Frauenpolitik in der Kollektivismusfalle
Geschlechter kann man nicht gleichstellen, ebenso wenig wie Klassen, Rassen, oder Religionen. Man kann nur Individuen gleichstellen. Wenn Individuen vor dem Recht gleich sind, also für alle dieselben Gesetze gelten, dann ist die Gleichstellung erreicht. Wenn es in den deutschen Gesetzen, in der Verordnungen Regelungen gibt, die Frauen verbieten, was sie Männern erlauben oder umgekehrt, dann sollte dies schnellstmöglich geändert werden. Wenn das aber nicht der Fall ist, lässt sich feststellen, dass das Ziel der Gleichstellung der Frauen erreicht wurde und darüber hinausgehende Maßnahmen von Seiten des Staates nicht notwendig sind. Das Gesetz garantiert die Freiheit etwas tun zu dürfen, aber nicht, dass man es tatsächlich umsetzen kann. Es gilt: Wenn die Rechte des Individuums gewahrt sind, dann sind die Rechte der Gruppe auch gewahrt. Welche statistische Verteilung sich dann zwischen verschiedenen Gruppen in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft einstellt, ist für die Beurteilung der ethischen Legitimität eines Zustandes irrelevant. Denn auf dem freien Markt konkurrieren nicht Geschlechter miteinander, sondern Individuen.