Verhalten bei Verdacht auf eine Straftat
Bei Verdacht auf eine Straftat ist der Bürger verpflichtet eine Anzeige zu erstatten um nicht selbst straffällig zu werden - es könnte zB auch eine unterlassene Hilfeleistung ähnlich der Fahrerflucht werden.
Wenn man aber Anzeige erstattet, macht man sich ebenso straffällig: Denn das Verfahren wird in sehr vielen Fällen nicht geprüft und gilt dann als Verleumdung.
Die Androhung einer Anzeige gilt auch schon als Drohung. Dabei denkt man es würde doch eine Prüfung durch ein Gericht für jemanden der nichts gemacht hat sicherlich nicht zum befürchten sein
Verhalten bei Verdacht auf eine Straftat
Hast Du da auch irgendwelche Quellen dazu? Gerichtsurteile oder Ähnliches?
Gruß, Kurti
Verhalten bei Verdacht auf eine Straftat
Diese Woche läuft ein Prozeß in Wien wo ein Freund eingetunkt wird => egal was er nicht getan hat ist er schuldig.
Er hat gemeinsam Richter des Amtsmißbrauchs angezeigt und bei anderen Behörden (Jugendamt) mit einer Anzeige wegen Amtsmißbrauchs gedroht.
Jetzt steht er deswegen vor Gericht
Verhalten bei Verdacht auf eine Straftat
In Sachsen hat die Generalstaatsanwaltschaft eine Antikorruptionseinheit INES, an die man sich wenden kann. Es klingt im ersten Augenblick grotesk, dass man nach einer Anzeige wg. Amtsmissbrauchs (sowas gibts in mind. 50% aller Fälle/ Dunkelziffer höher) mit "richterlichen Maßnahmen" zu rechnen hat. Leute, dass sind alles Anzeichen einer Diktatur. Jetzt geht es nur gegen Männer, weil die die stärkste Hauptkraft sind, danach sind dann die Frauen dran. Wenn Journalisten erst mal eine Kugel im Kopf haben, so wie das in Russland üblich ist, dann wacht das Volk auf, aber dann ist es zu spät. Hier hat sich ein Staat im Staat gebildet, bessere Menschen als der restliche Abschaum und die haben ihre Reviere klar abgesteckt.