Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Euro Job für Schwangere

Zauberküchenmeister, Abort(nung), Friday, 18.02.2011, 05:11 (vor 5446 Tagen)

http://www.flegel-g.de/2011-02-17-arbeitslose-schwangere.html

Also besser mit Hartz-IV nicht schwanger werden

Kein Entsetzen: Die waren vor 6 Jahren schon deutlich weiter ...

FEMhunter, Friday, 18.02.2011, 09:35 (vor 5446 Tagen) @ Zauberküchenmeister

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeitslosengeld-alg-ii/31743-anhoerung-wegen-zinseinkuenfte.html

Hallo zusammen

Heute (ja, es ist mal wieder Samstag) bekam ich einen Brief meiner SB. Ich muß den mal kurz abtippern, weil just gestern mein Scanner kaputt gegangen ist

Arbeitslosengeld II
hier: Anhörung gem. § 24 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Sehr geehrte Frau XXX,

Sie haben im Dezember 2005 einen Zinsertrag in Höhe von 96,30 Euro auf Ihrem Sparbuch gutgeschrieben bekommen. Wir müssen davon ausgehen, dass Sie über diesen Zinsertrag sofort verfügen können.

Dadurch können die Tatbestände des § 48 Abs. 1 SGB X bzw. § 45 Abs. 2 SGB X erfüllt sein.

Ich habe zu prüfen, ob die Leistungsbewilligung ganz oder teilweise für die Zeit vom 01.12.2005 bis 31.12.2005 in Höhe von 56,13 Euro aufgehoben und die gezahlte Leistung gem. 50 SGB X erstattet werden muss.

Bevor ich eine Entscheidung treffe, gebe ich Ihnen Gelegenheit, sich zu oben genannten Tatsachen zu äußern. Ihre Stellungnahme ist schriftlich abzugeben.- Eine Verpflichtung zur Äußerung besteht nicht.

Sollte mir bis spätestens 15.12.2006 keine Äußerung vorliegen, gehe ich davon aus, dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen. In diesem Falle wird Ihnen noch ein gesonderter Bescheid zugehen.

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