Kein Witz: Sterilisierter Mann kann nach deutschem Recht Vater werden! Halleluja!
Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Sunday, 27.02.2011, 22:24 (vor 5437 Tagen)
Bürgerliches Gesetzbuch zum Familienrecht
§ 1592 Vater
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600 d gerichtlich festgestellt ist
Deutschland ist ein Wunderland! Hier ist alles möglich!
PS: Daran könnt ihr mal sehen, wie schwachsinnig diese ganzen Gesetze sind! Sowas zu lesen, ist doch für den Rest des Lebens traumatisierend. Wie mag es erst den Menschen gehen, die diese "Wissenschaft" gar studiert haben? An Guttenberg´s Stelle hätte ich den Jura-Dr. freiwillig zurück gegeben!
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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.
Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!
Noch einige Gedanken!
Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Sunday, 27.02.2011, 23:37 (vor 5437 Tagen) @ Referatsleiter 408
Stellt euch das mal vor:
- eure Frau betrügt euch
- ihr werdet Vater eines Kindes der ihr eigentlich garnicht seid
- ihr dürft für das Kind zahlen, weil ihr per § der Vater aber seid
- ihr bekommt keinen Umgang, weil die betrügende Mutter das nicht will
Es gehört euch nicht, ihr werdet zur Kasse gebeten, aber ihr dürft es nicht sehen!
Ein HOCH auf den deutschen Rechtsstaat! Ich hoffe nur, dass es nicht noch rechtsstaatlicher hier wird!
Haben die damals gepennt? "Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen trat das BGB am 1. Januar 1900 durch Art. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Kraft (RGBl. 1896 I S. 195)." LINK
Doppelt blöde? .... und kriegen nur solchen Schwachsinn hin? Junge, Junge, hammerhart und das nennt sich "Rechtswissenschaft"! Warum der Guttenberg seinen Jura-Dr. loswerden will, versteh ich aber jetzt vollkommen!
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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.
Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!
Das hat historische Gründe
Wolfgang A. Gogolin
, Hamburg, Monday, 28.02.2011, 00:27 (vor 5437 Tagen) @ Referatsleiter 408
Als das BGB in Kraft trat, gab es kaum Möglichkeiten, Vaterschaften festzustellen oder jemanden zu sterilisieren.
Sinn dieser Vorschrift war ein ganz praktischer, denn oft wurde damals eine Frau geheiratet, gerade weil sie schwanger war, der Vater eben Vater sein wollte und weil es zur Ehre gereichte, die Mutter der eigenen Kinder zu versorgen und nicht sitzen zu lassen.
Ein Abgleich alter Heiratsurkunden mit den Geburtsurkunden des ersten Kindes dieser Ehe würde bemerkenswert viele Viermonatskinder enttarnen - es werden natürlich einige Shotgun-Weddings dabei gewesen sein.
Im Zeitalter von Gentests mögen diese Gesetze seltsam wirken, aber die Justiz hinkt der gesellschaftlichen Entwicklung immer hinterher. Und bei allem Ärger sollten wir nicht vergessen, dass untergeschobene Kinder zur Ausnahme gehören und dass niemand zur Ehe gezwungen wird - man kann sich die Gesetze ja vorher ansehen, sie sind wirklich nicht gerade neu.
Viele Grüße
Wolfgang
Rechtsschutz für Männer!
Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Monday, 28.02.2011, 00:43 (vor 5437 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin
Ausnahme gehören und dass niemand zur Ehe gezwungen wird - man kann sich
die Gesetze ja vorher ansehen, sie sind wirklich nicht gerade neu.
Das stimmt allerdings, niemand wird gezwungen, aber ..... das ist das große ABER: Man muss die Verbraucher umfassend informieren!
Ich habs hier schon mal geschrieben:
- Belehrung aktenkundig vor der Trauung
- Aufklärung im Sachkunde- oder Ethikunterricht bereits ab Klasse 4 über Folgen Ehe und Vaterschaft im Trennungsfall
- Reklamationsrecht von 5 Jahren incl. Annullierung der Ehe ohne Unterhaltsverpflichtung (im Bau sind 5 Jahre Gewährleistung ja auch normal!)
- Vaterschaftstest sofort nach der Geburt
- hohe Haftstrafen für Frauen nach Entdeckung Kuckuckskinder
Das wäre ein erstes SAR-Paket (Search&Rescue) für Männer, über das Feministen-Kreise wieder abheulen werden!
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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.
Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!
Rechtsschutz für Männer!
Wolfgang A. Gogolin
, Hamburg, Monday, 28.02.2011, 01:10 (vor 5437 Tagen) @ Referatsleiter 408
- Belehrung aktenkundig vor der Trauung
Das wäre vollkommen sinnlos.
Ich war hier in Hamburg 10 Jahre lang Standesbeamter und glaub mir - danach gefragt, was der Standesbeamte bei der Eheschließung eigentlich gesagt hatte, konnte so gut wie niemand antworten. 
- Vaterschaftstest sofort nach der Geburt
- hohe Haftstrafen für Frauen nach Entdeckung Kuckuckskinder
Da hätten wir dann ein praktisches Problem - die Damen müssten samt Kind in den Knast und den richtigen Vater haben wir trotzdem nicht.
Viele Grüße
Wolfgang
Rechtsschutz für Männer!
Rainer
, Monday, 28.02.2011, 04:50 (vor 5437 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin
Da hätten wir dann ein praktisches Problem - die Damen müssten samt Kind
in den Knast und den richtigen Vater haben wir trotzdem nicht.
Ein Vaterschaftstest direkt nachder Geburt schafft klare Verhältnisse. Oder muss etwa eine Mutter fürchten das es nicht ihr Kind ist, dass sie gerade geboren hat?
Rainer
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![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Justiz hinkt der gesellschaftlichen Entwicklunghinterher
Mus Lim
, Monday, 28.02.2011, 05:51 (vor 5437 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin
Im Zeitalter von Gentests mögen diese Gesetze seltsam wirken, aber die Justiz hinkt der gesellschaftlichen Entwicklung immer hinterher.
Seltsam doch, dass man sich nur anschickt, die Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen, wenn es dem Weibe zum Vorteil gereicht ..
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niemand zur Ehe gezwungen wird
Mus Lim
, Monday, 28.02.2011, 05:54 (vor 5437 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin
... sollten wir nicht vergessen, dass ... niemand zur Ehe gezwungen wird ...
Auch das ist falsch.
Über den Begriff Bedarfsgemeinschaft im SGB wird man von Staats wegen zwangsverheiratet. Es wird nur über die Begriffswahl verschleiert, und doch wird mit der Bedarfsgemeinschaft praktiziert, was im BGB mit der Ehe verbunden ist: Lebens- und Einstandsgemeinschaft.
Der Begriff "eheähnliche Gemeinschaft" ist letztlich auch nichts anderes, als eine getarnte staatliche Zwangsverheiratung
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Das hat historische Gründe
Robert
, München, Tuesday, 01.03.2011, 16:23 (vor 5435 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin
Als das BGB in Kraft trat, gab es kaum Möglichkeiten, Vaterschaften
festzustellen oder jemanden zu sterilisieren.
Richtig.
allem Ärger sollten wir nicht vergessen, dass untergeschobene Kinder zur
Ausnahme gehören und dass niemand zur Ehe gezwungen wird - man kann sich
die Gesetze ja vorher ansehen, sie sind wirklich nicht gerade neu.
Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder?
Angeblich sind so ca. 10% aller Kinder Kuckuckskinder (also Kinder, wo der Vater über seine Nicht-Vaterschaft getäuscht wird!), regional bis ca. 30%. Ich würde das schon eher als "Regel" statt "Ausnahme" bezeichnen.
Und bzgl. "man kann sich die Gesetze ja vorher ansehen" hast du zwar recht, aber die gesellschaftliche Indoktrination ist anders. Die Gesellschaft "lebt" quasi davon, daß sich die Männer vor der Hochzeit die Gesetze eben nicht genauer angucken. Und das halte ich für einen Skandal.
Robert