Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Aufruf: Petition gegen die Düsseldorfer Tabelle hinten durch die Brust ins Auge!

Michael Baleanu, Friday, 18.02.2011, 02:32 (vor 5447 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

endlich eine Petition, die, wenn sie durchschlägt, die Düsseldorfer Tabelle, (das DDT für das Volk) obsolet machen könnte:

Der Petent fordert, dass:

"...werden die Wohnungen der Personensorgeberechtigten von dem Minderjährigen paritätisch benutzt, sind beide Wohnungen Hauptwohnungen."

Ein Blick in
§ 1612a
Mindestunterhalt minderjähriger Kinder
(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen.

lässt uns erahnen was folgt:

Da das Kind kein Elternteil mehr hat, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, schuldet keiner der beiden dem anderen Unterhalt!!!!

Also nicht nur gemeinsames Sorgerecht, sondern auch doppelter Wohnsitz fordern liebe Leut!!

Bitte, bitte, macht die Petition publik!!

Wenn innerhalb von 2 (zwei) Wochen 50000 Unterschriften zusammenkommen, muss die Petition im Plenum bearbeitet werden.

Das ist die absolute Chance!!!

Bitte auf allen Seiten bekannt machen!!!

Damit kriegen wir auch das gemeinsame Sorgerecht und die 50/50-Regelung auf einen Schlag durch.

Bitte, handelt jetzt!!!

Gruß

Michael

Mitzeichnungsverhinderung durch Demokratie!

FEMhunter, Friday, 18.02.2011, 09:03 (vor 5446 Tagen) @ Michael Baleanu

Der Deutsche Bundestag hat mich vom Petitionsforum "verbannt"! Mein besonderer Freund dort war der löschsüchtige Moderator6 ! Ich habe jetzt dem Bundestag geschrieben, dass ich es nicht akzeptiere, wenn ich nicht mal mehr "mitzeichnen" kann, selbst wenn mein feminismuskritisches Diskussionsverhalten nicht erwünscht ist. Also Michael so siehst du mal, selbst wenn ich jetzt sofort mitzeichnen wollen würde, die Demokratie verhindert das. In Deutschland ist alles noch HEIL!

Mitzeichnungsverhinderung durch Demokratie!

Michael Baleanu, Friday, 18.02.2011, 09:53 (vor 5446 Tagen) @ FEMhunter

Der Deutsche Bundestag hat mich vom Petitionsforum "verbannt"! Mein
besonderer Freund dort war der löschsüchtige Moderator6 ! Ich habe
jetzt dem Bundestag geschrieben, dass ich es nicht akzeptiere, wenn ich
nicht mal mehr "mitzeichnen" kann, selbst wenn mein feminismuskritisches
Diskussionsverhalten nicht erwünscht ist. Also Michael so siehst du mal,
selbst wenn ich jetzt sofort mitzeichnen wollen würde, die Demokratie
verhindert das. In Deutschland ist alles noch HEIL!

Mit Demokratie hat das wenig zu tun, eher mit dieser Geisteshaltung: Bescheuertheit, von Rainer Paris.

Das mit dem HEIL-Sein halte ich für ein Gerücht ;-)).

Wenn sich bereits die Juristen gegenseitig Schwachsinn vorwerfen:

Das Volumen der magna bona ist reziprok proportional der intellektuellen Kapazität des produzierenden Agronomen.

(Hier die Übersetzung des BGH-Leidsatzes aus XII ZR 202/08 "Ob bei fehlendem Geschwurbel eine Herabsetzung des Geschwürbelchens nach dem allergrößten Geschwurbel auf ein nicht ganz so großes Geschwurbel in Betracht kommt, ist gem § 1578 b Abs. 1 Satz 1 BGB im Wege einer umfassenden Billigkeitsabwägung zu bestimmen, die dem Tatrichter obliegt. Der hat unter Zuhilfenahme von Hühnerblut, Kaffeesatz und Gänseknochen unter Beachtung der zwischen den Komponenten bestehenden Beziehungen, so vorhanden, oder auch nicht, nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden, wobei offen bleiben kann, wie groß sein Wissen sein muss und wie abgehärtet sein Gewissen sein darf, denn das ist Wurst: Die Nichtzulassungsbeschwerde gibt es nämlich bis auf Weiteres nicht mehr, und Ihr könnt nichts gegen unsere glorreiche Rechtsprechung tun. Ätsch.")

Das BVerfG lästert ja auch über den BGH:

"Die zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen“ unter Anwendung der Berechnungsmethode der sogenannten Dreiteilung löst sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts und ersetzt es durch ein eigenes Modell. Mit diesem Systemwechsel überschreitet die neue Rechtsprechung die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verletzt die von Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG)."

Das BVerfG vergisst dabei, dass es durch seine Rechtsprechung, genau das macht, was es dem BGH vorwirft. Denn im §1569 BGB steht geschrieben:

"Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften."

Da aber die Ehefrau in der genannten Entscheidung, ein fiktives Einkommen angerechnet bekam, hat das BVerfG "die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschritten":

Denn Unterhalt steht einem Ex-Ehegatten zu, nur wenn er außerstande ist. Wenn sie aber fiktives Einkommen angerechnet bekommt, ist sie arbeitsfähig, also alles andere als außerstande.

Damit hat auch das BVerfG den Wortlaut des § 1569 BGB nach Gutdünken ausgelegt.

Was soll man aber von all den Juristen erwarten, die nicht einmal erkennen können, dass § 1626 BGB die Väter nicht ehelicher Kinder DISKRIMINIERT.

Daher bleibt uns nichts anderes, als sich immer wieder gegen den Unsinn, den die da oben verzapfen, zu wehren.

Ich hatte mich mit dem Mod 6 mal telefonisch unterhalten. Habe ihn nicht angeraunzt, aber meine Meinung gesagt. Meine Kommentare bleiben nun drin.

Auf Deine Erfahrung hin, werde ich im Bundestag anrufen und nachfragen wie das ist mit der Mitzeichnung, wenn man ausgesperrt wird.

Was hindert die Leser dieser Zeilen daran, dies ebenfalls zu tun?

Vor meinem Beleidigungsprozess hatten offensichtlich viele beim AG angerufen, um sich zu erkundigen, ob die Verhandlung auch wirklich stattfindet ;-)). Ich bin nicht straffrei ausgegangen - da man einen Anwalt der Prozessbetrug begangen hat nicht straffrei als "Organ der Unrechtspflege" bezeichnen bzw. seine "Hirneinschaltung" bei Gericht beantragen darf - aber ich habe nicht die Strafe bekommen, die ich als No-Name bekommen hätte. Eben durch die Telefonaktion.

So haben es auch die Feministinnen gemacht!

Gruß
Michael

Hebe deine Opferakte unbedingt auf!

FEMhunter, Friday, 18.02.2011, 10:01 (vor 5446 Tagen) @ Michael Baleanu

Im nächsten System sind wir damit als Regimekritiker gut raus, daraus resultieren Ehrungen und Pensionsansprüche. Das war immer so, aber man muss das nachweisen können. Wer hier im Forum viel schreibt, der zählt auch als Opfer des Feminismus. Insofern ist die Datensicherung von trel Gold wert.

Juristen sind grundsätzlich PACK, egal auf welcher Seite sie im Gerichtssaal sitzen.

Hebe deine Opferakte unbedingt auf!

Michael Baleanu, Friday, 18.02.2011, 10:36 (vor 5446 Tagen) @ FEMhunter

Juristen sind grundsätzlich PACK, egal auf welcher Seite sie im
Gerichtssaal sitzen.

Ich habe viel kopiert, also wird mich das Schicksal von Guttenbergs ereilen. Daher mache ich mir keine Gedanken über eine eventuelle Pension ;-))

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