Verhalten bei Verdacht auf eine Straftat
Bei Verdacht auf eine Straftat ist der Bürger verpflichtet eine Anzeige zu erstatten um nicht selbst straffällig zu werden - es könnte zB auch eine unterlassene Hilfeleistung ähnlich der Fahrerflucht werden.
Wenn man aber Anzeige erstattet, macht man sich ebenso straffällig: Denn das Verfahren wird in sehr vielen Fällen nicht geprüft und gilt dann als Verleumdung.
Die Androhung einer Anzeige gilt auch schon als Drohung. Dabei denkt man es würde doch eine Prüfung durch ein Gericht für jemanden der nichts gemacht hat sicherlich nicht zum befürchten sein
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- Verhalten bei Verdacht auf eine Straftat -
ausWien,
15.02.2011, 23:26
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Kurti,
15.02.2011, 23:53
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ausWien,
16.02.2011, 09:00
- Verhalten bei Verdacht auf eine Straftat - FEMhunter, 16.02.2011, 10:20
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Kurti,
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