Prozeß 2.Tag
Heute waren mehrere Dinge bemerkenswert.
Wenn man glaubt, daß ein Protokoll einer Gefahrensmeldung (bei der Kinderjugendanwaltschaft)eine Selbstverständlichkeit wäre so irrt man. Das Fordern nach einem Protokoll gilt schon als Nötigung.
Eigentlich sollte es für jeden Amtsweg egal ob polizeiliche Meldung von einer eingeschlagenen Fensterscheibe bis zum weiß Gott was ein Protokoll geben - aber nicht in Österreich.
Weiters erstaunlich war: Es ist eine Bedrohung wenn eine Beamtin Angst bekommt die Kontrolle über ein Gespräch zu verlieren, weil das Gegenüber eine feste Meinung hat die sich nicht mit der ihrigen deckt.
Auf ein klares "Nein" ob sie bedroht wurde fragte der Richter derart nach bis dieses doch auf ein Ja geändert wurde
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- Prozeß 2.Tag -
ausWien,
15.02.2011, 23:16
- Prozeß 2.Tag - pappainaustria, 16.02.2011, 00:50