Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Keine Diskriminierung - Sondermaßnahmen!

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Tuesday, 15.02.2011, 15:09 (vor 5449 Tagen) @ Gobelin

Derlei gilt laut UN nicht als Diskriminierung. Aus dem 'Übereinkommen zur Beseitigung der Frauendiskriminierung':

'Artikel 4
(1) zeitweilige Sondermaßnahmen der Vertragsstaaten zur beschleunigten Herbeiführung der Defacto-Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens, dürfen aber keinesfalls die Beibehaltung ungleicher oder gesonderter Maßstäbe zur Folge haben; diese Maßnahmen sind aufzuheben, sobald die Ziele der Chancengleichheit und Gleichbehandlung erreicht sind.

(2) Sondermaßnahmen der Vertragsstaaten – einschließlich der in diesem Übereinkommen genannten Maßnahmen – zum Schutz der Mutterschaft gelten nicht als Diskriminierung....'

Auswärtiges Amt(PDF)

Sondermaßnahmen, das liest sich doch gleich viel netter als 'Männerdiskriminierung'.

Viele Grüße
Wolfgang


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