Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Königreich Preußen - ein Feministinnenstaat?

Beelzebub, Thursday, 24.02.2011, 01:57 (vor 5441 Tagen) @ AadaG

Ich verspreche Euch allen, wenn der Begriff ...
Abtreibung
... fällt, dann bricht der Fem-Fasch in sich zusammen wie ein Kartenhaus.
Kinder-Mord und Fem-Fasch bedingen einander. Feminismus ist nichts anderes
als Kindermord.
Wer die Ermordung ungeborener Mitbürger "verschlüsselt", der haucht dem
Moloch damit jedes Mal neues Leben ein.

Wenn die Verwendung des Begriffs Abtreibung ein Indiz für herrschenden Fem-Fasch ist, dann war ja schon das Königreicht Preußen eine schlimmer Femistaat, der zwischen Tötung vor und nach der Geburt klar unterschied. Das war dann wohl das schändliche Werk als Fürstinnen getarnter femo-lesbischer Kommunistinnen,

Auszug aus dem Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten in der Fassung vom 5. Februar 1794 (Hervorhebungen von mir):

"§. 985. Weibspersonen, welche sich eines Mittels bedienen, die Leibesfrucht abzutreiben, haben schon dadurch Zuchthausstrafe auf sechs Monathe bis Ein Jahr verwirkt.

§. 986. Ist durch solche Mittel eine Leibesfrucht innerhalb der ersten dreyßig Wochen der Schwangerschaft wirklich abgetrieben worden: so soll die Thäterin mit Zuchthausstrafe auf zwey bis sechs Jahre belegt werden.

§. 987. Hat aber eine Weibsperson, durch der- gleichen oder andere gewaltsame Mittel, den Tod der Leibesfrucht nach der dreyßigsten Woche ihrer Schwangerschaft befördert: so soll dieselbe acht- bis zehnjährige Zuchthausstrafe leiden.

§. 988. Wer durch schädliche Medicin, oder auf andre Art, zur Abtreibung eines Kindes vorsätzlich Hülfe leistet, wird mit gleicher Strafe, wie die Mutter selbst, belegt.

§. 989. Personen, welche sich schon mehrerer solcher Verbrechen schuldig gemacht haben, sollen, wenn sie auch dafür noch nicht bestraft worden, zur Staupe geschlagen, und lebenslang auf die Festung gebracht werden.

§. 990. Ist die Abtreibung von einem Dritten ohne Wissen und Willen der Mutter veranstaltet worden: so hat der Thäter zehnjährige bis lebenswierige Festungsstrafe verwirkt."

In Deutschland pro Jahr rund 200.000 facher Kindermord.

Im Jahr 2008 waren's laut Statistischem Bundesamt 114.484. Die zu deiner Phantasiezahl fehlenden rund 85.516 Schwangerschaftsabbrüche sind dann wohl gefühlte Abtreibungen. Oder die nach der Methode "Wildwasser" selbstgebastelte Dunkelziffer.

Wie auch immer: in Deutschland ist im Jahr 2008 mindestens 114.484 Männern dank Abtreibung das sonst drohende unerfreuliche Dasein als rechtloser Samenspender und Zahlesel erspart geblieben. Gut so!

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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