Grundgesetz und Widerstand
Heute wird in der Bundesrepublik mal wieder Verfassungasbruch begangen, die Abgeordneten machen sich mal wieder über das höchste deutsche Gericht lustig und beschließen Dinge, die den Interessen des Volkes widersprechen. Nun gut, dass ist nichts Neues, die ständigen "Rügen" durch europ. Gerichte, so für Menschenrecht, sind schon fast Normal.
Da sollte doch langsam mal der Art. 20 des GG betrachtet werden:
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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