Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mitzeichnungsverhinderung durch Demokratie!

Michael Baleanu, Friday, 18.02.2011, 09:53 (vor 5446 Tagen) @ FEMhunter

Der Deutsche Bundestag hat mich vom Petitionsforum "verbannt"! Mein
besonderer Freund dort war der löschsüchtige Moderator6 ! Ich habe
jetzt dem Bundestag geschrieben, dass ich es nicht akzeptiere, wenn ich
nicht mal mehr "mitzeichnen" kann, selbst wenn mein feminismuskritisches
Diskussionsverhalten nicht erwünscht ist. Also Michael so siehst du mal,
selbst wenn ich jetzt sofort mitzeichnen wollen würde, die Demokratie
verhindert das. In Deutschland ist alles noch HEIL!

Mit Demokratie hat das wenig zu tun, eher mit dieser Geisteshaltung: Bescheuertheit, von Rainer Paris.

Das mit dem HEIL-Sein halte ich für ein Gerücht ;-)).

Wenn sich bereits die Juristen gegenseitig Schwachsinn vorwerfen:

Das Volumen der magna bona ist reziprok proportional der intellektuellen Kapazität des produzierenden Agronomen.

(Hier die Übersetzung des BGH-Leidsatzes aus XII ZR 202/08 "Ob bei fehlendem Geschwurbel eine Herabsetzung des Geschwürbelchens nach dem allergrößten Geschwurbel auf ein nicht ganz so großes Geschwurbel in Betracht kommt, ist gem § 1578 b Abs. 1 Satz 1 BGB im Wege einer umfassenden Billigkeitsabwägung zu bestimmen, die dem Tatrichter obliegt. Der hat unter Zuhilfenahme von Hühnerblut, Kaffeesatz und Gänseknochen unter Beachtung der zwischen den Komponenten bestehenden Beziehungen, so vorhanden, oder auch nicht, nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden, wobei offen bleiben kann, wie groß sein Wissen sein muss und wie abgehärtet sein Gewissen sein darf, denn das ist Wurst: Die Nichtzulassungsbeschwerde gibt es nämlich bis auf Weiteres nicht mehr, und Ihr könnt nichts gegen unsere glorreiche Rechtsprechung tun. Ätsch.")

Das BVerfG lästert ja auch über den BGH:

"Die zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen“ unter Anwendung der Berechnungsmethode der sogenannten Dreiteilung löst sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts und ersetzt es durch ein eigenes Modell. Mit diesem Systemwechsel überschreitet die neue Rechtsprechung die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verletzt die von Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG)."

Das BVerfG vergisst dabei, dass es durch seine Rechtsprechung, genau das macht, was es dem BGH vorwirft. Denn im §1569 BGB steht geschrieben:

"Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften."

Da aber die Ehefrau in der genannten Entscheidung, ein fiktives Einkommen angerechnet bekam, hat das BVerfG "die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschritten":

Denn Unterhalt steht einem Ex-Ehegatten zu, nur wenn er außerstande ist. Wenn sie aber fiktives Einkommen angerechnet bekommt, ist sie arbeitsfähig, also alles andere als außerstande.

Damit hat auch das BVerfG den Wortlaut des § 1569 BGB nach Gutdünken ausgelegt.

Was soll man aber von all den Juristen erwarten, die nicht einmal erkennen können, dass § 1626 BGB die Väter nicht ehelicher Kinder DISKRIMINIERT.

Daher bleibt uns nichts anderes, als sich immer wieder gegen den Unsinn, den die da oben verzapfen, zu wehren.

Ich hatte mich mit dem Mod 6 mal telefonisch unterhalten. Habe ihn nicht angeraunzt, aber meine Meinung gesagt. Meine Kommentare bleiben nun drin.

Auf Deine Erfahrung hin, werde ich im Bundestag anrufen und nachfragen wie das ist mit der Mitzeichnung, wenn man ausgesperrt wird.

Was hindert die Leser dieser Zeilen daran, dies ebenfalls zu tun?

Vor meinem Beleidigungsprozess hatten offensichtlich viele beim AG angerufen, um sich zu erkundigen, ob die Verhandlung auch wirklich stattfindet ;-)). Ich bin nicht straffrei ausgegangen - da man einen Anwalt der Prozessbetrug begangen hat nicht straffrei als "Organ der Unrechtspflege" bezeichnen bzw. seine "Hirneinschaltung" bei Gericht beantragen darf - aber ich habe nicht die Strafe bekommen, die ich als No-Name bekommen hätte. Eben durch die Telefonaktion.

So haben es auch die Feministinnen gemacht!

Gruß
Michael


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