TOPNEWS: "Superprovisorische" Verfügung der Frauenhäuser ABGEWIESEN!
Vor einiger Zeit sorgte die IGAF in der Schweiz für einen kollektiven (feministischen) Aufschrei! Sie wollte die Adressen aller schweizerischen Frauenhäuser veröffentlichen und somit ein wichtiges Standbein des Staatsfeminismus zerschlagen.
Darauf haben die Pudel und Feministen mit einer "superprovisorischen" Verfügung reagiert, welche es uns hätte verbieten sollen, die Adressen zu veröffentlichen. Wir gingen dagegen vor Gericht, denn wir lassen uns von Feministen nicht ans Bein pinkeln.
Nun hat das Luzerner Gericht bekannt gegeben, dass es diese "superprovisorische" Verfügung abgewiesen hat! Es ist somit nicht mehr strafbar, die Adressen der Frauenhäuser zu veröffentlichen!
Offensichtlich ist der Staatsfeminismus doch nicht so versiert, wenn es um die Manipulation schweizerischer Justiz zu seinen eigenen Gunsten geht ....
René wird im Verlauf des Tages noch eine Meldung mit weiteren Details auf unsere Homepage schalten. Schaut also vorbei!
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"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis
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Manifold,
18.02.2011, 13:09
- Herzlichen Glückwunsch! .... und ran mit den Adressen an die Pinnwand! -
FEMhunter,
18.02.2011, 13:30
- Mischen is possible - Bero, 18.02.2011, 14:10
- Sieeeeggggg! Vielen Dank! - MarieMeierMitEier, 18.02.2011, 14:29
- Glückwunsch und Dank in die Schweiz ! kt
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Timothy,
18.02.2011, 18:07
- Herzlichen Glückwunsch! .... und ran mit den Adressen an die Pinnwand! -
FEMhunter,
18.02.2011, 13:30