Gesetzesvorlage Vaterschaftstests
Odin, Tuesday, 27.03.2007, 17:50 (vor 6841 Tagen)
Zypries präsentiert neues Gesetz
Rechte zweifelnder Väter werden gestärkt
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert ein neues Gesetz zur gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft vorgelegt. Männer haben demnach künftig einen Anspruch auf Klärung ihrer Vaterschaft. Heimliche Gentests bleiben aber verboten.
Speichelprobe von einem Schnuller Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Heimliche Vaterschaftstests soll es nicht mehr geben]
Künftig soll es ein neues separates Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft geben. Ob er die Vaterschaft schließlich auch anfechten möchte, muss ein weiteres Verfahren klären. Männer haben dann ohne weitere Voraussetzung einen Anspruch darauf, dass das Kind beziehungsweise dessen Mutter Genmaterial für einen Vaterschaftstest zur Verfügung stellt und können diesen Anspruch im Falle einer Weigerung von Mutter oder potenziellem Kind über das Familiengericht einholen.
Nach diesem Verfahren kann der Betroffene dann entscheiden, ob er zusätzlich vor Gericht die Vaterschaft anfechten möchte. Er erhält aber auch die Möglichkeit, die Situation in der Familie wie bisher zu belassen, auch wenn die Vaterschaft nicht festgestellt wurde.
Unterhalt für "Kuckuckskind" kann weiter gezahlt werden
Bislang waren Männer darauf angewiesen, bei Zweifeln an ihrer Vaterschaft sofort eine Anfechtungsklage einzureichen. Wurde die Vaterschaft ausgeschlosssen, so verlor das Kind automatisch den Unterhaltsanspruch.
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6561098_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
--
Odin statt Jesus!
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Faules Ei (n.T.)
Piefke, Tuesday, 27.03.2007, 17:59 (vor 6841 Tagen) @ Odin
Zypries präsentiert neues Gesetz
Rechte zweifelnder Väter werden gestärktBundesjustizministerin Brigitte Zypries hat wie vom
Bundesverfassungsgericht gefordert ein neues Gesetz zur gerichtlichen
Feststellung der Vaterschaft vorgelegt. Männer haben demnach künftig einen
Anspruch auf Klärung ihrer Vaterschaft. Heimliche Gentests bleiben aber
verboten.Speichelprobe von einem Schnuller Großansicht des Bildes
[Bildunterschrift: Heimliche Vaterschaftstests soll es nicht mehr geben]
Künftig soll es ein neues separates Verfahren zur Feststellung der
Vaterschaft geben. Ob er die Vaterschaft schließlich auch anfechten
möchte, muss ein weiteres Verfahren klären. Männer haben dann ohne weitere
Voraussetzung einen Anspruch darauf, dass das Kind beziehungsweise dessen
Mutter Genmaterial für einen Vaterschaftstest zur Verfügung stellt und
können diesen Anspruch im Falle einer Weigerung von Mutter oder
potenziellem Kind über das Familiengericht einholen.Nach diesem Verfahren kann der Betroffene dann entscheiden, ob er
zusätzlich vor Gericht die Vaterschaft anfechten möchte. Er erhält aber
auch die Möglichkeit, die Situation in der Familie wie bisher zu belassen,
auch wenn die Vaterschaft nicht festgestellt wurde.
Unterhalt für "Kuckuckskind" kann weiter gezahlt werdenBislang waren Männer darauf angewiesen, bei Zweifeln an ihrer Vaterschaft
sofort eine Anfechtungsklage einzureichen. Wurde die Vaterschaft
ausgeschlosssen, so verlor das Kind automatisch den Unterhaltsanspruch.http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6561098_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
Gesetzesvorlage Vaterschaftstests
Christine
, Tuesday, 27.03.2007, 22:37 (vor 6841 Tagen) @ Odin
Zypries präsentiert neues Gesetz
Rechte zweifelnder Väter werden gestärktBundesjustizministerin Brigitte Zypries hat wie vom
Bundesverfassungsgericht gefordert ein neues Gesetz zur gerichtlichen
Feststellung der Vaterschaft vorgelegt. Männer haben demnach künftig einen
Anspruch auf Klärung ihrer Vaterschaft. Heimliche Gentests bleiben aber
verboten.Speichelprobe von einem Schnuller Großansicht des Bildes
[Bildunterschrift: Heimliche Vaterschaftstests soll es nicht mehr geben]
Künftig soll es ein neues separates Verfahren zur Feststellung der
Vaterschaft geben. Ob er die Vaterschaft schließlich auch anfechten
möchte, muss ein weiteres Verfahren klären. Männer haben dann ohne weitere
Voraussetzung einen Anspruch darauf, dass das Kind beziehungsweise dessen
Mutter Genmaterial für einen Vaterschaftstest zur Verfügung stellt und
können diesen Anspruch im Falle einer Weigerung von Mutter oder
potenziellem Kind über das Familiengericht einholen.Nach diesem Verfahren kann der Betroffene dann entscheiden, ob er
zusätzlich vor Gericht die Vaterschaft anfechten möchte. Er erhält aber
auch die Möglichkeit, die Situation in der Familie wie bisher zu belassen,
auch wenn die Vaterschaft nicht festgestellt wurde.
Unterhalt für "Kuckuckskind" kann weiter gezahlt werdenBislang waren Männer darauf angewiesen, bei Zweifeln an ihrer Vaterschaft
sofort eine Anfechtungsklage einzureichen. Wurde die Vaterschaft
ausgeschlosssen, so verlor das Kind automatisch den Unterhaltsanspruch.http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6561098_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
Die ZEIT hat gerade hier einen Bericht geschrieben, in dem folgendes steht:
[Zitat]
Aufkommen muss für die Gerichtskosten wie bei jedem zivilrechtlichen Verfahren derjenige, der den Prozess verliert. Stellt sich heraus, dass ein Mann tatsächlich betrogen wurde, könne er die Mutter natürlich auf Rückzahlung von Unterhalt verklagen, betonte Zypries.
[Ende]
Welchen Unterhalt meint sie denn? KU könnte der Vater ja theoretisch nur von dem Kind zurückholen, oder?
Meint Zypries vielleicht den Ehegattenunterhalt? Wohl kaum, oder?
Fragen über Fragen...
Gruß - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Gesetzesvorlage Vaterschaftstests
barbarossa, Tuesday, 27.03.2007, 23:33 (vor 6841 Tagen) @ Christine
Welchen Unterhalt meint sie denn? KU könnte der Vater ja theoretisch nur
von dem Kind zurückholen, oder?
Meint Zypries vielleicht den Ehegattenunterhalt? Wohl kaum, oder?
Fragen über Fragen...Gruß - Christine
Das ist Sand für die Augen der Öffentlichkeit, der scheinheilig vorgetragen auf alle Nicht-Betroffenen wie Puderzucker wirkt. Wie immer, wenn Zypresse die Bühne betritt.
Gesetzesvorlage Vaterschaftstests
Nihilator
, Bayern, Wednesday, 28.03.2007, 03:14 (vor 6841 Tagen) @ Christine
Hi ChrisTine,
Welchen Unterhalt meint sie denn? KU könnte der Vater ja theoretisch nur
von dem Kind zurückholen, oder?
Meint Zypries vielleicht den Ehegattenunterhalt? Wohl kaum, oder?
Fragen über Fragen...
wohl kaum. Denn der EU wird ja von der Vaterschaft überhaupt nicht tangiert.
Ich bin sicher, dieses Monster von Hybris hat innerlich gegrinst, als sie das ankündigte. Denn sie weiß ganz genau, daß ein betrogener Vater NULL CHANCE hat, von einem Kind eine Rückzahlung zu bekommen. Einzig und allein vom tatsächlichen Vater wird dieser Anspruch eingetrieben werden können, ganz so, wie bisher auch.
Gruß,
nihi
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
Gesetzesvorlage Vaterschaftstests
Adam, Wednesday, 28.03.2007, 12:34 (vor 6840 Tagen) @ Christine
[Zitat]
Aufkommen muss für die Gerichtskosten wie bei jedem zivilrechtlichen
Verfahren derjenige, der den Prozess verliert. Stellt sich heraus, dass
ein Mann tatsächlich betrogen wurde, könne er die Mutter natürlich auf
Rückzahlung von Unterhalt verklagen, betonte Zypries.
[Ende]Welchen Unterhalt meint sie denn? KU könnte der Vater ja theoretisch nur
von dem Kind zurückholen, oder?
Das ist eine erstaunlich sachfremde Aussage von der Zypresse. Mutti zahlt nie etwas zurück! Wo kämen wir denn da hin?
Heute schon ist es so, daß wegen Nicht-Vaterschaft zuviel gezahlter Unterhalt NUR beim wirklichen VATER geltend gemacht werden kann! D.h. bin ich nicht der Vater und Mutti weiß auch nicht mehr so richtig, wer es denn gewesen sein könnte, so gibt es auch kein Geld zurück.
Basta
Adam
Gesetzesvorlage Vaterschaftstests
Christine
, Wednesday, 28.03.2007, 13:22 (vor 6840 Tagen) @ Adam
[Zitat]
Aufkommen muss für die Gerichtskosten wie bei jedem zivilrechtlichen
Verfahren derjenige, der den Prozess verliert. Stellt sich heraus, dass
ein Mann tatsächlich betrogen wurde, könne er die Mutter natürlich auf
Rückzahlung von Unterhalt verklagen, betonte Zypries.
[Ende]
Welchen Unterhalt meint sie denn? KU könnte der Vater ja theoretisch
nur
von dem Kind zurückholen, oder?
Das ist eine erstaunlich sachfremde Aussage von der Zypresse. Mutti zahlt
nie etwas zurück! Wo kämen wir denn da hin?
Heute schon ist es so, daß wegen Nicht-Vaterschaft zuviel gezahlter
Unterhalt NUR beim wirklichen VATER geltend gemacht werden kann! D.h. bin
ich nicht der Vater und Mutti weiß auch nicht mehr so richtig, wer es denn
gewesen sein könnte, so gibt es auch kein Geld zurück.
Basta
Adam
Es geht ja noch weiter und folgendes ist genau der Punkt, über den viele Väter wieder stolpern werden:
[Zitat]
Es sei kein Grund vorstellbar, warum dem Vater ein Test verweigert werden könne, sagte Zypries. Nur eine Ausnahme soll es geben: Das Kindeswohl dürfe nicht tangiert werden. Für ein Kind sei es zutiefst verunsichernd, wenn es erfahre, dass der Vater gar nicht sein Vater sei, begründete Zypries entsprechende Härteklauseln. Deswegen müsse zunächst sichergestellt werden, dass das Kind das Ergebnis auch aushalten könne. Sei dies nicht gewährleistet, könne das Gericht entscheiden, dass der Test erst zu einem späteren Zeitpunkt - wenn er dem Kind zumutbar erscheint - durchgeführt werden dürfe.
[Ende]
Damit sind dem Mißbrauch wieder Tür und Tor geöffnet, denn wer entscheidet letztendlich, ob das Kindeswohl tangiert ist? Mütter, JÄ, Gutachter und Richter, also alles beim alten...
[Zitat]
Anders als bei der bisherigen Vaterschaftsanfechtung hat das neue Verfahren zunächst keine rechtlichen Folgen. Der Vater kann sich also im Anschluss an das Ergebnis überlegen, ob er trotzdem der soziale Vater seines Kindes bleiben will, auch wenn er nicht der biologische ist. Auf diese Weise wolle man Männern die Möglichkeit geben, sich auch nach dem Test für die langjährig gewachsene Beziehung zu dem Kind, das nicht ihres ist, zu entscheiden, so die Ministerin.
Die Durchführung eines Abstammungstestes ist dem Entwurf zufolge jederzeit möglich. Stellt sich dabei heraus, dass der Betreffende nicht der Vater ist, hat er zwei Jahre lang Zeit, sich zu überlegen, ob er die Vaterschaft anfechten will oder nicht.
[Ende]
Spätestens nach einem negativen Bescheid wird sich wohl das JA einschalten und dem "Vater" plötzlich erklären, wie "wichtig" er für das Kind ist und nachdem sich viele Väter dann haben erweichen lassen und 2 Jahre herum sind, kann Frau sich dann scheiden lassen und Vater muß weiter zahlen.
Gruß - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Gesetzesvorlage Vaterschaftstests
Lude, Tuesday, 27.03.2007, 23:17 (vor 6841 Tagen) @ Odin
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat wie vom
Bundesverfassungsgericht gefordert ein neues Gesetz zur gerichtlichen
Feststellung der Vaterschaft vorgelegt. Männer haben demnach künftig einen
Anspruch auf Klärung ihrer Vaterschaft. Heimliche Gentests bleiben aber
verboten.
Was soll der Quatsch. Private Vaterschaftstest waren noch nie verboten. "Heimliche Gentests" nennt sich der Verfolgungswahn von Oma Zypries.
Gesetzesvorlage Vaterschaftstests
Maesi, Wednesday, 04.04.2007, 01:37 (vor 6834 Tagen) @ Odin
Hallo zusammen
Zypries präsentiert neues Gesetz
Rechte zweifelnder Väter werden gestärktBundesjustizministerin Brigitte Zypries hat wie vom
Bundesverfassungsgericht gefordert ein neues Gesetz zur gerichtlichen
Feststellung der Vaterschaft vorgelegt. Männer haben demnach künftig einen
Anspruch auf Klärung ihrer Vaterschaft. Heimliche Gentests bleiben aber
verboten.Speichelprobe von einem Schnuller Großansicht des Bildes
[Bildunterschrift: Heimliche Vaterschaftstests soll es nicht mehr geben]
Künftig soll es ein neues separates Verfahren zur Feststellung der
Vaterschaft geben. Ob er die Vaterschaft schließlich auch anfechten
möchte, muss ein weiteres Verfahren klären. Männer haben dann ohne weitere
Voraussetzung einen Anspruch darauf, dass das Kind beziehungsweise dessen
Mutter Genmaterial für einen Vaterschaftstest zur Verfügung stellt und
können diesen Anspruch im Falle einer Weigerung von Mutter oder
potenziellem Kind über das Familiengericht einholen.Nach diesem Verfahren kann der Betroffene dann entscheiden, ob er
zusätzlich vor Gericht die Vaterschaft anfechten möchte. Er erhält aber
auch die Möglichkeit, die Situation in der Familie wie bisher zu belassen,
auch wenn die Vaterschaft nicht festgestellt wurde.
Unterhalt für "Kuckuckskind" kann weiter gezahlt werdenBislang waren Männer darauf angewiesen, bei Zweifeln an ihrer Vaterschaft
sofort eine Anfechtungsklage einzureichen. Wurde die Vaterschaft
ausgeschlosssen, so verlor das Kind automatisch den Unterhaltsanspruch.http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6561098_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
Eine Mogelpackung! Der Mann, der in einem oeffentlichen Gerichtsverfahren Zweifel an seiner Vaterschaft aeussert, tut dies im vollen Bewusstsein, seine Familie damit aufs Spiel zu setzen. Die meisten Vaeter werden sowas kaum aufgrund eher vager Verdachtsmomente tun. Der Schluessel zum Schutz der Familie vor unbegruendeten Vaterschaftszweifeln ist der diskrete Vaterschaftstest ohne Einbezug der Mutter. Das weiss natuerlich auch Frau Zypries ganz genau und spekuliert darauf, dass die Vaeter ihre Familie grossmehrheitlich denn doch nicht einer solchen Belastungsprobe aussetzen wollen. Tun sie es doch, dann sind sie die Buhmaenner, die die Familie zerstoert haben und nicht etwa ein Gesetz, welches als Preis fuer die vaeterliche Gewissheit die Beschaedigung einer intakten Familie heraufbeschwoert. Das Gesetz nuetzt also bloss jenen skrupellosen Vaetern, denen das Wohlergehen ihrer Familie ziemlich egal ist. Dem zweifelnden, skrupelbehafteten Durchschnittsvater bleibt hingegen weiterhin nur entweder mit seinen Zweifeln zu leben oder aber den zukuenftig illegalen Weg der Vaterschaftsfeststellung ohne familienzerstoerendes Gerichtsverfahren zu beschreiten.
Mir zeigt das einmal mehr die Kaltschnaeuzigkeit der Justizministerin. Der naemlich sind die Familien ebenso egal wie sie den faktischen Hauptprofiteuren, den skrupellosen Vaetern, egal sind; sonst wuerde sie ja nicht ein solch zynisches Gesetz anzetteln, das das Hauptproblem (naemlich die Garantie der Diskretion im Interesse einer unbeschaedigten Familie bei positivem Testergebnis) gar nicht loest. Dabei waere dieses Problem einfach zu loesen mit einem Vaterschaftstest, bei dem zur Sicherstellung der Datenanonymitaet ein Vertrauensarzt oder meinetwegen eine oeffentliche Beratungsstelle zwischengeschaltet waere, welche gegenueber dem Testunternehmen als Auftraggeber auftraete. Neben der vollstaendigen Datenanonymisierung gegenueber dem Testunternehmen liesse sich dadurch nicht bloss die Rechtmaessigkeit des vaeterlichen Begehrens durch Identifizierung des Antragstellers gewaehrleisten, es koennte auch verhindert werden, dass irgendwelche andere Daten als das nackte Vaterschaftstestergebnis an den zweifelnden Vater ausgehaendigt wuerden. Die Diskretion waere vollauf sichergestellt, und bei negativem Testergebnis koennte der betroffene Mann noch immer den Rechtsweg beschreiten, sofern er das will; dass in diesem Fall im Rahmen eines formellen Verfahrens nochmals ein gerichtsverwertbarer Vaterschaftstest angeordnet werden muesste, ist IMHO nicht weiter schlimm.
Nur liegt ein solch einfaches und obendrein wesentlich billigeres Vorgehen (keine aufwendige Gerichtsverhandlung) offensichtlich nicht im Interesse der Justizministerin. Ihr Ziel ist vielmehr, dass moeglichst wenige Vaeter ihre Zweifel ueberhaupt ausraeumen (oder aber bestaetigen) lassen. Denn wenn tatsaechlich etwa 10% der mutmasslichen Vaeter in der Bevoelkerung nicht die biologischen Vaeter sind, dann haette der Staat ein riesiges Problem, wenn eine erhebliche Zahl von Vaetern einen vereinfachten, diskreten Vaterschaftstest in Anspruch naehme und sich dabei herausstellte, dass 10% (oder sogar noch mehr) davon gar nicht die leiblichen Vaeter ihrer Kinder sind. Die biologischen Vaeter waeren im Nachhinein, wenn ueberhaupt, nur schwer und unter grossem finanziellem Aufwand zu eruieren und hernach haftbar zu machen. Ergo muesste wohl der Staat als Zahlvater einspringen, denn auf laengere Sicht liesse sich auch mit rigiden Gesetzen die Ungerechtigkeit nicht aufrechterhalten, dass Vaeter fuer Kinder zu zahlen haetten, die gar nicht von ihnen abstammen. Sowas wuerde das fundamentale Gerechtigkeitsgefuehl weiter Teile der Bevoelkerung aufs Groebste verletzen - wenn auch, wie es scheint, das Gerechtigkeitsgefuehl von gewissen Justizministerinnen davon absolut unberuehrt bleibt.
Bei einem frei verfuegbaren (legalen oder illegalen) Vaterschaftstest ist der kurzfristige gesellschaftliche Schaden wahrscheinlich betraechtlich, denn jedes ruchbar gewordene Kuckuckskind wird das Vertrauen der Maenner in ihre Partnerinnen weiter untergraben. Betrogene Vaeter, denen man ein Kind untergeschoben hat, werden in der oeffentlichen Wahrnehmung so alltaeglich wie Ladendiebstaehle und damit werden natuerlich auch die Zweifel der Vaeter gegenueber den Kindsmuettern zur reinen Routine. Die destabilisierende Wirkung auf saemtliche Partnerschaftsformen in der Gesellschaft wird kaum ausbleiben. Das ist aber auch der einzige Grund, der gegen den fuer jedermann erhaeltlichen Vaterschaftstest spricht. Ob allerdings die Verschleierung der Wahrheit in so vielen Einzelfaellen aus Gruenden der Staatsraeson aufrechterhalten werden kann, halte ich fuer sehr fraglich. V.a. bin ich aber fest davon ueberzeugt, dass langfristig die Wahrheit besser als die Luege ist. Luegen haben bekanntlich kurze Beine, auf jeden Fall kuerzere als die Wahrheit.
In einem irrt Frau Zypries jedenfalls gewaltig! Ihr Kalkuel wird nicht aufgehen, denn das Verbot funktioniert nur, wenn es auf der gesamten Welt gilt und durchgesetzt wird. Der Widerstand gegenueber einer staatlich verordneten Verschleierung der Wahrheit hat etwas Anarchisches an sich, das sich nicht so leicht unter Kontrolle bringen laesst. Nichts einfacher als das: eine Speichelprobe vom Kind (ausgespuckter Kaugummi reicht schon) und von sich selbst entnehmen, das Ganze an ein Testunternehmen in einem Staat (z.B. NL, USA oder meinetwegen auch China) senden, in dem solche Vaterschaftstests legal oder zumindest nicht gesetzlich geregelt sind, ein paar Wochen warten und schwupp hat mann Gewissheit und kann der Justizministerin eine lange Nase drehen. Um sowas erfolgreich zu unterbinden, muessten staatliche Stellen systematisch die Post ins Ausland kontrollieren. Soweit sind wir mit dem Schnueffelstaat aber noch nicht - mit Betonung auf 'noch nicht'.
Gruss
Maesi
16 Argumente für einen obligatorischen Abstammungstest
Christine
, Wednesday, 04.04.2007, 10:46 (vor 6833 Tagen) @ Maesi
Hallo Maesi,
die Ausarbeitung Deiner Argumente gefällt mir wie immer sehr gut.
MANNdat hat dazu ebenfalls etwas ausgearbeitet, was hier zu finden ist.
Dazu werde ich allerdings noch einen Extra-Thread eröffnen, damit es wahr genommen wird.
Gruß - Christine
--
7. Familienbericht http://dip.bundestag.de/btd/16/013/1601360.pdf
Seite 234, Familienarbeit: - Väter 70 Std. - Mütter 46 Std.
Siehe auch: http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=12360
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein