Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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(Kein) Unterhaltsanspruch nach Ehebruch

Holger, Monday, 26.03.2007, 20:26 (vor 6842 Tagen) @ FemKritiker

ganz hübsch und durchaus nicht neu.

Das Problem ist nur: die Beweislast ist dem Unterhaltspflichtigen auferlegt und damit relativiert sich die Sensation ganz erheblich. Die Beweisanforderung übertrifft die beim Vaterschaftstest.


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