Gemeinsames Sorgerecht UND Obhutsrecht!
Man muss auch bemerken, dass Sorgerecht noch lange nicht heisst, dass man die Kinder auch sehen darf. Dafür gibt es das Obhutsrecht. Erst wenn dieses obligatorisch nach der Scheidung 50:50 von Mutter und Vater ausgeübt wird (also 2 Wochen bei der Mutter, dann 2 Wochen beim Vater, z.B.) dann wäre das Problem wirklich gelöst.
Weil heute gibt es genügend Fälle von gemeinsamem Sorgerecht, und der Vater sieht die Kind maximal alle zwei Wochen am Wochenende oder gar nicht, weil die Mutter bockt.
Der Schlüssel ist also gemeinsames Sorgerecht UND Obhutsrecht!
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"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis
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- TOPNEWS: Fünf Seiten Weltwoche-Special zu entsorgten Vätern -
Manifold,
17.02.2011, 01:27
- Es kommt bald ein Umdenken, ganz sicher! -
FEMhunter,
17.02.2011, 13:06
- Gemeinsames Sorgerecht UND Obhutsrecht! - Manifold, 17.02.2011, 15:01
- Es kommt bald ein Umdenken, ganz sicher! -
FEMhunter,
17.02.2011, 13:06