Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Musterprozess in Wien

beobachterin, Monday, 21.02.2011, 12:22 (vor 5443 Tagen)

Gedanken beim 1. Verhandlungstag der Strafsache .... .......:

Wo bleibt hier die Gleichberechtigung `Jede Mutter, damals wie auch heute, hätte für ihr Kind genau so gehandelt. Das ist vollkommen richtig, vielleicht hätten einige sogar noch mehr gemacht. Das wäre für die breite Öffentlichkeit richtig, verständlich und natürlich gewesen. Hier ist es aber umgekehrt, es setzt sich ein Vater für seine Kinder ein und kämpft genau wie es eine Mutter tun würde oder sollte. Wie eine Löwin, aber wenn ein Löwe kämpft, wird er vor Gericht gestellt.

Meine Gedanken gehen viele Jahre zurück. Ich habe noch die Zeit erlitten als es noch die „väterliche Gewalt“ gab und Mütter keine Rechte hatten. Als noch diese väterliche Gewalt herrschte war es so, dass eben die rechtlosen Mütter die Kinder oft wie eine Löwin geschützt haben, wenn sie der Ansicht waren, dass der Vater nicht zum Wohl des Kindes handle. Sie haben sich für die Kinder eingesetzt und auch durchgesetzt. Glaublich im Jahre 1977 wurde das Familienrecht reformiert und man gab meistens den Müttern das alleinige Sorgerecht. Ich denke hier nicht an die glücklichen Kinder, die in einer glücklichen Familie oder zumindest in einer unstrittigen Elternbeziehung aufwachsen. Nein, ich denke hier nur an die armen Kinder, die von den eigenen Muttern unter dem Schutz des Jugendamtes psychisch verwahrlosen. Wo haben diese Kinder zu ihrem Wohle den Schutz des anderen Elternteilen ? Wenn sich die Väter genau so stark für das Wohl der Kinder einsetzen wie vor der Reform die Mütter es getan haben, werden sie schikaniert,

Zurück zur gegenwärtigen Verhandlung: Der Staatsanwalt, der mitteilt, dass er selbst Vater von 3 Kindern ist,, aber natürlich keine diesbezüglichen Probleme hat, und für die Staatsanwaltschaft Linz einschreitet, trägt seine Anklage vor. Bei der Rede der Verteidigerin blättert der Vorsitzende desinteressiert in den Akten, obwohl die Verteidigerin mit der Anrede „Hohes Gericht“ ihn persönlich als Gerichtsvertreter angesprochen hat. Weiters bittet der Vorsitzende dann eine „Opferanwältin“ neben dem Staatsanwalt Platz zu nehmen. Später spricht es sich herum, dass diese „Opferanwältin“ eine Mitarbeiterin des Jugendamtes als „Opfer“ vertritt, die angeblich von dem Angeklagten bedroht wurde. Auf dem Video ist jedoch eindeutig keine Bedrohung irgendeiner Art erkennbar, doch sie ist eben Opfer. Es wäre besser gewesen eine „Opferanwältin“ für die vielen vom Jugendamt befürsorgten Kinder bereitzustellen, damit diese von den Mitarbeitern des Jugendamtes geschützt werden. Im Laufe der Verhandlung wird der Angeklagte vernommen, der schlüssig aussagt. Er kämpft für seine Tochter und auch für das Wohl sämtlicher Kinder, die durch das Gesetz nicht geschützt sind. Schon durch sein Auftreten ist ersichtlich, dass er sich korrekt verhält und eher als Vater mit Zivilcourage anzusehen ist, der ein Bravo verdient. Auch wenn dies einigen nicht recht passt.

Toi, toi, toi, ...., laß Dich nicht unterkriegen, es sind solche Menschen wie Du, die helfen können, dass Kinder endlich zu ihrem Recht kommen, nämlich auf das Recht von Mutter und Vater. Kinder brauchen beide Elternteile.
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Gedanken beim 2. Verhandlungstag der Strafsache .... .......:
Heute waren mehrere Dinge bemerkenswert.

Wenn man glaubt, daß ein Protokoll einer Gefahrensmeldung (bei der Kinderjugendanwaltschaft)eine Selbstverständlichkeit wäre so irrt man. Das Fordern nach einem Protokoll gilt schon als Nötigung.

Eigentlich sollte es für jeden Amtsweg egal ob polizeiliche Meldung von einer eingeschlagenen Fensterscheibe bis zum weiß Gott was ein Protokoll geben - aber nicht in Österreich.

Weiters erstaunlich war: Es ist eine Bedrohung wenn eine Beamtin Angst bekommt die Kontrolle über ein Gespräch zu verlieren, weil das Gegenüber eine feste Meinung hat die sich nicht mit der ihrigen deckt.

Auf ein klares "Nein" ob sie bedroht wurde fragte der Richter derart nach bis dieses doch auf ein Ja geändert wurde
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Gedanken beim 3. Verhandlungstag der Strafsache .... .......:

Man hat den Eindruck, es wird alles unternommen, um die Kinder als Freiwild preiszugeben. Die Kinder sind unwichtig. So muss es sein. Es scheint als würden unzählige befürsorgte Kinder hier im Gerichtssaal sitzen, hinter, neben und vor dem Vorsitzenden. Sie sind traurig und weinen um ihren Vater, den sie lieb haben. Es hört sie keiner und keiner will sie hören. Es muss so sein, die Väter sprich Männer sind schlecht und gehören von den Kindern weg. Die Herren Vorsitzender und Staatsanwalt nehmen leicht lächelnd das Schicksal der hier relevanten Kinder zur Kenntnis, wichtig ist nur, dass sich die „Opfer“ vor dem Angeklagten gefürchtet haben. Der Richter fragt kein einziges Mal ein „Opfer“, warum es sich nicht um das ihnen zugewiesene befürsorgte Kind gekümmert habe. Warum sind die Herren hingegangen? Um für ihr jeweiliges Kind Recht zu schaffen, aber das ist nicht gefragt. Menschlichkeit steht in keinem Gesetzbuch. Vielleicht kann jemand Justitia das Tuch von den Augen nehmen, damit sie endlich die vielen Kinder sehen kann, denen der Vater genommen wurde, da die Mutter einen anderen Partner bevorzugt. Kinder haben sich zu fügen. Ist der Neue aber auch ein Papa?

Es ist traurig, dass für Männer in ihrer Eigenschaft als Väter nicht einmal möglich ist, allein zu einem Amt zu gehen, sondern nur sozusagen als Gruppe, um einander zu stützen oder wie jetzt als Zeuge zu fungieren.

Zum Thema filmen und dokumentieren: Warum fühlen die sogenannten „Opfer“ sich diskriminiert. Bei korrekten Verhalten ist es nicht notwendig, dass man sich dadurch verletzt fühlt.

Als über Katharina, des Angeklagten Tochter, gesprochen wurde, brach dieser in Tränen aus. Die Verhandlung wurde für 5 Minuten unterbrochen. 5 Minuten für eine Vaterliebe.!!!

Soeben sagt ein Vater als Zeuge aus, dass er die beiden Kinder 5 ½ Jahre alleine großgezogen hat. Dann hat man die Kinder ihm weggenommen und er hat sie im Anschluss 11 Monate nicht sehen dürfen. Das ist eine psychische Misshandlung für die Kinder. Wo ist ihr Schutz ?

Unterhaltsam wird es dann mit einer Sachverständigen, die als Zeugin aussagt. Sie habe sich gefürchtet, wisse aber nicht vor was. Nach längerer Befragung durch den Richter fällt ihr plötzlich ein, dass sie sich bedroht gefühlt habe, da drei Männer kamen, die einen Helm in der Hand hatten. Wenn man mit einem Motorrad fährt, hat man eben einen Helm, da Helmpflicht besteht. Und wenn eine Sachverständige sich vor 3 Männern fürchtet und dazu angibt, sie seien von massiver Gestalt, hat sie anscheinend ihren Beruf verfehlt, wo man sich überzeugen konnte, dass 2 davon (der 3. war noch nicht im Zeugenstand) eben von ganz normaler Gestalt waren. Ein Herrn aus dem Publikum wurde vom Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass er bei nochmaligen Lachen des Saales verwiesen werde. Die Sachverständige gab auch an, dass sie schon vor Eintreffen der Herren ihren Sohn im Nebenraum platziert habe. Sie wusste schon im voraus, dass sie sich fürchten werde, aber nicht wovor. Der Angeklagte hat sich nicht untersuchen lassen, aber ist es üblich, dass bei Untersuchungen Personen im Nebenzimmer mithören ? Wo bleibt die ärztliche Schweigepflicht ?

Um 13 Uhr 15 wird Herr Mag. B., der selbst inhaftiert ist, vorgeführt und vernommen, d.h. er redet von selbst und redet und redet und redet…………… Natürlich ist es nicht richtig, dass er manchmal sehr unpassende vulgäre Worte schimpft, aber ich muss sagen, seine Intelligenz ist kolossal. Er redet flüssig, ohne zu stocken, schildert ungefragt und korrekt sämtliche Ereignisse und schüttelt sämtliche Paragraphen nur so aus dem Ärmel. Er hat wirklich eine fotografisches Gedächtnis. Er deckt sehr viel auf und lässt sich nicht unterbrechen. Der Vorsitzende will einige Male unterbrechen, hat aber wenig Erfolg.

Als dieser Zeuge wieder abgeführt wird, vertagt der Vorsitzende die Verhandlung auf Freitag um 9 Uhr, ohne zu bedenken, dass vor dem Verhandlungssaal noch ein geladener Zeuge wartet. Der Zeuge wird dann doch noch vernommen.

Insgesamt werden auch heute einige Frage der Verteidigerin zurückgewiesen, da sie nicht relevant sind. Diese Fragen betreffen hauptsächlich die Psyche der Kinder, insbesondere von Katharina. Sind Kinder nicht wichtig ?????

...., Du hast Dich bis jetzt wirklich gut gehalten, bitte halte weiter durch. Wir im Publikum versuchen Dir eine psychische Stütze zu sein, leider, mehr können wir nicht tun.

(kaum zu glauben) Zeugin: Zeugin: Ich sah aus dem Fenster 3 Männer die auf der Straße gestanden und geraucht haben, da habe ich mich gefürchtet.

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Gedanken (richtig: Doku) zum 4. Verhandlungstag der Strafsache .... .......:

Schon vor der Sicherheitsschleuse werde ich in Kenntnis gesetzt, dass der Angeklagte erkrankt ist und daher heute nicht erscheinen kann.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass er ohne Angeklagten nicht verhandeln kann und vertagt die Verhandlung auf Ende März.

...., wir wünschen Dir alle gute Besserung, und erhole Dich bitte so kräftig, dass die Verhandlung für Dich positiv geschlossen werden kann. Danke:

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