Keine Diskriminierung - Sondermaßnahmen!
Derlei gilt laut UN nicht als Diskriminierung. Aus dem 'Übereinkommen zur Beseitigung der Frauendiskriminierung':
'Artikel 4
(1) zeitweilige Sondermaßnahmen der Vertragsstaaten zur beschleunigten Herbeiführung der Defacto-Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens, dürfen aber keinesfalls die Beibehaltung ungleicher oder gesonderter Maßstäbe zur Folge haben; diese Maßnahmen sind aufzuheben, sobald die Ziele der Chancengleichheit und Gleichbehandlung erreicht sind.
(2) Sondermaßnahmen der Vertragsstaaten – einschließlich der in diesem Übereinkommen genannten Maßnahmen – zum Schutz der Mutterschaft gelten nicht als Diskriminierung....'
Auswärtiges Amt(PDF)
Sondermaßnahmen, das liest sich doch gleich viel netter als 'Männerdiskriminierung'.
Viele Grüße
Wolfgang
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- Wenn die Quote die Diskriminierung anheizt -
Gobelin,
15.02.2011, 14:44
- Kommentarmöglichkeit nutzen! -
FEMhunter,
15.02.2011, 14:58
- Sehr interessant!!! - Manager Magazin: "Das Schweigen der Männer" - Gobelin, 15.02.2011, 15:01
- Keine Diskriminierung - Sondermaßnahmen! -
Wolfgang A. Gogolin,
15.02.2011, 15:09
- Keine Diskriminierung - Sondermaßnahmen! -
Oliver,
15.02.2011, 15:22
- Text des Übereinkommens - korrekter Link - Wolfgang A. Gogolin, 15.02.2011, 15:43
- Sondereinsatzgruppen für Sondermaßnahmen ... gabs schon mal! - FEMhunter, 15.02.2011, 15:30
- Keine Diskriminierung - Sondermaßnahmen! -
Oliver,
15.02.2011, 15:22
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FEMhunter,
15.02.2011, 14:58