nicht der Vater ist oder dass ein Dritter der Mutter um die Zeit der Empfängnis beigewohnt hat, in jedem Fall aber vor Ablauf von fünf Jahren seit der Geburt."

Nur im ersten Halbsatz wird also an das Wissen des "Vaters" geknüpft. Dann hat er ein Jahr Zeit zum Überlegen. Die 5-jährige-Frist gilt demgegenüber unabhängig von irgendwelchen Erfahrungen. Soll heißen: wenn der Vater nicht innerhalb von 5 Jahren Lunte riecht bzw. die Frau ihn in dieser Zeit erfolgreich hinter Licht führt, bzw. es halt einfach nicht herauskommt, ist sie aus der Nummer raus und er definitiv in der Nummer drin

--
...und erlöse uns von dem Bösen.

Keine Lösung: Sofortiger Vaterschaftstest nach der Geburt PER GESETZ!

Rainer ⌂, Monday, 28.02.2011, 04:23 (vor 5437 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Das ist zweischneidig - viele Männer übernehmen bewußt die Vaterschaft,
obwohl sie nicht biologischer Vater sind.

Das hat mit der Problematik nchts zu tun. Bei einer Frau spielt nur die biologische Mutterschaft eine Rolle. Wenn sich herausstellt das dass Kind, z.B. im Krankenhaus, vertauscht worden ist, erlöschen alle Rechten und Pflichten zwischen der Frau und dem Kind. Genau genommen, hat es sie nie gegeben. Eine Mutterschaftsvermutung gibt es im Gesetz nicht. "Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat"

Warum bei der Vaterschaft trotz der Sicherheit durch einen Vaterschaftstest immer noch so ein Terz gemacht wird, entbehrt jeder Logik.

"Vater eines Kindes ist der Mann, ist der Mann der es gezeugt hat" ist die Forderung die endlich ins Gesetz gehört. Bei der Mutter gibt es eine klare Regelung doch auch.

Genau genommen hat der Vaterschaftstest die jahrtausendlange Raterei der der Rechtsgelehrten überflüssig und nichtig gemacht. Mehr als ein Ratespiel ist die gesetzliche Regelung zur Vaterschaft nämlich nicht.

http://wikimannia.org/Mutterschaft
http://wikimannia.org/Willkürliche_Vaterschaft

Gleiche Rechte und Pflichten zu Vater- und Mutterschaft sind Dank Vaterschaftstest möglich.

Rainer

--
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Mutterschaftsvermutung

Mus Lim ⌂, Monday, 28.02.2011, 04:29 (vor 5437 Tagen) @ Rainer

Bei einer Frau spielt nur die biologische Mutterschaft eine Rolle. ...
Eine Mutterschaftsvermutung gibt es im Gesetz nicht.

Soviel zu der Gleichstellung zwischen Mann und Frau in der Praxis ..

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Keine Lösung: Sofortiger Vaterschaftstest nach der Geburt PER GESETZ!

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Monday, 28.02.2011, 12:42 (vor 5436 Tagen) @ Rainer

"Vater eines Kindes ist der Mann, ist der Mann der es gezeugt hat" ist die
Forderung die endlich ins Gesetz gehört. Bei der Mutter gibt es eine klare
Regelung doch auch.

Bei der Mutterschaft ist ja auch eindeutig, wo das Kind herkommt - beim Vater ist es schwer oder gar nicht festzustellen, wenn Du ihn nicht kennst.

Wenn sich beim Vaterschaftstest herausstellt, dass z.B. der Ehemann nicht der Vater ist, hilft Dir die Formulierung "Mann, der es gezeugt hat" keinen Schritt weiter, weil Du ihn nicht kennst.

Viele Grüße
Wolfgang

Mutterschaft und Vaterschaftsvermutung

Rainer ⌂, Monday, 28.02.2011, 12:54 (vor 5436 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Bei der Mutterschaft ist ja auch eindeutig, wo das Kind herkommt - beim
Vater ist es schwer oder gar nicht festzustellen, wenn Du ihn nicht kennst.

Bei einer Kindesvertauschung stehst du vor dem gleichen Problem. Sobald durch einen Mutterschaftstest festgestellt wird dass es nicht die Mutter ist, hat das juristische Folgen. Es erlöschen sofort alle Rechte und Pflichten zwischen Mutter und dem Kind. Und das sogar rückwirkend, denn die Frau ist rechtlich nie Mutter gewesen.

Wenn sich beim Vaterschaftstest herausstellt, dass z.B. der Ehemann nicht
der Vater ist, hilft Dir die Formulierung "Mann, der es gezeugt hat" keinen
Schritt weiter, weil Du ihn nicht kennst.

Durch den Vaterschaftstest ergibt sich in dem Fall erstmal die Erkenntnis das es nicht der Vater ist. Durch die juristische Vaterschaftsvermutung hat das aber keine rechtlichen Folgen. Dazu ist erst eine Vaterschaftsanfechtung allen rechtlichen Hürden und Fallen erforderlich.

Das eine "Scheinmutter" wesentlich seltener auftritt als ein "Scheinvater" hat mit dem rechtlichen Aspekt des Problems nichts zu tun.

Hier geht es darum wer "nicht" der Vater oder die Mutter ist. Den richtigen Vater und die richtige Mutter zu finden ist eher kein rechtliches Problem.

Rainer

--
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Mutterschaft und Vaterschaftsvermutung

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Monday, 28.02.2011, 19:59 (vor 5436 Tagen) @ Rainer

Bei einer Kindesvertauschung stehst du vor dem gleichen Problem. Sobald
durch einen Mutterschaftstest festgestellt wird dass es nicht die Mutter
ist, hat das juristische Folgen. Es erlöschen sofort alle Rechte und
Pflichten zwischen Mutter und dem Kind. Und das sogar rückwirkend, denn
die Frau ist rechtlich nie Mutter gewesen.

Da ist natürlich etwas dran.

Technisch wäre heute sicher ein obligatorischer sofortiger Vaterschaftstest machbar, zumindest könnte der vermutete Vater (Ehemann) ausgeschlossen oder bestätigt werden.
Allerdings baut man dann einen ziemlichen juristischen Apparat auf und, nicht zu vergessen, zur bösen Kuckuckskindsmutter gehört immer ein böser Kuckuckskindsvater (auch, wenn er nicht zu ermitteln ist).

Die aktuelle Rechtslage nützt sicher Müttern mit so genanntem 'Mehrverkehr', was eigentlich unhaltbar ist und Männer extrem benachteiligt. Was aber ja sogar ausgebaut werden sollte, siehe Schlampenschutzparagraf. Leider hat der Staat massives Interesse an Zahlvätern.

Viele Grüße
Wolfgang

Mutterschaft und Vaterschaftsvermutung

Rainer ⌂, Monday, 28.02.2011, 21:51 (vor 5436 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Technisch wäre heute sicher ein obligatorischer sofortiger
Vaterschaftstest machbar,

Kosten ca. 12 Eur wenn er im Rahmen der üblichen Untersuchungen bei Neugeborenen mitgemacht wird.

Allerdings baut man dann einen ziemlichen juristischen Apparat auf

Einen juristischen Apparat sehe ich da nicht.

nicht zu vergessen, zur bösen Kuckuckskindsmutter gehört immer ein böser
Kuckuckskindsvater (auch, wenn er nicht zu ermitteln ist).

Wieso soll der böse sein? Der weiß vielleicht gar nichts von seinem "Glück".

Rainer

--
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Keine Lösung: Sofortiger Vaterschaftstest nach der Geburt PER GESETZ!

Gismatis, Basel, Tuesday, 01.03.2011, 12:40 (vor 5435 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Wenn sich beim Vaterschaftstest herausstellt, dass z.B. der Ehemann nicht
der Vater ist, hilft Dir die Formulierung "Mann, der es gezeugt hat" keinen
Schritt weiter, weil Du ihn nicht kennst.

Dann haben wir einfach dieselbe Situation, die wir heute schon haben, wenn die Frau nicht verheiratet ist und kein Mann sich als Vater ausgibt. Dann ist der Vater einfach unbekannt. Man könnte es allerdings so regeln, dass ein Ehemann das Kind adoptieren kann, wenn sich der leibliche Vater nicht ermitteln lässt.

--
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irgendwann sollten auch sie Rechtssicherheit erlangen können

Mus Lim ⌂, Monday, 28.02.2011, 04:27 (vor 5437 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Ein gesetzlicher Test-Zwang hätte in diesem Fall nichts geändert.

Doch! Er hätte sofort gewusst, dass das zweite Kind nicht von ihm ist.

Zudem ist auch die Seite des Kindes und der Mutter zu berücksichtigen -
irgendwann sollten auch sie Rechtssicherheit erlangen können.

So?!??
Und wie ist das mit der Rechtssicherheit, wenn das Kind den Vater sehen will oder der Vater das Kind?!???

Das ist auch in anderen Bereichen üblich ...

In anderen Bereichen ist es NICHT üblich, dass ich fünf Jahre ein Auto abbezahle und danach sagt der Verkäufer oder die Bank: "April, April!
Sie sehen ihr Auto nie wieder ... aber die restlichen Raten müssen Sie schon noch abbezahlen ... denn schließlich brauchen WIR Rechtssicherheit!"
;-)

Wenn man 200.000 Euro stiehlt, ist die Tat auch irgendwann verjährt; was sie nicht ehrenhafter und den Bestohlenen nicht glücklicher macht.

Was für goldige Vergleiche Sie hier anstellen!
Es geht hier nicht um Verjährung des Vergangenen, sondern das Bestehlen in der Zukunft durch fortlaufende Unterhaltszahlungen

--
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Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Keine Lösung: Sofortiger Vaterschaftstest nach der Geburt PER GESETZ!

Timothy, Monday, 28.02.2011, 05:54 (vor 5437 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Zudem ist auch die Seite des Kindes und der Mutter zu berücksichtigen -
irgendwann sollten auch sie Rechtssicherheit erlangen können.

Eine Betrügerin verdient keine Rechtssicherheit in Bezug darauf ihr Opfer immer weiter auspressen zu können. Wo kämen wir da hin?

Das Kind sollte lediglich dahingehend Rechtssicherheit haben, dass von ihm keine Unterhaltszahlungen zurückgefordert werden können, denn das Verhalten der Mutter konnte das Kind nicht beeinflussen.

Die einzige Rechtssicherheit welche solch eine Mutter verdient, ist dass sie für die Tat bei Entdecken hart bestraft wird und für den entstandenen Schaden persönlich haftet

--
"In dubio pro femina - Im Zweifel für die Frau"

Grunsatz westlicher Gesetzgebung und Rechtsauslegung

Keine Lösung: Sofortiger Vaterschaftstest nach der Geburt PER GESETZ!

Manifold ⌂, Monday, 28.02.2011, 09:17 (vor 5436 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Eine Mutter sollte nicht Ansprüche gegenüber einem Mann formulieren dürfen, welcher nicht der Vater des Kindes ist.

Das hat mit Rechtssicherheit nichts zu tun.

--
"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis

PER GESETZ in die Kiste oder FFE

MarieMeierMitEier ⌂, Monday, 28.02.2011, 12:05 (vor 5436 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Ein absichtlich betrügerisches Verhalten ist kriminell und muss bestraft werden.
Es geht um viel Geld und unsere Kinder.
Die haben auch ein Recht auf Wahrheit und wollen nicht von der Mutter belogen werden

--
http://www.papanews.ch

.....oder FFE

Männerbeauftragter, Monday, 28.02.2011, 12:17 (vor 5436 Tagen) @ MarieMeierMitEier

Die Abkürzung FFE steht für: Fürsorgerischer Freiheitsentzug?

.....oder FFE

MarieMeierMitEier ⌂, Monday, 28.02.2011, 12:25 (vor 5436 Tagen) @ Männerbeauftragter

Ja, stimmt. Geisteskrankes Verhalten (auch Lügen) schadet den Menschen.

Wenn sich die Frau wieder anständig verhält, kommt sie auch wieder schnell dort raus. Auch dort gibt es den Frauenbonus. Selten wird jemand zu unrecht jahrelang grundlos eingesperrt. Sie sollen dort lernen, dass der Vater anständig und ehrlich behandelt werden will

--
http://www.papanews.ch

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XRay, Monday, 28.02.2011, 21:09 (vor 5436 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Nun, im Grund übernimmt heute jeder verheiratete Mann die Vaterschaft für die Kinder seiner Ehefrau, auch wenn es nicht seine sind.
Wenn wir davon ausgehen, dass Männer in diesem Bewußtsein heiraten, dann könnten wir sagen, dass Männer bewußt die Vaterschaft für jegliches Kind ihrer Ehefrau übernommen hätten. Andererseits war ja Ehe mit dem Treueschwur verbunden. Insofern darf mann nicht davon ausgehen, dass die Übernahme einer Vaterschaft für beliebige Kinder bewusst eingegangen wurde.
Hiervon könnte man aber ausgehen, wenn sofort nach der Geburt die Vaterschaft geklärt würde und der "Scheinvater" die Vaterschaft akzeptiert.
Damit würde dann auch die von Dir befürwortete Rechtssicherheit für alle Parteien eintreten.
Die Seite des Kindes darfst du dann auch getrost betrachten. Das Kind hat einen Anspruch gegen seinen leiblichen Vater, nicht jedoch gegen einen beliebigen Mann, der zufällig der Kindesmutter vertraute.
Die Klärung der Vaterschaft nach der Geburt könnte dem Kind zu seinem Recht verhelfen, seinem Recht auf Kenntnis seiner Wurzeln.
Vaterschaftsstreitigkeiten zu einem Zeitpunkt wo das Kind schon älter ist, verstärken wohl eher die Problematik.
Deine Argumentation halte ich somit in Summe für verfehlt

Lösung: Sofortiger Vaterschaftstest nach der Geburt PER GESETZ!

Oliver, Monday, 28.02.2011, 10:32 (vor 5436 Tagen) @ Referatsleiter 408

Die Realität sieht anders aus:

Der Mann soll gefälligst zahlen, für alles.
Auch ohne Kinder. Siehe KV, RV etc.
Dafür hat er am Kind keinerlei Rechte, nur Pflichten.
Pflichten für Frauen? Fehlanzeige

--

Liebe Grüße
Oliver


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