Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Einmal Frau Doktor - Immer Frau Doktor?

adler, Kurpfalz, Monday, 21.02.2011, 07:03 (vor 5443 Tagen)

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV zum jüngsten Urteil des BVerfG (Baer?), das der Erstfrau eine lebenslange Leibrente im arbeitsfähigen Alter zubilligt:

Der Gesetzgeber ist nun gefordert
Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert das Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG vom 11. 2. 2011 (1 BvR 918/10), weil dadurch Zweitehen benachteiligt werden, die Erstehefrau gegenüber der Zweitehefrau bevorzugt wird. „Die geschiedene Ehe wird gegen-über der bestehenden Ehe bevorzugt. Ist das verfassungsgemäß? Das Urteil besteht aus viel Wortgeklingele, juristischem Glasperlenspiel, mit dem die einseitige Rechtsprechung kaschiert werden soll. Dass drei Verfassungsrichter dagegen gestimmt haben, zeigt, wie umstritten dieser Richterspruch ist. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, er kann sich nicht vor Grundsatzentscheidungen drücken und sie der Justiz zuschieben.“, fordert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Einmal Frau Doktor - Immer Frau Doktor?

Gobelin, Monday, 21.02.2011, 07:46 (vor 5443 Tagen) @ adler

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV zum jüngsten
Urteil des BVerfG (Baer?), das der Erstfrau eine lebenslange Leibrente im
arbeitsfähigen Alter zubilligt:
Der
Gesetzgeber ist nun gefordert

Einzig der Gesetzgeber kann für Klärung sorgen, wie die Verfassungsrichter am Schluss ihrer 15-seitigen Entscheidung formulieren: „Sofern der Gesetzgeber die Bestimmung des Unterhaltsbedarfs eines geschiedenen Ehegatten … oder die Art der Unterhaltsberechnung insbesondere bei aufeinanderfolgenden ehelichen Unterhaltsverbänden einer Änderung unterziehen will, ist es seine Sache, per Gesetz die Kriterien und Berechnungsweisen dafür vorzugeben.“

Reformgedanken zum alten Rollenverständnis
Derzeit prüft das Bundesjustizministerium, welcher Änderungsbedarf im Scheidungsrecht besteht. Etwa, „ob bei der praktischen Umsetzung der Unterhaltsrechtsreform Effekte aufgetreten sind, die nicht beabsichtigt waren“, wie Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu Wochenbeginn mitteilte. Beispiel eins: Unterhalt bei alten Ehen. Für das Justizministerium sollten Ehepartner nach langer Ehedauer besonderen Schutz genießen. „Zwar stehen Ehepartner nach der Scheidung stärker als früher in der Verantwortung, ihnen darf aber auch nicht zu viel zugemutet werden“, sagte die Ministerin zu Wochenanfang. Beispiel zwei: Unterhalt bei kleinen Kindern. Derzeit besteht ein Unterhaltsanspruch für Elternteile, die das gemeinsame Kind betreuen, nur bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Ob die Mutter eines fünfjährigen Teilzeit oder Vollzeit arbeiten muss, ist derzeit Ansichtssache des jeweiligen Richters. Eine einheitliche Grundregel gibt es seit 2008 nicht mehr.

An der Unterhaltsreform, die Geschiedenen einen Neustart mit einer zweiten Familie ermöglichen will, hält die Ministerin grundsätzlich fest.

Den Weg, den der Bundesgerichtshof vorgeschlagen hatte, will man indes nicht einschlagen. Wie FOCUS Online aus dem Ministerium erfuhr, gibt es derzeit keine Bestrebungen, das Modell des BGH zu kodifizieren.

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-21395/unterhalt-was-plant-das-justizministerium_aid_601006.html

Wer Änderungen möchte, muss auch angemessen fordern, daher...

Kritiker, Monday, 21.02.2011, 09:36 (vor 5443 Tagen) @ adler

... daher im Falle einer Scheidung, keine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung.

Allenfalls in Härtefällen evt. für eine kurze Übergangsfrist.

Kindesunterhalt ist zu halbieren.

Keine Zugewinngemeinschaft, wer bezahlt, dem gehören die Güten auch.

Grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht.

Eigenvorbehalt im Falle von Kindesunterhalt für den Zahlpflichtigen ist auf mind. 1200,- EUR/mtl. anzuheben, es kann kein fiktives Einkommen angenommen werden, es kann keine Verpflichtungen Einkommen zu erwirtschaften auferlegt werden.

Kindesunterhalt ist an Kindesumgang geknüpft, bei Umgangsboykott erlicht die Kindesunterhaltspflicht, die Strafbarkeit des Boykottes bleibt davon unberührt.

Bei Geburt wird automatisch ein Abstammungstest durchgeführt, für Vater und Mutter.

Vergewaltigung in der Ehe/Partnerschaft stellt keinen eigenen Straftatbestand mehr dar.

Der Begriff "Ehe" wird rechtlich nur für eine Partnerschaft zwischen Mann und Frau geführt, alles andere darf sich nennen wie es den Partnern beliebt und kann nicht vor dem Standesamt geschlossen werden, sondern als privater Vertrag vor einem Notar oder RA.

Die Homoadoption wird solange ausgesetzt wie genug adoptionsbereite Ehepaare zur Verfügung stehen

Außerdem: Gewaltschutzgesetz in jetziger Forum ist abzuschaffen.

Kritiker, Monday, 21.02.2011, 09:47 (vor 5443 Tagen) @ Kritiker

- kein Text -

Einmal Frau Doktor - Immer Frau Doktor?

Holger, Monday, 21.02.2011, 14:04 (vor 5443 Tagen) @ adler

Ich hatte hier vor längerer Zeit in einem aufwendigen Aufsatz den Sachstand in der Jurisprudenz bezüglich der fehlenden rechtsethischen Begründbarkeit des gesamten Unterhaltsrechts berichtet. Weiterhin nahezu einhellige Meinung: das gesamte Unterhaltsrecht ist verfassungswidrig und war von vorneherein auf die Begünstigung der Exe ausgelegt.
Eine sehr brauchbare Zusammenfassung der wesentlichen Argumente findet sich hier:
http://www.reference-global.com/doi/abs/10.1515/JURU.2008.309, leider jetzt kostenpflichtig, vielleicht findet einer einen link auf den Artikel in der juristischen Rundschau.
Noch besser ist Friedenberger, die Rechte der Frauen. Leider steht der link von dfuiz nicht mehr vielleicht weiß ihn einer.
Bitte kräftig suchen, kann dann mein Archiv auf Vordermann bringen.

Das BVerfG ist ein von den Politgangstern bestellter Rechtfertigungsverein, dessen Afterkriecher dereinst vor ein Standgericht gestellt werden müssen wegen Hochverrat und Zerstörung der Rechtsordnung

Die Suche hat ein Ende

Rainer ⌂, Monday, 21.02.2011, 15:24 (vor 5443 Tagen) @ Holger

Bitte kräftig suchen, kann dann mein Archiv auf Vordermann bringen.

Schon mal bei WikiMANNia nachgesehen;-)

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Die Suche hat ein Ende

Holger, Monday, 21.02.2011, 20:02 (vor 5443 Tagen) @ Rainer

Schon mal bei WikiMANNia nachgesehen;-)
Rainer

Klar. Hab ich Tomaten auf den Augen?

Die Suche hat ein Ende

Rainer ⌂, Monday, 21.02.2011, 20:39 (vor 5443 Tagen) @ Holger

Klar. Hab ich Tomaten auf den Augen?

Warum fragst du dann nach "Friedenberger, die Rechte der Frauen"?

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

powered by my little forum