Reichsrechtsberatungsgesetz v. 1935 gilt offensichtlich noch!
Hier gibts noch ganz andere "Kuriositäten"! Manch einer urteilt mutmaßlich noch nach dem Reichrechtsberatungsgesetz von 1935! Die Welt ist also noch HEIL!
Lest mal hier: http://www.sopos.org/forum.php3?WhichFile=aufsaetze/425d36c3f1066/1.phtml&Nummer=1594
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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.
Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!
gesamter Thread:
- Rechtsstaat? Speichelprobenzwang! -
Das Edle Schnabeltier,
24.02.2011, 22:59
- Verweigerung der eigenen Hinrichtung ist rechtswidrig -
Rainer,
25.02.2011, 01:11
- Reichsrechtsberatungsgesetz v. 1935 gilt offensichtlich noch! -
Referatsleiter 408,
25.02.2011, 16:25
- Reichsrechtsberatungsgesetz v. 1935 gilt offensichtlich noch! - Bero, 25.02.2011, 16:29
- Reichsrechtsberatungsgesetz v. 1935 gilt offensichtlich noch! -
Referatsleiter 408,
25.02.2011, 16:25
- Verweigerung der eigenen Hinrichtung ist rechtswidrig -
Rainer,
25.02.2011, 01:11