(Kein) Unterhaltsanspruch nach Ehebruch
ganz hübsch und durchaus nicht neu.
Das Problem ist nur: die Beweislast ist dem Unterhaltspflichtigen auferlegt und damit relativiert sich die Sensation ganz erheblich. Die Beweisanforderung übertrifft die beim Vaterschaftstest.
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FemKritiker,
26.03.2007, 10:00
- (Kein) Unterhaltsanspruch nach Ehebruch - Holger, 26.03.2007, 20:26